Schlagwort: Karlsruher Tabellen
Volkelt-Brief 46/2017
Letzter Ausweg: „Hiermit lege ich mein Amt nieder …” + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Handwerker-GmbHs + D & O gegen Vermögensschaden: Versicherer nutzen Rechtslücke konsequent aus + Digitalisierung: Keine Angst vor dem Nerd! + Geschäftsführer-Finanzen: Anspruch des Geschäftsführers auf Tantieme + Steuer: BFH streicht Vergünstigung für MBO
BISS … die Wirtschaft-Satire
Für das Finanzamt muss das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers „angemessen“ sein bzw. dem sog. Drittvergleich standhalten. Problem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäftsführer in Familien-Gesellschaften arbeiten meistens rund um die Uhr. Jede Branche hat ihre Besonderheiten und jedes Unternehmen eine besondere Kultur, besondere Produktionsabläufe und Ausstattungen mit Sachmitteln. Das Finanzamt orientiert sich beim Betriebsvergleich eher an schnöden Zahlen: Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Ertrag und einige annähernd objektivierbare Kriterien in der Person des Geschäftsführers (Alter, Anzahl der Geschäftsführer, Ausbildung). Dennoch: Studiert man Finanzgerichts-Urteile und deren Ausführungen zur Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts bleibt der Eindruck, dass es – bis auf wenige extreme Ausläufer – keine wirklich klaren Kriterien gibt, nach denen in der Praxis beurteilt wird. Immer wieder müssen sich Geschäftsführer dann weitgehend alleine gelassen gegen eine solche steuerliche Beanstandung wehren. Immerhin geht es dann oft um fünf- bis sechsstellige Steuernachzahlungen.
Die Finanzbehörden prüfen zunächst …
Volkelt-Brief 11/2013
Themen heute: Manager-Gehälter – die Folgen für GmbH-Geschäftsführer in kleineren und mittelständischen GmbHs + Mittelfristige Folge: Noch mehr Gehalts-Kontrollen für alle Kapitalgesellschaften + Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen + Gesellschafterversammlung: Aufzeichnungen mit dem Smartphone + Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht + GmbH-Finanzen: Neues Internet-Portal für GmbH-Finanzierungen + GmbH-Verträge: Unentgeltliche Rückgabe-Verpflichtung für GmbH-Anteil ist nichtig + BISS …
Fremd-Geschäftsführer dürfen – zumindest theoretisch – so viel verdienen wie Sie wollen. Für sie gibt es keine steuerliche „Angemessenheitsgrenze“. Anders als für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Verdient der unangemessen viel (also mehr als ein Geschäftsführer in einer vergleichbaren Position), …