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Geschäftsführer-Gehalt: Die neuesten Zahlen für Dienstleister-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er ange­schaut.

Auf­fäl­lig:… Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt nur noch eine Bran­che unter die­sem Wert. Der­zeit liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 19 % – jeder 5. Euro wird dem­nach in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis gezahlt. Aus­rei­ßer nach unten sind die Zeitarbeiter/Secuity mit einem Anteil von 12 % – nach oben die Unter­hal­tungs­bran­che mit 31 %. 

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Volkelt-Brief 46/2017

Letz­ter Aus­weg: „Hier­mit lege ich mein Amt nie­der …” + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Hand­wer­ker-GmbHs + D & O gegen Ver­mö­gens­scha­den: Ver­si­che­rer nut­zen Rechts­lü­cke kon­se­quent aus + Digi­ta­li­sie­rung: Kei­ne Angst vor dem Nerd! + Geschäfts­füh­rer-Finan­zen: Anspruch des Geschäfts­füh­rers auf Tan­tie­me + Steu­er: BFH streicht Ver­güns­ti­gung für MBO

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Geschäftsführer-Gehalt: Handwerker-GmbH zahlen immer mehr Tantieme

Wie immer im Novem­ber hat die BBE-Media die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts-Ent­wick­lung für Hand­wer­ker-GmbHs genau­er ange­schaut. Gegen­über dem Geschäfts­jahr 2016 muss in eini­gen Bran­chen beim Fest­ge­halt mit einem deut­li­chen Abschlag gerech­net wer­den (vgl. Nr. 46/2016). Im Durch­schnitt wird unter­des­sen im Hand­werk rund ein Fünf­tel (ca. 20 %) des Gehalts als Erfolgs­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Das war bis vor weni­gen Jah­ren nicht absehbar.

Hin­ter­grund: Bis zu 50 % des Jah­res­ge­winns kann an die Geschäfts­füh­rung als Tan­tie­me aus­ge­zahlt wer­den, ohne dass die Finanz­be­hör­den dafür eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung unter­stel­len. Das ist bun­des­wei­ter Kon­sens der Behör­den. Ein Grund für die sta­gnie­ren­den Fest­be­zü­ge dürf­te eben dar­in zu sehen sein, dass in immer mehr Hand­werks-GmbHs Tan­tie­men gezahlt wer­den. Wir gehen davon aus, dass sich in der zurück­hal­ten­den Gehalts­ent­wick­lung auch Struk­tur­ver­än­de­run­gen im Hand­werk abbil­den. Stich­wor­te: zuneh­men­de Kon­zen­tra­ti­on des Mark­tes mit einem Trend zu grö­ße­ren Hand­werks­be­trie­ben in der Rechts­form GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung – auch mit Fremd-Geschäfts­füh­rern, die bevor­zugt erfolgs­be­zo­gen ver­gü­tet wer­den. Nicht end­gül­tig klä­ren lässt sich aller­dings die sta­gnie­ren­de bis rück­läu­fi­ge Gehalts­ent­wick­lung gegen­über dem Vor­jahr. Gera­de im Bereich „Bau­en” (das betrifft 7 der hier auf­ge­führ­ten 13 Gewer­ke) sind die meis­ten Betrie­be auch in die­sem Jahr bis zum Anschlag aus­ge­las­tet. Hier die aktu­el­len Zahlen: … 

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Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein

Als ers­tes Bun­des­land hat Schles­wig-Hol­stein eine nahe­zu flä­chen­de­cken­de Trans­pa­renz für die Gehäl­ter der in den kom­mu­na­len Gesell­schaf­ten ange­stell­ten Geschäfts­füh­rer ein­ge­führt. Das sog. Trans­pa­renz­re­gis­ter (offi­zi­ell: „Ver­gü­tungs­of­fen­le­gung”) wird vom Finanz­mi­nis­te­ri­um des Lan­des geführt und ist auf den Inter­net-Sei­ten des Minis­te­ri­ums für jeder­mann ein­seh­bar. Auffällig: … 

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Urteil zum GF-Gehalt: Klage auf Erhöhung abgewiesen

Weil sich der geschäfts­füh­ren­de Vor­stand unter­be­zahlt fühl­te, klag­te er vor dem Sozi­al­ge­richt auf „ange­mes­se­ne“ Ver­gü­tung.  Inter­es­sant: Die Fra­ge der Ange­mes­sen­heit ist in ers­ter Linie eine steu­er­li­ches Pro­blem. In die­sem Fall woll­te der betrof­fe­ne Geschäfts­lei­ter eine Gehalts­er­hö­hung gericht­lich durch­set­zen. Dazu das Lan­des­so­zi­al­ge­richt  Baden-Würt­tem­berg: Zum Gehalts­ver­gleich muss … 

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Volkelt-Brief 18/2017

Start­Up-Geschäfts­füh­rer: Die vie­len Irrun­gen bis zum Kun­den + Pflicht­ver­si­che­rung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zah­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Vor­ga­ben nach Unter­neh­mens-Kodex + Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer rich­tig + Cle­ver: So che­cken Sie Geschäfts­part­ner aus Euro­pa + GmbH-Steu­er: Neue For­mu­la­re für die Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung +  BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men wer­ben wol­len. Die Kodex-Kom­mis­si­on hat 2015 die Grund­la­gen dazu erar­bei­tet und im Febru­ar 2017 aktua­li­siert, um das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft zu stärken.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt dazu, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re) und erst nach­träg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betra­gen. Die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die kom­plett aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex Stand Febru­ar 2017 gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Such­ein­ga­be: 170214 (hier: Zif­fer 4.2.3)

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Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH

Für das Finanz­amt muss das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ sein bzw. dem sog. Dritt­ver­gleich stand­hal­ten. Pro­blem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäfts­füh­rer in Fami­li­en-Gesell­schaf­ten arbei­ten meis­tens rund um die Uhr. Jede Bran­che hat ihre Beson­der­hei­ten und jedes Unter­neh­men eine beson­de­re Kul­tur, beson­de­re Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe und Aus­stattungen mit Sach­mit­teln. Das Finanz­amt ori­en­tiert sich beim Betriebs­ver­gleich eher an schnö­den Zah­len: Umsatz, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Ertrag und eini­ge annä­hernd objek­ti­vier­ba­re Kri­te­ri­en in der Per­son des Geschäfts­füh­rers (Alter, Anzahl der Geschäfts­füh­rer, Aus­bil­dung). Den­noch: Stu­diert man Finanz­ge­richts-Urtei­le und deren Aus­füh­run­gen zur Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts bleibt der Ein­druck, dass es – bis auf weni­ge extre­me Aus­läu­fer – kei­ne wirk­lich kla­ren Kri­te­ri­en gibt, nach denen in der Pra­xis beur­teilt wird. Immer wie­der müs­sen sich Geschäfts­füh­rer dann weit­ge­hend allei­ne gelas­sen gegen eine sol­che steu­er­li­che Bean­stan­dung weh­ren. Immer­hin geht es dann oft um fünf- bis sechs­stel­li­ge Steuernachzahlungen.

Die Finanz­be­hör­den prü­fen zunächst … 

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Volkelt-Brief 14/2017

Pro­gno­sen: Was hal­ten die Kol­le­gen davon? + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV): Schlech­te Aus­sich­ten für klei­ne­re Unter­neh­men + Ihr Geschäfts­füh­rer-Gehalt: … jetzt nach­zu­le­sen in der Tages­pres­se + GmbH-Per­so­nal: Mit­ar­bei­ter wer­ben Mit­ar­bei­ter + Neu­es Urteil: Nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot + Hilf­reich: Hand­buch Digi­ta­li­sie­rung + GmbH-Steu­ern: Wer­den Eigen­ka­pi­tal-Zin­sen Betriebs­aus­ga­ben? +  BISS

 

 

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Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse

In Deutsch­land gilt das Steu­er­ge­heim­nis. Für die pri­va­ten Ein­kom­men heißt das: Nur der Arbeit­ge­ber, das Finanz­amt und zum Teil auch die gesetz­li­che Sozi­al­ver­si­che­rung wis­sen, wie viel ver­dient wird. Das gilt im Prin­zip auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer. Ausnahme: …