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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2013

The­men heu­te: Gön­nen Sie sich mehr Gehalt – war­um eigent­lich nicht? + Burn-out: Das Finanz­amt zahlt mit + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Kein Risi­ko beim Jah­res­ab­schluss 2012 + Mit­ar­bei­ter: GmbH haf­tet für Ver­stoß auf pri­va­ter Face­book-Sei­te + Steu­ern: Vor­sicht bei GmbH-Dar­le­hen vom Bru­der oder der Schwes­ter + Alters­ver­sor­gung: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel gefähr­det Betriebs­ren­te + Kar­tell?: Ein­kaufs­prei­se für Hand­wer­ker-GmbHs wer­den geprüft + BISS

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Volkelt-Briefe

Manager-Gehälter bleiben unreguliert – für Sie bleibt das vGA-Risiko

Nach dem Aus …

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Das empfiehlt der Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men werben.

Die Kodex-Kom­mis­si­on hat jetzt neue Vor­schlä­ge erar­bei­tet, mit denen das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft gestärkt wer­den soll. Sie emp­fiehlt, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re). Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung, die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Ver­trags­be­en­di­gung soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Für die Pra­xis: Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich in Zukunft an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Kodex > Deut­scher Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex.

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Manager-Gehälter: So machen Sie daraus PR in eigener Sache

Unter­des­sen hat das The­ma Mana­ger-Gehäl­ter die Kanz­le­rin erreicht. Das BMJ hat einen ers­ten Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Sicher ist, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2012

The­men heu­te:  Per­so­nal­füh­rung: Krank­heits­be­schei­ni­gung am 1. Tag geht ganz schnell nach hin­ten los + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Hand­wer­ker-GmbH pro­fi­tie­ren vom Run auf Immo­bi­li­en + GmbH-Recht: Zwangs-Rück­la­ge und „ange­mes­se­nes Gehalt“ sind kein Pro­blem für die meis­ten Mini-GmbHs (UG) + Steu­er­ge­stal­tung: Aus­län­di­sche Kör­per­schaft­steu­er: Rück­erstat­tung nur bei Nach­weis + Arbeits­recht: Bedro­hung des Chefs recht­fer­tigt eine frist­lo­se Kün­di­gung sogar ohne vor­he­ri­ge Abmah­nung + Behör­den: Lebens­mit­tel- und Gas­tro-GmbHs blei­ben vor­erst ver­schont + Lohn­steu­er: Mehr Spiel­raum bei Fir­men­ra­bat­ten + BISS

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Lexikon

Gehalt

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer wer­den Sie beson­de­ren Wert auf die Höhe Ihrer Ver­gü­tung legen. Schließ­lich wol­len Sie nicht weni­ger ver­die­nen als ver­gleich­ba­re Geschäfts­füh­rer in ande­ren Unter­neh­men. Sind Sie Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer wol­len Sie zudem durch ein mög­lichst hohes Gehalt die Belas­tung der GmbH mit Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er redu­zie­ren. Aller­dings wird die Finanz­ver­wal­tung die Zah­lung an Sie nur in dem Umfang als Betriebs­aus­ga­ben der GmbH wer­ten, wie sie üblich und ange­mes­sen sind. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Zah­lun­gen unter­lie­gen bei der GmbH als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen sowohl der Kör­per­schaft- als auch der Gewer­be­steu­er. Für Sie ist es also aus zwei Grün­den wich­tig, die Höhe und Zusam­men­set­zung des Geschäfts­füh­rer-Gehal­tes exakt zu ermitteln.

  1. Zum exter­nen Gehalts­ver­gleich, um zu ermit­teln, wel­che Bezü­ge die Gesell­schaf­ter einer GmbH einem Fremd­ge­schäfts­füh­rer anbie­ten bzw. wel­che Bezü­ge sich ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer selbst ein­räu­men kann,
  2. zum ande­ren prüft die Finanz­ver­wal­tung regel­mä­ßig das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers im Hin­blick dar­auf, ob die Ver­gü­tungs­form für Geschäfts­füh­rer üblich und ange­mes­sen ist.

Wie hoch ist die ange­mes­se­ne Vergütung?

 Wie hoch Ihre Ver­gü­tung als Geschäfts­füh­rer im Ein­zel­fall ist, hängt von einer Viel­zahl von Fak­to­ren ab, und zwar

  1. von der Unter­neh­mens­grö­ße, gemes­sen am Umsatz, der Bilanz­sum­me oder der Mit­ar­bei­ter­zahl. Dies ist die wich­tigs­te Grö­ße, denn mit der Grö­ße des Unter­neh­mens stei­gen die Anfor­de­run­gen an den Geschäfts­füh­rer und damit sei­ne Verantwortlichkeit.
  2. die Bran­che, in der die GmbH tätig ist. Bran­chen mit hohem tech­no­lo­gi­schen Stan­dard und ent­spre­chend guten Ertrags­aus­sich­ten zah­len ten­den­zi­ell höhe­re Gehälter,
  3. der Ertrags­la­ge der GmbH. Eine über­durch­schnitt­li­che Ertrags­la­ge schlägt sich selbst­ver­ständ­lich auch im Gehalts­an­spruch des Geschäfts­füh­rers nieder.
  4. der gesell­schafts­recht­li­chen Stel­lung des Geschäfts­füh­rers als Unter­neh­mer, der zugleich Besit­zer des Unter­neh­mens ist. Das Gehalt eines Fremd­ge­schäfts­füh­rers liegt regel­mä­ßig unter dem eines ver­gleich­ba­ren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers, die­ses wie­der­um unter dem eines Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers mit beherr­schen­dem Ein­fluss (mehr als 50% der Anteile).
  5. der Grö­ße und der Stel­lung des Geschäfts­füh­rers inner­halb des Geschäfts­füh­rer­gre­mi­ums. Ent­spre­chend sind die Bezü­ge eines Allein­ge­schäfts­füh­rers, der Ent­schei­dun­gen für alle Berei­che der GmbH trifft, zumeist höher als die eines Geschäfts­füh­rers, der nur ein bestimm­tes Res­sort, z.B. den kauf­män­ni­schen oder tech­ni­schen Bereich, Per­so­nal oder Ver­trieb, betreut.
  6. und Fak­to­ren in der Ihrer Per­son als Geschäfts­füh­rer. Das betrifft Aus­bil­dung und Alter und auch die Dau­er der Geschäfts­füh­rungs­tä­tig­keit.

Wie das Finanz­amt die Ange­mes­sen­heit beurteilt

Die­se Fak­to­ren berück­sich­tigt auch die Finanz­ver­wal­tung, wenn Sie prüft, ob Ihr Gehalt ange­mes­sen ist. Dabei wer­den sämt­li­che Gehalts­be­stand­tei­le in die Prü­fung ein­be­zo­gen (BFH Urteil vom 11.9.19988; Az: I 89/63). Ihr Gehalt als Geschäfts­füh­rers setzt sich in aller Regel aus fol­gen­den Bestand­tei­len zusammen:

  1. Jah­res­fest­ge­halt (monat­li­ches Festgehalt)
  2. erfolgs­ab­hän­gi­ge Bezü­ge (Tan­tie­me, Prämien)
  3. Zusatz- und Sozi­al­leis­tun­gen (Weih­nachts­geld, Urlaubs­geld, Zuwen­dun­gen usw.)
  4. Pkw-Über­las­sung
  5. sons­ti­ge Neben­leis­tun­gen (Leis­tun­gen zur Alters- und Gesund­heits­vor­sor­ge, wie z.B. Pen­si­ons­zu­sa­gen, Direkt­ver­si­che­run­gen, Unfall­ver­si­che­run­gen, Gehalts­fort­zah­lun­gen im Krank­heits- oder Todes­fall, Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten, Bei­hil­fen zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung bzw. Zah­lung der Arbeit­ge­ber­an­tei­le zur Sozi­al­ver­si­che­rung bei nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Geschäftsführern)
  6. Über­nah­me von Auf­wen­dun­gen für Wei­ter­bil­dung, Tele­fo­na­te, Steu­er­be­ra­tung, Berufs­ver­bän­de, Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte
  7. sons­ti­ge Sozi­al­leis­tun­gen wie Hei­rats- oder Geburtsbeihilfen
  8. Abfin­dun­gen für den Fall Ihres Aus­schei­dens und
  9. Ent­schä­di­gun­gen für ein ver­ein­bar­tes Wettbewerbsverbot

Zum Ver­gleich von Geschäfts­füh­rer-Gehäl­tern wird in der Regel die Gesamt­ver­gü­tung her­an­ge­zo­gen. Das ist die geld­wer­te Sum­me aller dem Geschäfts­füh­rer zuge­sag­ten Leis­tun­gen. Die­se Bezugs­grö­ße legen die Finanz­be­hör­den auch bei der Ermitt­lung des ange­mes­se­nen Gehal­tes des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers zugrunde.

Weiterführende Informationen

Karls­ru­her Tabel­len für GmbH-Geschäftsführer

Mus­ter: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

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Volkelt-Brief 44/2012

The­men heu­te: Stra­te­gie: Regie­rungs­wech­sel kos­tet klei­ne­re Unter­neh­men + 14 % Steu­ern, gro­ße Unter­neh­men + 19 % mehr Steu­ern + Nach­fol­ge: Pflicht­ver­si­che­rung kas­siert zu schnell ab + Recht: Trotz Wett­be­werbs­ver­stoß darf der Geschäfts­füh­rer sein Gehalt behal­ten + Finan­zen: Haben Sie als Geschäfts­füh­rer auch ein Anrecht auf Kurz­ar­bei­ter­geld? – JA – wenn die Vor­aus­set­zun­gen stim­men + Steuer/Werbungskosten: Finanz­ge­richt macht Rück­zie­her bei steu­er­li­cher Aner­ken­nung von Prozess­kosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dum­ping-Löh­ne ab + BISS .….. die Wirt­schafts-Sati­re 

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Geschäftsführer- und Manager-Gehälter: Jetzt meldet auch die CDU Handlungsbedarf – es läuft auf stille Steuererhöhungen für den Mittelstand hinaus

Nach SPD und Grü­nen haben sich jetzt auch ers­te Ver­tre­ter der CDU zum The­ma Mana­ger-Ver­gü­tung posi­tio­niert (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 25 und 28/2012). Den Anfang mach­te jetzt CDU-Bun­des­tags­prä­si­dent Nor­bert Lam­mert. Wört­lich: …

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Geschäftsführer-Gehalt: Nur noch 500.000 € als Betriebsausgabe

Die Steu­er­fron­ten für die Bun­des­tags­wahl 2013 neh­men Kon­tu­ren an: Nach der SPD hat sich jetzt auch der Grü­nen-Finanz­po­li­ti­ker Tho­mas Gambke öffent­lich dazu bekannt, die Gehäl­ter für Geschäfts­füh­rer und Mana­ger auf jähr­lich 500.000 € zu deckeln. Und zwar flä­chen­de­ckend. Das betrifft …

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Branchen-Gehalts-Zahlen (II): Chemie/Pharma vor Maschinenbau

Laut DIW sank das Ein­kom­men des deut­schen Arbeit­neh­mers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 wer­den die Tarif­ab­schlüs­se unter der Infla­ti­ons­ra­te (zuletzt: 2,5 %) blei­ben. Anders sieht es bei den Ein­kom­men der Geschäfts­füh­rer aus. GmbH-Geschäfts­füh­rer haben (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 47/2011) auf brei­ter Front von der guten kon­junk­tu­rel­len Ent­wick­lung pro­fi­tiert. Im Durch­schnitt stie­gen die Gehäl­ter von GmbH-Geschäfts­füh­rern gegen­über dem Vor­jahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflations­rate. Beson­ders gut wur­de und wird in der Indus­trie ver­dient. Hier ver­die­nen die Geschäfts­füh­rer in allen Indus­trie­zwei­gen deut­lich über …