Selbst wenn die Höhe und Zusammensetzung des Geschäftsführer-Gehalts nach einer Steuerprüfung nach den Vorgaben des Betriebsprüfers abgeändert wurden, ist das keine Garantie dafür, dass das Geschäftsführer-Gehalt bei der nächsten Betriebsprüfung nicht beanstandet wird. Das kann in der Praxis passieren, wenn z. B. ein ehrgeiziger Betriebsprüfer den Fall übernimmt, der zeigen will, dass er besonders gründlich hinschaut. Das Finanzamt kann das Gehalt jederzeit anhand von Gehaltsstruktur-Untersuchungen (Kienbaum Geschäftsführer-Gehaltsstudie/BBE Geschäftsführer-Vergütungs-Studie) auf Angemessenheit prüfen (BFH, Beschluss vom 17.2.2010, I R 79/08). Beachten Sie die offiziellen Vergleichszahlen der Finanzbehörden, die Karlsruher-Tabellen. …
Schlagwort: Geschäftsführer Gehalt
Volkelt-Brief 18/2016
Geschäftsführer-Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten + Stress-Job „Geschäftsführer“: Neueste Erkenntnisse zum Stressabbau + GmbH-Finanzen: 0‑Zins blockiert Firmen-Verkäufe – was tun? + Neues BGH-Urteil: Der GmbH-Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + Neues BGH-Urteil: Der Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urteile zur „Gesellschafterliste“ + GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema + Mitarbeiter: Erste Schlupflöcher im AGG + BISS …
Gegen das schlechte Abschneiden bei den Landtagswahlen versucht die SPD neue Themen zu besetzen. Wie schon im Bundestagswahlkampf 2013 wird die Manager-Gehaltsdebatte gepuscht – die Diskussionen um die Boni-Ansprüche des (gestrauchelten) VW-Vorstand liefern dazu derzeit das passende PR-Umfeld. 2013 waren SPD und GRÜNE mit der Forderung nach einer Gehaltsobergrenze von 500.000 € angetreten. Das sollte zunächst nur für Geschäftsführer und Vorstände in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelten. …
Volkelt-Brief 17/2016
Geld/Geschäfts-Ideen: Mit dem richtigen Start-up lässt sich bestens verdienen + Gehalts-Spirale: GmbH-Geschäftsführer profitieren nicht + Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen? + GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken + Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld + BISS …
2005 mussten die deutschen börsennotierten Unternehmen erstmals detaillierte Vergütungsberichte für ihre Vorstände offen legen. Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen liegen damit fundierte Vergleichswerte über einen 10-Jahres-Zeitraum vor. Ergebnisse: 6 Unternehmen legten in dieser Zeit eine Steigerung von über 100 % hin. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von 10 % und mehr über 10 Jahre. Spitzenreiter ist das Chemie-Unternehmen Merck. Hier lag die Steigerung mit + 190 % absolut an der Spitze. Der Durchschnittsverdienst jedes einzelnen Vorstands-Mitglieds betrug im Jahr 2015 6,26 Mio. EUR. …
Dass AG-Vorstände mehr verdienen als GmbH-Geschäftsführer ist öffentlich. Das liegt auch daran, dass die Finanzbehörden bei GmbH-Geschäftsführern genau hinschauen. Wird zu viel gezahlt, kostet das Strafsteuer in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Fiskus bemisst das nach Vergleichszahlen deutscher GmbHs. Konzerne zahlen Vorstände im internationalen Vergleich – da geht es um andere Dimensionen. …
Volkelt-Brief 16/2016
Geld + Finanzen: Was GmbH-Geschäftsführer vom AG-Vorstand lernen können + Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung + Gut gesichert: GmbH zahlt D&O‑Selbstbehalt für den Geschäftsführer + Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben + Steuer: Verlust bei unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil + Steuer: VGA bei Verzicht auf ein GmbH-Darlehen + GmbH-Recht: Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH + BISS …
Volkelt-Brief 07/2016
Geschäftsführung: Kein Job für Angsthasen + GmbH-Steuern: Neue Urteile der Finanzgerichte + Geschäftsführer-Gehalt: Tantieme-Anteil sinkt auf Tiefststand + E‑Mail vom Chef: Neue Methoden im Internet-Betrug + Vorsorge: Geschäftsführer-Altersversorgung wird entlastet + Steuer: Geschäftsführer-Firmenwagen ist keine Lizenz zur Steuerbefreiung + Arbeitskosten: Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen + BISS …
Lange Zeit galt der Grundsatz, dass die Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH höchstens 25 % der Gesamtbezüge betragen darf und dass die Tantieme höchstens 50 % des steuerlichen GmbH-Gewinns betragen darf (50 % – Regel). Unterdessen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zu Gunsten von Gesellschafter-Geschäftsführern geändert (z. B. BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02 oder I R 80/01). Die sog. 25%-Regel wird vom Finanzamt nicht mehr angewendet. Vorteil: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Gehalt flexibel an die Ertragslage der GmbH anpassen, ohne dass er seinen Anstellungsvertrag abändern muss (Gehaltserhöhung, Gehaltsreduzierung). …
Ist der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH naher Angehöriger eines Kommanditisten der Muttergesellschaft (hier: GmbH & Co. KG), kann das Finanzamt eine überhöhte Gehaltszahlung als vGA bewerten und als Kapitelerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG) versteuern (BFH, Urteil vom 22.10.2015, IV R 7/13). …