Schlagwort: GWG
Volkelt-Brief 25/2017
Der Fall Tönnies: Jetzt zahlen alle für einen Fehler + GmbH-Finanzen: Es gilt das Kleingedruckte + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was es kosten darf + GF/Personal: Mitarbeiter muss Urlaubs-Anspruch nachweisen + GF/Marketing: Werbekosten werden 2018 entlastet + GF/Rewe: Steuerprüfer prüft GmbH-Immobilen + GmbH-Finanzen: Kleinere Anschaffungen müssen bis 2018 warten +
BISS … die Wirtschaft-Satire
über den Schalke-04-Mäzen und Fleischfabrikant Clemens Tönnies und dessen familiäre Auseinandersetzungen um die Herrschaft im Tönnies-Fleisch- und Wurst-Imperium haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet (vgl. zuletzt Nr. 40/2016). Aber nicht nur in dieser Sache hat sich der Unternehmer immer wieder als gewiefter Taktiker bewiesen. Auch in den gegen seine Unternehmen geführten Kartellverfahren ließ sich Clemens Tönnies die Wurst nicht vom Brot nehmen: Immer wieder schafft es der Unternehmer, Kartellstrafen abzuwehren, indem er seine Unternehmen so umstrukturierte, dass die Durchsetzung von Bußgeldern nicht möglich war (vgl. Nr. 27/2015). Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und die bestehende gesetzliche Lücke geschlossen. Seit Anfang Juni gelten neue Kartell-Vorschriften (9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Danach gilt: Kartellstrafen können grundsätzlich auch im Unternehmensverbund durchgesetzt werden. Danach haftet die Konzern-Obergesellschaft z. B. für entsprechende Bußgelder, die gegen Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen festgesetzt werden. Das gilt auch für Rechtsnachfolger für den Fall der Unternehmensfortführung nach einer Sanierung oder einer Umstrukturierung. Faktisch bedeutet das, dass es in Zukunft kaum noch möglich ist, durch „Gestaltungen“ Bußgelder wegen Kartellvergehen zu umgehen.
Fazit: Hier hat Tönnies seine Gestaltungsmöglichkeiten überzogen.
Bei kleineren Investitionen/Anschaffungen im Wert zwischen 250 und 800 € liegen Sie steuerlich günstiger, wenn Sie bzw. ihre Mitarbeiter noch bis 2018 abwarten. Ab 1.1.2018 können Sie diese Kosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. bei beruflich veranlassten Anschaffungen (notebook, tablet) als Werbungskosten absetzen (Bundesrat, Beschlussfassung vom 2.6.2017).
Volkelt-Brief 15/2017
Geschäftsführer-Bestellung: … nicht mehr als Geschäftsführer geeignet” + Transparenzregister: Was Geschäftsführer dazu wissen müssen + GmbH in Zahlen: Termine und Fristen für den Jahresabschluss 2016 + Bürokratie: Behörden ermitteln gegen Eiskugel-Kartell + E‑Mail-Marketing macht den Erfolg + Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern + Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente + BISS …
Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages wird derzeit der „Entwurf eines Gesetztes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) vorbereitet. Einer der Punkte, auf den man sich zu einigen scheint, ist …
Volkelt-Brief 38/2012
Themen heute: Wo liegen die Grenzen der Marktforschung? + Führungsaufgabe: Die häufigsten Fehler bei der Restrukturierung eines Unternehmens + IHK: Jetzt kommt Bewegung in die verkrsuteten Strukturen + BGH-aktuell: Manipulieren bei der Einlagezahlung kostet doppelt + BFH genehmigt Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung + Mit TiPP: Arbeitgeber „GmbH” muss Flugkosten für das Bewerbungsgespräch nicht zahlen + Politik: Entlastung für Klein-GmbHs und UGs kommen schon 2013 + BISS …