Schlagwort: OLG Frankfurt a. M.
Volkelt-Brief 45/2019
Kommunale GmbHs: Geschäftsführer als Diener zweier Herren + Planungen 2020: Mitarbeiter-Gespräche und Zielvereinbarungen + Geschäftsführer-Perspektive: Die Crux mit dem Solidaritätszuschlag + Compliance: Was SIE als Geschäftsführer veranlassen müssen …+ Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten / 3D-Druck + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2019 +GF/Haftung: Sittenwidrige Veräußerung von GmbH-Vermögen + GF/Vorsorge: Anspruch auf die betrieblichen Versorgungszusage + Social Media: Influencerin muss Werbung auch so benennen
Eine Influencerin (hier: 500.000 Follower) muss bei der Präsentation fremder Waren auf ihrem Instagram-Account diese Präsentationen als Werbung kenntlich machen. Unterlässt sie das, handelt sie wettbewerbswidrig. Die Influencerin verlinkte Bilder von sich und den jeweiligen Produkten mit den Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten Produkte und Dienstleistungen. Damit bleibt das OLG Frankfurt auf Linie (vgl. zuletzt Nr. 29/2019). Immer wenn produktbezogene Aussagen mit Herstellern/Händlern verlinkt werden, ist davon auszugehen, dass die Gerichte auf anzeigenpflichtige Werbung entscheiden werden. (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 24.10.2019, 6 W 68/19).
Volkelt-Brief 31/2018
NEU Achtung: D&O zahlt nicht für Fehlentscheide in der GmbH-Krise + Geschäftsführer-Risiko: Entscheiden unter Plausibilitäten – nur „mbH” + Digitales: Die neuen Cluster – stimmt der Gegenstand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebsprüfung aktuell: GmbHs ohne Mitarbeiter im Visier + Mitarbeiter gesucht: Fischen in fremden Gewässern + Arbeitsrecht: Leiter der Betriebsstätte darf Betriebsrat werden + Wirtschaftspolitik: Zukunft des Solidaritätszuschlags im Finanzausschuss + BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäftsführer der EBE GmbH bestätigt + Bürokratie: Neues Gesetz wird Whistleblower schützen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Abwerbung auch einer Vielzahl von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist nur dann unlauter, wenn sich die Abwerbung nicht mehr als Versuch der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf dem Arbeitskräftemarkt darstellt, sondern nach den Gesamtumständen auf die gezielte Behinderung des Mitbewerbers gerichtet ist. Ein Anhaltspunkt dafür kann sein, dass „putschartig” ganze Geschäftsbereiche einschließlich der damit verbundenen Kunden abgeworben werden. Dagegen reicht es für den Schluss auf die Behinderungsabsicht allein nicht aus, dass die Abwerbung die Wettbewerbsposition des Mitbewerbers erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.5.2018, 6 W 39/18).
Volkelt-Brief 24/2018
Steuerprüfung/Kassennachschau: Wundern Sie sich nicht, wenn der Prüfer als „Kunde” kommt + Konflikte in der GmbH: Ressort-Interesse oder GmbH-Wohl – was tun? + Digitales: Das lange Warten auf Blockchain + Geschäftsführer-Haftung: Wieder 2 wichtige neue Urteile + GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch + Steuer-Vorteil: Wertguthaben-Konto für den Fremd- Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Finanzgericht Hamburg – AdV bei Verlustvortrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Bank kann den Bürgen für ein GmbH-Darlehen nicht in Anspruch nehmen, „wenn sich der Bürge allein aus emotionaler Verbundenheit zum Hauptschuldner verbürgt und der Gläubiger dies in verwerflicher Weise ausnutzt” (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 9.2.2017, 3 U 146/15).
In Ausgabe 3/2018 haben wir Sie auf ein Urteil des BGH (Urteil v. 26.1.2017, IX ZR 285/14) hingewiesen, wonach Ihr Steuerberater ausdrücklich verpflichtet ist, Sie auf eine Insolvenzgefährdung hinzuweisen. Doch so eindeutig wie die Rechtslage dort umrissen ist, ist es nicht.
Jetzt heißt es in einem Urteil für den Fall einer wirtschaftlichen Krise: …
Volkelt-Brief 05/2018
- Recht: Wer zahlt, wenn Sie falsch beraten werden? + Im Überblick: Urteile 2017 zur vGA, die SIE kennen sollten … + Karneval/Fasching: So halten Sie die Narren im Zaum + Geschäftsführer-Haftung: Gericht macht aus Treuhand Untreue + Kein Kündigungsschutz für den GF einer Management-Beratung + Altersvorsorge: ACHTUNG bei Auszahlung der Pensionszusage + Finanzen: Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 31/2016
Mitarbeiter-Suche: Google´s Fehler sind beste Argumente für kleinere Unternehmen (Recruiting) + Neue Urteile: Rechtsfragen zum elektronischen Unternehmensregister + Elektronische Kassen: Strengere Auflagen kommen erst ab 2020/2022 + Sommerpause: Jetzt darf der Chef auch mal an sich denken + Rechtsform: Firmenverlagerung nach Deutschland + Geschäftsführer privat: Weniger Steuerprüfungen für Reiche + BISS …