Ein für die Kollegen interessanter Fall wird derzeit vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim (22 KLs 616 Js 32544/10) verhandelt: Der Geschäftsführer einer Handels-GmbH (hier: Kfz-Handel) hatte Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß angemeldet und abgeführt. Brisant: Es waren nicht die zuständigen Behörden, die das Vergehen aufdeckten. Es war die Ex-Ehefrau des Geschäftsführers, die dem Finanzamt den entscheidenden Tipp gab. Und dass, obwohl der Geschäftsführer seine Ex in seiner GmbH noch weiter beschäftigt hatte – um deren finanzielles Auskommen abzusichern. Was ist in einem solchen Fall zu beachten?
Die Rechtslage: …