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Winter: Haftung bei unterlassener Streukontrolle

Unter­lässt ein mit Räum- und Streu­pflich­ten befass­tes Unter­neh­men bei Tem­pe­ra­tu­ren nur knapp über 0 Grad Cel­si­us die Streu-Kon­trol­le trotz nach­weis­lich vor­han­de­ner Glät­te, so begrün­det dies die vol­le Haf­tung des Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ti­gen. Im Ver­fah­ren ging es um einen Fahr­rad­sturz auf dem Park­platz eines Super­mark­tes. Ach­tung: Das Gericht sprach dem Unfall­op­fer auch Scha­dens­an­sprü­che aus mög­li­chen Fol­ge­schä­den der Ver­let­zung zu. Im Zwei­fel müs­sen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kon­trol­lie­ren und danach über eine Streu­ung ent­schei­den (AG Mün­chen, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).

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Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten

Wenn Sie Ihre eige­ne Fir­ma an die Wand fah­ren, beschränkt sich Ihre per­sön­li­che Haf­tung aus Ihrer Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit auf Geset­zes­ver­stö­ße – also z. B. das Vor­ent­hal­ten von Steu­ern oder Sozi­al­bei­trä­gen. Für den Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH (Fremd-Geschäf­te­füh­rer) ist die Sache kom­pli­zier­ter. Sie ver­wal­ten frem­des Ver­mö­gen und soll­ten sich dar­auf ein­rich­ten, dass dane­ben auch die Gesell­schaf­ter selbst bei einem Ver­mö­gens­ver­lust gezielt nach Feh­ler suchen – nach Ihren Fehlern. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 18/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Neu­es Urteil nennt kon­kre­te GF-Pflich­ten + Stress-Job „Geschäfts­füh­rer“: Neu­es­te Erkennt­nis­se zum Stress­ab­bau + GmbH-Finan­zen: 0‑Zins blo­ckiert Fir­men-Ver­käu­fe – was tun? + Neu­es BGH-Urteil: Der GmbH-Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + Neu­es BGH-Urteil: Der Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urtei­le zur „Gesell­schaft­er­lis­te“ + GF-Finan­zen: Gehalts-Ober­gren­ze wird Wahl­kampf­the­ma + Mit­ar­bei­ter: Ers­te Schlupf­lö­cher im AGGBISS