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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2016

Volkelt-FB-01Chef­sa­che: Die Start­Ups aus den eige­nen Rei­hen + Neu­es Urteil: Gehalts­er­hö­hung des Geschäfts­füh­rers + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Mar­ke­ting und Ver­trieb (IV) + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Versicherer müs­sen schnel­ler zah­len + Per­so­nal: So schüt­zen Sie Ihre Fir­ma gegen AGG-Miss­brau­cher  + Stra­te­gie: Indi­en-Invest wird ein­fa­cher + BISS

 

 

 

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CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für Marketing und Vertrieb

Neben den all­ge­mei­nen Vor­ga­ben (vgl. Nr. 28/2016) für alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens, ist es wich­tig, beson­de­re Leit­li­ni­en für die ein­zel­nen Berei­che vor­zu­ge­ben. Ver­wei­sen Sie dabei auf die spe­zi­el­len zusätz­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, die dort im Arbeits­pro­zess beach­tet wer­den müs­sen. Das betrifft auch die Berei­che Mar­ke­ting und Ver­trieb. Da hier in der Regel vie­le Außen­kon­tak­te ent­ste­hen und das Unter­neh­men „im öffent­li­chen Raum“ statt­fin­det, ist es wich­tig kei­ne Angriffs­flä­chen zu bie­ten. In der Pra­xis des klei­ne­ren Unter­neh­mens sind das 5 Regelungspunkte: … 

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Volkelt-Brief 28/2016

Volkelt-FB-01FKS: Behör­den schal­ten auf Schon­gang – was ver­birgt sich dahin­ter? + SPD macht ernst: Lin­ke Initia­ti­ve für eine neue Ver­mö­gen­steu­er + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Ihre Arbeit­neh­mer (III)+ Tel­Da­Fax-Urteil: Eine groß­zü­gi­ge Ein­la­dung für Schnee­ball-Sys­te­me + Frei­wil­lig ver­si­chert: Aus­kunfts­ver­wei­ge­rung kos­tet den Höchst­be­trag  + Vor­sätz­li­che Pflicht­ver­let­zung: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Sozi­al­ab­ga­ben + GmbH-Recht: Ände­rung des GF-Anstel­lungs­ver­tra­ges in der GmbH & Co. KG + BISS

 

 

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Vorsicht: Gehaltserhöhung in der GmbH & Co. KG

Soll der Anstel­lungs­ver­trag des Geschäfts­füh­rers der Kom­ple­men­tär-GmbH ver­län­gert wer­den, dann ist eine Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kom­man­dit­ge­sell­schaft nicht erfor­der­lich. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung: Der Geschäfts­füh­rer ist zu Geschäf­ten mit sich selbst zuge­las­sen – die Befrei­ung vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens nach § 181 BGB ist erteilt (BGH, Urteil vom 19.4.2016, II ZR 123/15). …

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Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz

Erst letz­te Woche haben wir über eine noch unge­klär­te Rechts­fra­ge zur Kün­di­gung eines Geschäfts­füh­rers wegen Form­feh­lern berich­tet („Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen“). Jetzt gibt es zu die­ser Fra­ge ein inter­es­san­tes neu­es Urteil, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, die in einer deut­schen GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaft tätig sind, die zu einem US-Kon­zern gehört.

Danach gilt:

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Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen

Die Kol­le­gen, die aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis zum Geschäfts­füh­rer bestellt und spä­ter abbe­ru­fen wur­den, haben u. U. gute Chan­cen, wie­der im alten Job beschäf­tigt wer­den zu müs­sen. Und zwar dann, wenn das alte Arbeits­ver­hält­nis mit einem sepa­ra­ten Auf­hebungs­vertrag been­det wur­de. Noch nicht gericht­lich ent­schei­den ist, wer den Auf­he­bungs­ver­trag sei­tens der GmbH unter­zeich­nen muss. Ist der nur vom Geschäfts­füh­rer (und nicht von der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung) unter­zeich­net, ist das u. U. ein Form­man­gel. Der Auf­he­bungs­ver­trag wäre unwirksam. … 

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Volkelt-Brief 19/2016

Volkelt-FB-01GmbH-Stra­te­gie: Wie digi­tal ist Ihre GmbH? + Feh­ler in der GmbH: So hal­ten Sie den Scha­den in Gren­zen + Steu­er-Straf­ver­fah­ren: Gerich­te machen Kom­pro­mis­se mit + GmbH-Recht: Direk­tor der „Limi­t­ed“ haf­tet nach deut­schem Recht + Arbeits­recht: Arbeit­neh­mer darf sei­nen Arbeit­ge­ber in der BILD-Zei­tung anpran­gern + Vor­ge­zo­ge­nes Erbe: Ver­lust­vor­trag der GmbH ent­fällt + BISS

 

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Fehler in der GmbH: So halten Sie den Schaden in Grenzen

Feh­ler pas­sie­ren in jeder Fir­ma. Noch grö­ßer wird der Feh­ler aller­dings, wenn Sie damit falsch umge­hen. Im schlech­tes­ten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter den Vor­fall öffent­lich macht, vgl. etwa dem Whist­le­b­lo­wing um die Pana­ma-Papers. Das Pro­blem: Das Anpran­gern der Fir­ma durch den Arbeit­neh­mer ist grund­sätz­lich durch den Grund­satz der Mei­nungs­frei­heit gedeckt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/8). Aller­dings kön­nen Sie ver­lan­gen, dass der Arbeit­neh­mer zunächst eine inner­be­trieb­li­che Lösung sucht. Kommt die Atta­cke durch einen Mit­ar­bei­ter völ­lig uner­war­tet, stei­gen damit Ihre Chan­cen, die­ses Ver­hal­ten als Ver­let­zung der Loya­li­täts­pflicht zu ahn­den und ggf. eine Kün­di­gung wegen Stö­rung des Betriebs­kli­mas und Unzu­mut­bar­keit einer wei­te­ren Zusam­men­ar­beit aus­zu­spre­chen. Die Chan­cen für eine Kün­di­gung ste­hen gut, … 

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Arbeitnehmer darf den Arbeitgeber in BILD anprangern

Sofern Ihre Fir­ma eini­ger­ma­ßen bekannt (pro­mi­nent) ist und einer Ihrer Arbeit­neh­mer sich in der BILD-Zei­tung wahr­heits­ge­mäß über die Fir­ma bzw. über Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Fir­ma äußert, müs­sen Sie das hin­neh­men. Ein Anspruch auf Unter­las­sung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem aktu­el­len Urteil des Arbeits­ge­richts Mön­chen­glad­bach (ArbG Mön­chen­glad­bach, Urteil vom 25.4.2016, 5 Ga 7/16). …

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Wirtschaftsrecht: Miet- und Pachterhöhung für die GmbH-Immobilie

Der Ver­mie­ter, der Ihrer GmbH Büro­räu­me / Gewer­be­räu­me zur Mie­te bzw. Pacht über­lässt, kann eine Miet­erhö­hung nicht durch­set­zen, wenn er damit begrün­det, dass er bei einer Neuvermietung/Ver­pachtung einen höhe­re Miete/Pacht erzie­len kann. Laut OLG Hamm genügt die­se Begrün­dung bei Alt­ver­trä­gen nicht für eine Anpas­sung der Miet-/Pacht­hö­he (OLG Hamm, Urteil vom 5.1.2016, 10 W 46/15). …