Themen heute: E‑Mails ohne Ende – 6 TIPPs gegen Zeitverschwenndung + Verdienst: Geschäftsführer verlieren im Vergleich mit dem Festverdiener + Nachfolge/Führung: Fremd-Geschäftsführer: Kaum Beteiligungsangebote in Familien-GmbHs + Geschäftsführer-Gehalt/Steuern: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 jetzt beschließen + Recht/Haftung: Gesellschafter haftet für GmbH ohne Geschäftsführer + Steuern: Finanzamt darf Gewinne und Gehälter nicht zusätzlich mit Schenkungsteuer bestrafen + Arbeitsrecht: Whistleblowing rechtfertigt fristlosen Rauswurf + BISS .…
Schlagwort: Kündigung
GmbH-Chefs oder Vorgesetzte müssen eine strafrechtlich relevante Bedrohung durch einen Mitarbeiter nicht hinnehmen. Laut Arbeitsgericht Mönchengladbach …
Ein Azubi hatte seinen Ausbilder auf seinem Facebook-Account als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah darin …
Auch wenn kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Amtsniederlegung des angestellten Fremd-Geschäftsführers wirksam und muss vom Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer hatte …
die Niederlegung seines Amtes zum Zeitpunkt der Eintragung des Vorgangs ins das Handelsregister abhängig gemacht. Damit – so das Finanzgericht Dessau – hat der Gesellschafter der GmbH ausreichend Zeit, einen Nachfolger zu bestellen. Unterlässt er das, darf das nicht zum Nachteil des das Amt niederlegenden Geschäftsführers gehen (FG Dessau-Roßlau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quelle: GmbH-Rundschau 20(2012, R 277).
Für die Praxis: Allerdings ist die Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Amtsniederlegung ohne sofortige Bestellung eines Nachfolgers nicht einheitlich. Zuletzt hatte das OLG München (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Amtsniederlegung solang unwirksam ist, bis ein Nachfolger bestellt ist. In diesem Fall ging es um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer. Für den Fall des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers ist das nachvollziehbar, weil die GmbH dann nicht mehr handlungsfähig wäre. Im Falle des Fremd-Geschäftsführers muss man aber davon ausgehen, dass der Gesellschafter für die GmbH handeln kann und ggf. auch Schriftstücke für die GmbH entgegen nehmen kann. Stellen Sie aber z. B. als Fremd-Geschäftsführer fest, dass Ihnen die Amtsniederlegung erschwert werden soll (z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH), sollte Sie das nicht davon abhalten, Ihr Amt niederzulegen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Gesellschafter „manipulieren“.
Volkelt-Brief 40/2012
Themen heute: Streit um den Firmenwagen – wenn einer der Geschäftsführer „protzen” muss + Stille Beteiligung: mündliche Zusagen sind wertlos + Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern + Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben + Steuer-TIPP: Schenkung beseitigt Grunderwerbsteuerpflicht + Pensionszusage: Finanzamt muss 75 % – Grenze korrekt berechnen
Billigt sich einer der (Gesellschafter-) Geschäftsführer einen zu „dicken“ Firmenwagen, kann das unangenehme Folgen haben. Und zwar dann, …
Noch in Ausgabe 36/2012 hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum berichtet, wonach der Arbeitnehmer seinen Chef auf Facebook kritisieren darf – auch polemisch. Jetzt gibt es ein Urteil des ArbG Hagen, …
Volkelt-Brief 34/2012
Themen heute: Intelligente Lösungen gegen den Fachkräfte-Mangel – lassen Sie sich Etwas einfallen (Events, GPS-Touren u.v.m.) + Jahresabschluss verpasst: Als Geschäftsführer rsikieren Sie Ihren Job + BGH-aktuell: Geschäftsführer muss jederzeit den Überblick über die GmbH-Finanzen haben + Ärger mit dem Gewerbeamt: Untersagungsanzeige für den Geschäftsführer gilt immer nur für diese eine Branche + BISS …
Volkelt-Brief 18/2012
Geschäftsführer Kompakt: Folgen des AGG-Urteils – bei einer Geschäftsführer Neueinstellung müssen Sie aufpassen + Terminsache 31.5.2012: Meldepflicht für Auslandsinvestitionen + Finanzamt muss Vertragsgrundlagen korrekt prüfen + Kündigung wegen Stalking geht auch ohne Abmahnung + Ansparücklage (Altfälle): Gibt es nur für Gründer + Arbeitgeber muss Ablehnung eines Bewerbers nur ausnahmsweise begründen + Firmenwagen: Nur mit steuerwirksamer Nutzungsvereinbarung + BISS .…
Über die möglichen Folgen des neuen AGG-Urteils des BGH haben wir bereits berichtet (z. B. der ausführliche Beitrag auf unserer Homepage, BGH, Urteil vom 6.3.2012, II ZR 76/11). Fazit: Das AGG gilt auch für Geschäftsführer. Noch stehen die Folgen nur „auf dem Papier“. Aber die neue Realität wird sehr schnell kommen. Stellen Sie sich darauf ein, …