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Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Volkelt-Brief 46/2017

Letz­ter Aus­weg: „Hier­mit lege ich mein Amt nie­der …” + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Hand­wer­ker-GmbHs + D & O gegen Ver­mö­gens­scha­den: Ver­si­che­rer nut­zen Rechts­lü­cke kon­se­quent aus + Digi­ta­li­sie­rung: Kei­ne Angst vor dem Nerd! + Geschäfts­füh­rer-Finan­zen: Anspruch des Geschäfts­füh­rers auf Tan­tie­me + Steu­er: BFH streicht Ver­güns­ti­gung für MBO

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH

Für das Finanz­amt muss das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ sein bzw. dem sog. Dritt­ver­gleich stand­hal­ten. Pro­blem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäfts­füh­rer in Fami­li­en-Gesell­schaf­ten arbei­ten meis­tens rund um die Uhr. Jede Bran­che hat ihre Beson­der­hei­ten und jedes Unter­neh­men eine beson­de­re Kul­tur, beson­de­re Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe und Aus­stattungen mit Sach­mit­teln. Das Finanz­amt ori­en­tiert sich beim Betriebs­ver­gleich eher an schnö­den Zah­len: Umsatz, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Ertrag und eini­ge annä­hernd objek­ti­vier­ba­re Kri­te­ri­en in der Per­son des Geschäfts­füh­rers (Alter, Anzahl der Geschäfts­füh­rer, Aus­bil­dung). Den­noch: Stu­diert man Finanz­ge­richts-Urtei­le und deren Aus­füh­run­gen zur Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts bleibt der Ein­druck, dass es – bis auf weni­ge extre­me Aus­läu­fer – kei­ne wirk­lich kla­ren Kri­te­ri­en gibt, nach denen in der Pra­xis beur­teilt wird. Immer wie­der müs­sen sich Geschäfts­füh­rer dann weit­ge­hend allei­ne gelas­sen gegen eine sol­che steu­er­li­che Bean­stan­dung weh­ren. Immer­hin geht es dann oft um fünf- bis sechs­stel­li­ge Steuernachzahlungen.

Die Finanz­be­hör­den prü­fen zunächst … 

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Volkelt-Brief 11/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – die Fol­gen für GmbH-Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen GmbHs + Mit­tel­fris­ti­ge Fol­ge: Noch mehr Gehalts-Kon­trol­len für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten + Grö­ße­re GmbHs: Zurück zu höhe­ren Fest­be­zü­gen + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Auf­zeich­nun­gen mit dem Smart­phone + Recht: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zum Arbeits­ge­richt + GmbH-Finan­zen: Neu­es Inter­net-Por­tal für GmbH-Finan­zie­run­gen + GmbH-Ver­trä­ge: Unent­gelt­li­che Rück­ga­be-Ver­pflich­tung für GmbH-Anteil ist nich­tig + BISS 

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Geschäftsführer-Gehalt: Finanzgericht verbietet weitere Steuergestaltung

Fremd-Geschäfts­füh­rer dür­fen – zumin­dest theo­re­tisch – so viel ver­die­nen wie Sie wol­len. Für sie gibt es kei­ne steu­er­li­che „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“. Anders als für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Ver­dient der unan­ge­mes­sen viel (also mehr als ein Geschäfts­füh­rer in einer ver­gleich­ba­ren Position), …