In der Praxis passiert eine Kontensperrung schnell. Besonders ärgerlich ist das, wenn Sie im Urlaub sind und von einem Lieferanten erfahren, dass seine Rechnungen nicht mehr abgebucht werden konnten. Oder wenn die GmbH keine Löhne auszahlt oder mit der Miete in Rückstand ist. Das Finanzamt behält sich eine solche Maßnahme ganz grundsätzlich im Kleingedruckten jedes Steuerbescheids vor. In der Praxis wird das z. B. angewandt, wenn der Steuerzahler bereits mehrmals Steuern nicht rechtzeitig bezahlt hat. Das Finanzamt ist also grundsätzlich zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen.
Ablauf der Kontensperrung: …