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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2020

Som­mer 2020: Stress-Ende in Sicht + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­gleich durch Zusatz-Auf­ga­ben + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Luft­bu­chun­gen und ande­re klei­ne Ver­ge­hen + Prak­tisch: Zuschüs­se, Kre­di­te und ande­re Hilfs­maß­nah­men + Digi­ta­les: Robo­ter schnel­ler pro­gram­mie­ren + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2020 + GmbH/Recht: Aus­kunfts­recht des aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rers + Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils: Nach­träg­li­che Ände­rung der Bewer­tung + Mit­ar­bei­ter: Kei­ne Krank­mel­dung per Whats­App + Form­vor­schrif­ten: Anmel­dung oder Auf­lö­sung einer GmbH + Digi­ta­le Ver­trä­ge: Kei­ne Rechts­be­ra­tung – und kos­ten weniger

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Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen

Wer als Auf­sichts­rat (Bei­rat) für ein Unter­neh­men kon­trol­lie­rend tätig wird und dafür eine regel­mä­ßi­ge Ver­gü­tung erhält, kann sei­ne Leis­tun­gen nicht inkl. Mehr­wert­steu­er ver­rech­nen. Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) jetzt für den Fall eines nie­der­län­di­schen Auf­sichts­rats ent­schie­den. Das gilt  auch für Deutsch­land und für alle Geschäfts­füh­rer, die neben­be­ruf­lich in den Aufsichtsrat/Beirat eines Unter­neh­mens beru­fen sind (EuGH, Urteil v. 13.6.2019, C 420/18).

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Volkelt-Brief 42/2018

Gro­Ko-Wirt­schafts­po­li­tik: Zu wenig für die Pra­xis + Geschäfts­füh­rer-Ver­dienst: Zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH rich­tig ver­gü­ten Digi­ta­les: Muss jetzt auch der Chef weg? + die neu­en Prio­ri­tä­ten der Geschäfts­füh­rung  + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Nut­zen Sie die guten Zah­len aus 2018 + IT-Sicher­heit: Der Virus kommt mit der Online-Bewer­bung + Brexit: Umwand­lung einer Limi­t­ed in eine GmbH/UG & Co. KG + GmbH/Steuer: Neue Berech­nungs­grö­ßen für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Ersatz­an­spruch für den Die­sel-Fir­men­wa­gen + Vor­sor­ge: Ver­si­che­rungs­pflicht für (klei­ne­re) Selbst­stän­di­ge ist „auf dem Weg”

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Verdienst: Zusätzliche Leistungen für die GmbH richtig vergüten

Darf ich neben mei­ner Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH erbrin­gen und die­se geson­dert in Rech­nung stel­len?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der  für sei­ne GmbH eine Markt­ana­ly­se erstel­len will und die­se geson­dert abrech­nen will. Ant­wort: JA – grund­sätz­lich geht das. Aber Sie müs­sen ein paar Din­ge berück­sich­ti­gen, damit das Finanz­amt mit­macht und damit Sie haf­tungs­recht­lich auf der siche­ren Sei­te sind. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie die Grund­sät­ze beach­ten, die die Recht­spre­chung für einen sol­chen Fall auf­ge­stellt hat (vgl. dazu OLG Naum­burg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: … 

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Volkelt-Brief 36/2018

CEO-Fraud: Vor­beu­gen gegen eine neue Betrugs­ma­sche + Firmenwagen/Flotte: Ent­schei­der-Vor­ga­ben für die E‑Mobilität + Digi­ta­les: Nerds mögen kei­ne Over­head-Vor­ga­ben – was tun? + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Anspruch auf Ren­te mit 63 + GmbH/Finanzen: Zah­lungs­ziel als Kal­ku­la­ti­ons­fak­tor + Mini-Betrug: Ende einer der größ­ten deut­schen Fir­men­in­sol­ven­zen + GmbH-Recht: Nach­trag zum Eigen­ka­pi­tal­ersatz + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­ge­ber muss „Fremd­ge­hen” nicht hinnehmen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen

Weil ein Redak­teur der Zeit­schrift Wirt­schafts­wo­che ohne Ein­wil­li­gung sei­ner Arbeit­ge­bers einen Arti­kel in einer ande­ren Tages­zei­tung ver­öf­fent­lich und abge­rech­net hat, darf der Arbeit­ge­ber eine Abmah­nung (mit Kün­di­gungs­an­dro­hung) aus­spre­chen. Die Kla­ge des Redak­teurs auf Ent­fer­nung der Abmah­nung aus sei­ner Per­so­nal­ak­te wur­de eben­falls abge­lehnt. Es gilt: Neben­tä­tig­kei­ten im Gegen­stand des Arbeit­ge­bers sind grund­sätz­lich erlaub­nis­pflich­tig – der Arbeit­neh­mer muss infor­mie­ren und darf erst nach aus­drück­li­cher Erlaub­nis tätig wer­den (Arbeits­ge­richt Düs­sel­dorf, Urteil v. 24.8.2018, 4 Ca 3038/18).

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GF-Netzwerke: Der Geschäftsführer als Beirat von Geschäftspartnern

In der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich Freund­schaf­ten, die sogar den Wech­sel des Arbeit­ge­bers über­ste­hen. Übung ist es auch, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Unter­neh­men zu insti­tu­tio­na­li­sie­ren – man ver­stän­digt sich dar­auf, gemein­sa­me Erfah­run­gen in Gre­mi­en fest­zu­ma­chen. Bewährt ist die gegen­sei­ti­ge Ein­bin­dung der Geschäfts­füh­rer in den (bera­ten­den) Bei­rat des jeweils ande­ren Unter­neh­mens. Wird der Geschäfts­füh­rer in einem ande­ren  Unter­neh­men als (bera­ten­der) Bei­rat oder als kon­trol­lie­ren­der Auf­sichts­rat tätig, han­delt es sich um eine Neben­tä­tig­keit, die die Belan­ge der GmbH betrifft.

Für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: … 

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11 Jahr AGG: Geschäftsführer und die lieben Behörden – Was tun?

Seit dem August 2006 – also vor 11 Jah­ren – ist das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz gel­ten­des Recht. Bis heu­te macht es in der Pra­xis Pro­ble­me. Für eini­gen Wir­bel sorg­te ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Ach­tung: Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar immer noch grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten? … 

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Mitarbeiter: Gericht schützt Arbeitgeber gegen Fremdgehen

Betei­ligt sich ein Mit­ar­bei­ter an einem Kon­kur­renz­un­ter­neh­men, dann haben Sie das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung. Und zwar auf jeden Fall dann, wenn … 

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Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht

Ohne sei­nen Rat hät­ten wir falsch inves­tiert!“. So Bernd K., Geschäfts­füh­rer eines Bau­tei­le-Zulie­fe­rers über den regel­mä­ßi­gen Erfah­rungs­aus­tausch mit einem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, des­sen Unter­neh­men die Alu-Tei­le her­stellt, die in der glei­chen Lie­fer­ket­te für den gemein­sa­men Groß­kun­den ein­ge­baut wer­den. Das ist kei­ne Sel­ten­heit. Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det überstehen. …