Themen heute: Gönnen Sie sich mehr Gehalt – warum eigentlich nicht? + Burn-out: Das Finanzamt zahlt mit + Fremd-Geschäftsführer: Kein Risiko beim Jahresabschluss 2012 + Mitarbeiter: GmbH haftet für Verstoß auf privater Facebook-Seite + Steuern: Vorsicht bei GmbH-Darlehen vom Bruder oder der Schwester + Altersversorgung: Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente + Kartell?: Einkaufspreise für Handwerker-GmbHs werden geprüft + BISS …
Schlagwort: Geschäftsführer-Gehalt
Nach dem Aus …
Der Deutsche Corporate Governance Codex (Unternehmens-Kodex) gibt die Richtlinien vor, nach denen die Vorstände und Geschäftsleiter börsennotierter Unternehmen ihr Gehalt ermitteln und darstellen sollen. Das ist Anhaltspunkt auch für GmbH-Geschäftsführer, die ihr Gehalt transparent machen wollen und so für zusätzliches Vertrauen in ihr Unternehmen werben.
Die Kodex-Kommission hat jetzt neue Vorschläge erarbeitet, mit denen das (geschwundene) Vertrauen in die Wirtschaft gestärkt werden soll. Sie empfiehlt, Gehaltsobergrenzen für die festen und die variablen Bezüge vorzugeben. Variable Gehaltsbestandteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben (z. B. Gewinn über die letzten 4 Jahre). Die Abfindung zu Beendigung der Tätigkeit sollte nicht mehr als das 2‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung, die Abfindung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sollte nicht mehr als das 1,5‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung betragen.
Für die Praxis: Geschäftsführer, die ihre Vergütungssituation öffentlich stellen wollen, sind gut beraten, sich in Zukunft an diesen Vorgaben bzw. den dargestellten Höchstwerten zu orientieren. Die aktualisierten Leitlinien gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Kodex > Deutscher Corporate Governance Kodex.
Unterdessen hat das Thema Manager-Gehälter die Kanzlerin erreicht. Das BMJ hat einen ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Sicher ist, …
Volkelt-Brief 47/2012
Themen heute: Personalführung: Krankheitsbescheinigung am 1. Tag geht ganz schnell nach hinten los + Geschäftsführer-Gehalt: Handwerker-GmbH profitieren vom Run auf Immobilien + GmbH-Recht: Zwangs-Rücklage und „angemessenes Gehalt“ sind kein Problem für die meisten Mini-GmbHs (UG) + Steuergestaltung: Ausländische Körperschaftsteuer: Rückerstattung nur bei Nachweis + Arbeitsrecht: Bedrohung des Chefs rechtfertigt eine fristlose Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung + Behörden: Lebensmittel- und Gastro-GmbHs bleiben vorerst verschont + Lohnsteuer: Mehr Spielraum bei Firmenrabatten + BISS …
Als GmbH-Geschäftsführer werden Sie besonderen Wert auf die Höhe Ihrer Vergütung legen. Schließlich wollen Sie nicht weniger verdienen als vergleichbare Geschäftsführer in anderen Unternehmen. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer wollen Sie zudem durch ein möglichst hohes Gehalt die Belastung der GmbH mit Körperschaft- und Gewerbesteuer reduzieren. Allerdings wird die Finanzverwaltung die Zahlung an Sie nur in dem Umfang als Betriebsausgaben der GmbH werten, wie sie üblich und angemessen sind. Darüber hinausgehende Zahlungen unterliegen bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen sowohl der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer. Für Sie ist es also aus zwei Gründen wichtig, die Höhe und Zusammensetzung des Geschäftsführer-Gehaltes exakt zu ermitteln.
- Zum externen Gehaltsvergleich, um zu ermitteln, welche Bezüge die Gesellschafter einer GmbH einem Fremdgeschäftsführer anbieten bzw. welche Bezüge sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer selbst einräumen kann,
- zum anderen prüft die Finanzverwaltung regelmäßig das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers im Hinblick darauf, ob die Vergütungsform für Geschäftsführer üblich und angemessen ist.
Wie hoch ist die angemessene Vergütung?
Wie hoch Ihre Vergütung als Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, und zwar
- von der Unternehmensgröße, gemessen am Umsatz, der Bilanzsumme oder der Mitarbeiterzahl. Dies ist die wichtigste Größe, denn mit der Größe des Unternehmens steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer und damit seine Verantwortlichkeit.
- die Branche, in der die GmbH tätig ist. Branchen mit hohem technologischen Standard und entsprechend guten Ertragsaussichten zahlen tendenziell höhere Gehälter,
- der Ertragslage der GmbH. Eine überdurchschnittliche Ertragslage schlägt sich selbstverständlich auch im Gehaltsanspruch des Geschäftsführers nieder.
- der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Geschäftsführers als Unternehmer, der zugleich Besitzer des Unternehmens ist. Das Gehalt eines Fremdgeschäftsführers liegt regelmäßig unter dem eines vergleichbaren Gesellschafter-Geschäftsführers, dieses wiederum unter dem eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit beherrschendem Einfluss (mehr als 50% der Anteile).
- der Größe und der Stellung des Geschäftsführers innerhalb des Geschäftsführergremiums. Entsprechend sind die Bezüge eines Alleingeschäftsführers, der Entscheidungen für alle Bereiche der GmbH trifft, zumeist höher als die eines Geschäftsführers, der nur ein bestimmtes Ressort, z.B. den kaufmännischen oder technischen Bereich, Personal oder Vertrieb, betreut.
- und Faktoren in der Ihrer Person als Geschäftsführer. Das betrifft Ausbildung und Alter und auch die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit.
Wie das Finanzamt die Angemessenheit beurteilt
Diese Faktoren berücksichtigt auch die Finanzverwaltung, wenn Sie prüft, ob Ihr Gehalt angemessen ist. Dabei werden sämtliche Gehaltsbestandteile in die Prüfung einbezogen (BFH Urteil vom 11.9.19988; Az: I 89/63). Ihr Gehalt als Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt)
- erfolgsabhängige Bezüge (Tantieme, Prämien)
- Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.)
- Pkw-Überlassung
- sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. Pensionszusagen, Direktversicherungen, Unfallversicherungen, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Todesfall, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, Beihilfen zur privaten Krankenversicherung bzw. Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführern)
- Übernahme von Aufwendungen für Weiterbildung, Telefonate, Steuerberatung, Berufsverbände, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- sonstige Sozialleistungen wie Heirats- oder Geburtsbeihilfen
- Abfindungen für den Fall Ihres Ausscheidens und
- Entschädigungen für ein vereinbartes Wettbewerbsverbot
Zum Vergleich von Geschäftsführer-Gehältern wird in der Regel die Gesamtvergütung herangezogen. Das ist die geldwerte Summe aller dem Geschäftsführer zugesagten Leistungen. Diese Bezugsgröße legen die Finanzbehörden auch bei der Ermittlung des angemessenen Gehaltes des Gesellschafter-Geschäftsführers zugrunde.
Weiterführende Informationen
Volkelt-Brief 44/2012
Themen heute: Strategie: Regierungswechsel kostet kleinere Unternehmen + 14 % Steuern, große Unternehmen + 19 % mehr Steuern + Nachfolge: Pflichtversicherung kassiert zu schnell ab + Recht: Trotz Wettbewerbsverstoß darf der Geschäftsführer sein Gehalt behalten + Finanzen: Haben Sie als Geschäftsführer auch ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld? – JA – wenn die Voraussetzungen stimmen + Steuer/Werbungskosten: Finanzgericht macht Rückzieher bei steuerlicher Anerkennung von Prozesskosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dumping-Löhne ab + BISS .….. die Wirtschafts-Satire
Nach SPD und Grünen haben sich jetzt auch erste Vertreter der CDU zum Thema Manager-Vergütung positioniert (vgl. Volkelt-Brief Nr. 25 und 28/2012). Den Anfang machte jetzt CDU-Bundestagspräsident Norbert Lammert. Wörtlich: …
Die Steuerfronten für die Bundestagswahl 2013 nehmen Konturen an: Nach der SPD hat sich jetzt auch der Grünen-Finanzpolitiker Thomas Gambke öffentlich dazu bekannt, die Gehälter für Geschäftsführer und Manager auf jährlich 500.000 € zu deckeln. Und zwar flächendeckend. Das betrifft …
Laut DIW sank das Einkommen des deutschen Arbeitnehmers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 werden die Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate (zuletzt: 2,5 %) bleiben. Anders sieht es bei den Einkommen der Geschäftsführer aus. GmbH-Geschäftsführer haben (vgl. Volkelt-Brief Nr. 47/2011) auf breiter Front von der guten konjunkturellen Entwicklung profitiert. Im Durchschnitt stiegen die Gehälter von GmbH-Geschäftsführern gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflationsrate. Besonders gut wurde und wird in der Industrie verdient. Hier verdienen die Geschäftsführer in allen Industriezweigen deutlich über …