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Volkelt-Briefe

Arbeitnehmer darf den Arbeitgeber in BILD anprangern

Sofern Ihre Fir­ma eini­ger­ma­ßen bekannt (pro­mi­nent) ist und einer Ihrer Arbeit­neh­mer sich in der BILD-Zei­tung wahr­heits­ge­mäß über die Fir­ma bzw. über Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Fir­ma äußert, müs­sen Sie das hin­neh­men. Ein Anspruch auf Unter­las­sung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem aktu­el­len Urteil des Arbeits­ge­richts Mön­chen­glad­bach (ArbG Mön­chen­glad­bach, Urteil vom 25.4.2016, 5 Ga 7/16). …