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Aktuell

Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs

Algo­rith­men kön­nen (fast) Alles. Kun­den­wün­sche vor dem Kun­den ken­nen und nicht mehr von den Augen able­sen müs­sen. Eine Geschäfts­rei­se buchen, wenn Ale­xa mit­hört und die Ter­min­ab­spra­che flux umsetzt. Strit­tig ist, ob es mög­lich ist, aus einem Mix aus n‑Check, Whats­app-Kom­mu­ni­ka­ti­on und FB-Bild-Ana­ly­se poten­zi­el­le Steu­er­sün­der her­aus­zu­fil­tern. Also Ver­stö­ße gegen USt-Vor­schrif­ten, gefak­te Umsatz­zah­len oder gegen getürk­te her­aus­zu­fin­den. In Frank­reich jeden­falls lau­fen jetzt bereits ers­te Tests in die­se Rich­tung. Schon wie­der eine neue Yacht gekauft? Pech gehabt, wenn die Toch­ter ein Sel­fie mit neu­em Freund und neu­er Yacht im Hin­ter­grund pos­tet und dabei zugleich auch ihre neue Strand­mo­den-Kol­lek­ti­on an den Mann respek­ti­ve Frau bringt. Oder wenn die PR eine Ver­trags­un­ter­zeich­nung preist, die Umsät­ze dazu aber in der Buch­hal­tung feh­len? Mal ganz real: Ab Som­mer 2020 wol­len die fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den – nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung durch die Daten­schutz­be­hör­den und das Ver­fas­sungs­ge­richt – einen sol­chen Algo­rith­mus ein­set­zen. Bis zu uns ist dann auch nicht mehr weit. Mit den bes­ten Grüßen.

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Volkelt-Briefe

GF/Marketing: Falsches Internet-Impressum ist teuer

Das OLG Frank­furt hat einem Unter­neh­men wegen feh­ler­haf­ter bzw. unzu­läs­si­ger Anga­ben im Impres­sum der Fir­men-Home­page eine Geld­stra­fe von bis zu 250.000 EUR ange­droht. Der Feh­ler: Fal­sche Anga­ben zum Regis­ter­ge­richt (hier: Regis­ter­ge­richt: 0000) und zur Han­dels­re­gis­ter-Num­mer (hier HR: 0000) wer­den als Ver­stoß gegen die Impres­sums­pflicht gemäß § 5 Tele­me­di­en­ge­setz gewer­tet (OLG Frank­furt, Urteil vom 14.3.2017, 6 U 44/16).

Sie müs­sen lei­der nach wie vor davon aus­ge­hen, dass nach wie vor (sys­te­ma­ti­sche) Abmah­ner unter­wegs sind, die gezielt nach Ver­stö­ßen suchen. Prü­fen Sie ins­be­son­de­re nach einer Ände­rung der Fir­ma (z. B. nach dem Zukauf eines Unter­neh­mens) oder bei einer sta­tua­ri­schen Sitz­ver­le­gung, ob die Anga­ben im Impres­sum der Fir­men Home­page noch kor­rekt sind.

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Volkelt-Briefe

Internet: Die eigene „GmbH” als Domain

Die Inter­net-Domain-Adres­sen mit Län­der­kür­zel wie www.Musterfirma.de oder www.Musterfirma.eu sind ver­brei­tet und gut bekannt. Auch .org- oder .com-Adres­sen sind inter­na­tio­nal üblich. Unter­des­sen las­sen sich die Domain-Anbie­ter immer mehr Domain-Kür­zel ein­fal­len und sichern. So gibt es seit 2016 auch die Mög­lich­keit, die Rechts­form „GmbH“ als Domain zu benut­zen – z. B. als www.Musterfirma.GmbH. Laut Domain-Anbie­ter-Wer­bung macht das immer dann Sinn, wenn die bis­he­ri­ge Domain (zu) lang ist und des­we­gen in den Such­ma­schi­nen schlech­ter gelis­tet wird.

Ach­tung:

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Volkelt-Brief 12/2017

Das neue US-Steu­er­mo­dell: „.. auch die Bri­ten wit­tern Stand­ort­vor­tei­le” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäfts­füh­rer müs­sen „sorg­fäl­tig” prü­fen +  GmbH-Recht: Wenn der Ver­samm­lungs­lei­ter trickst … + Neue Inter­net-Atta­cken: So schüt­zen Sie Ihre Stel­len­an­ge­bo­te + Kar­tell­ver­ge­hen: Bereits der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimm­ver­bot für den GmbH-Gesell­schaf­ter + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Kei­ne Lohn­steu­er bei (Zwangs-) Unter­bre­chun­gen +  BISS

 

 

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Volkelt-Brief 02/2017

Volkelt-FB-01Nach­fol­ge: Bes­te Ver­kaufs-Chan­cen für Betrie­be von 200 bis 500 Mit­ar­bei­tern + GmbH-Pla­nung 2017: Die wich­tigs­ten Eck­da­ten im Über­blick +  Ihre GmbH im Inter­net: Sie haf­ten für Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen + DSGVO 2018: Höhe­re Stra­fen für Geschäfts­füh­rer bei Ver­stö­ßen gegen den Daten­schutz + Recht: Maß­nah­men gegen die Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers + Steu­ern: BMF aktua­li­siert Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung + Bargeld/Finanzen: Beleg­pflicht kommt erst 2020 + BISS

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GmbH im Internet: Sie haften für Urheberrechtsverletzungen

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einem kom­ple­xe­ren Inter­net-Auf­tritt (Shop-Funk­ti­on, Ver­wei­se auf ande­re Inter­net-Sei­ten) müs­sen Sie ein Urteil des LG Ham­burg zur Kennt­nis neh­men und ggf. Maß­nah­men ergrei­fen. Danach gilt: … 

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Volkelt-Brief 11/2016

Volkelt-FB-01Füh­rung: Reden ist G(e)old – Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­che sind kei­nes­wegs out + TTIP: Gro­ße Erwar­tun­gen, wenig Effekt und kaum Akzep­tanz + GmbH-Recht: Mit dem Smart­phone in die Sit­zung + Inter­net: Wie viel Klicks hat Ihre Kon­kur­renz? + Mani­pu­lier­te Kas­sen: Auch der Her­stel­ler wird jetzt zur Kas­se gebe­ten + Steu­er: Kos­ten für Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag als Wer­bungs­kos­ten + Mar­ke­ting: Spon­so­ring für ein Golf­tur­nier + Geld/Finanzen: Es geht los – Süd­west­bank berech­net Straf­zin­sen + BISS

 

 

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GmbH-Marketing: Die Unternehmens-Pressekonferenz im Livestream

Pres­se­ar­beit und PR sind wich­tig und gewin­nen an Bedeu­tung. Z. B., wenn Ihr Unter­neh­men in der Öffent­lich­keit wenig bekannt ist und Sie neue Mit­ar­bei­ter brau­chen. Regio­na­le Pres­se und Jour­na­lis­ten haben jetzt schon Pro­ble­me damit, dass immer mehr Unter­neh­men in die Öffent­lich­keit wol­len. Immer mehr Pres­se­mit­tei­lun­gen gehen ein und müs­sen bear­bei­tet wer­den. Damit wird es für das ein­zel­nen Unter­neh­men schwe­rer, eine Pres­se­mit­tei­lung zu plat­zie­ren. Eine gute Mög­lich­keit, der regio­na­len Jour­nail­le auf­zu­fal­len, ist es, Zah­len und Unter­neh­mens-Neu­ig­kei­ten per Pres­se­kon­fe­renz vor­zu­stel­len und die­se zeit­gleich auch im Inter­net zu übertragen. … 

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Volkelt-Brief 10/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Unter­neh­mens-Erbe: Ver­scho­nungs­re­gel nur noch für 5‑Man­n/­Frau-Betrie­be? + NEU: GmbH-Gesell­schaf­ter darf kei­ne Kun­den mit­neh­men + GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Was tun, wenn die Prü­fungs­pflicht ent­fällt? + GmbH & Co. KG: Neue Mög­lich­kei­ten mit dem Son­der­be­triebs­ver­mö­gen + Steu­er-TIPP: So spa­ren Sie Gewer­be­steu­er + GmbH-Seni­or: So nut­zen Sie das neue Arbeits­zim­mer-Urteil + GmbH-Home­page: Fotos von Mit­ar­bei­tern geht nur mit Zustim­mung + GmbH-Gewinn­ver­tei­lung: Je spä­ter ums so güns­ti­ger +  BISS

 

 

 

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Internet-Business: Wie Sie Ihr Geschäftsmodell prüfen und fit machen

Nach einer Stu­die des Wirt­schafts­ver­ban­des Indus­tri­el­ler Unter­neh­men in Baden (WVIB) hal­ten 11 % der mit­tel­stän­di­schen Indus­trie-Unter­neh­men den Begriff Indus­trie 4.0 für eine Erfin­dung der Medi­en. 47 % kön­nen das The­ma nicht rich­tig ein­schät­zen. Immer­hin 42 % der Geschäfts­füh­rer glau­ben, dass das The­ma immer wich­ti­ger wird. Den­noch: Auch immer mehr Indus­trie-Betrie­be sehen die Not­wen­dig­keit per­ma­nen­ter Anpas­sung. Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell? …