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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: 10 Stun­den und immer für die GmbH unter­wegs + GmbH-Ver­kauf: Die neu­en Gesell­schaf­ter kön­nen Sie (raus) mob­ben  Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (II+ Form­sa­che: Gerichts­fest Pro­tol­lie­ren – Beschlüs­se, Ziel­ver­ein­ba­run­gen BAG aktu­ell: Fremd-Geschäfts­füh­rer ist kein Arbeit­neh­mer Steuer/GmbH – pri­vat: FG Müns­ter bie­tet Steu­er-Pod­cast Mit­ar­bei­ter: Min­dest­lohn gilt auch für aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen Internet/Soziale medi­en: „Tag­gen” mit Ver­wei­sen ist Werbung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

BAG aktuell: Fremd-Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Ein wich­ti­ges Urteil für alle Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH kommt soeben vom Bun­des­ar­beits­ge­richt. Danach gilt: Ob der Geschäfts­füh­rer Arbeit­neh­mer ist, rich­tet sich nach den natio­na­len arbeits­recht­li­chen Vor­ga­ben. Es gilt also deut­sches Arbeits­recht. Fol­ge: Der Geschäfts­füh­rer ist grund­sätz­lich kein Arbeit­neh­mer (BAG, Beschluss v. 21.1.2019, 9 AZB 23/18).

Inwie­weit die­se Rechts­la­ge Bestand hat, bleibt abzu­war­ten. Die EU beur­teilt den Fremd-Geschäfts­füh­rer im ande­ren Zusam­men­hang als Arbeit­neh­mer (vgl. EU-Richt­li­nie 2003/88/EG bzw. die sog. Dano­sa-Ent­schei­dung des EuGH).  Fol­ge der BAG-Sicht­wei­se: Kün­di­gungs­schutz und Zugang zu einem deut­schen Arbeits­ge­richt ste­hen dem Fremd-Geschäfts­füh­rer danach nicht zu.

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Volkelt-Brief 48/2015

Volkelt-FB-018 Jah­re Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Noch viel mehr Büro­kra­tie als befürch­tet + Nach­fol­ge: Was die Gesell­schaf­ter vom Fremd-Geschäfts­füh­rer erwar­ten + Ein­zel­han­del-GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter im Abwärts-Trend + TTIP: Inves­ti­ti­ons­ge­richts­bar­keit statt unab­hän­gi­ger Schieds­ge­rich­te + Leiharbeit/Werkverträge: Ver­schlech­te­rung für nicht Tarif­ge­bun­de­ne + Geld/Finanzen: Erkennt­nis­se über Regis­trier­kas­sen-Mani­­­pu­la­tio­nen + BISS

 

 

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TTIP: Investitionsgerichtsbarkeit statt unabhängiger Schiedsgerichte

Größ­ter Knack­punkt der bis­he­ri­gen Ver­hand­lun­gen um ein trans­at­lan­ti­sches Han­dels­ab­kom­men zwi­schen den USA und der Euro­päi­schen Uni­on ist die Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit. Kon­kret geht es hier um die Schlich­tung bzw. die zustän­di­ge Gerichts­bar­keit. Die USA pochen hier auf kur­ze Wege und bevor­zu­gen das in den USA prak­ti­zier­te Modell der unab­hän­gi­gen Schieds­ge­rich­te. Ein sol­ches Modell ist aber am Wider­stand eini­ger euro­päi­scher Staa­ten wohl nicht durchzusetzen. … 

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Volkelt-Brief 3/2015

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter im Gespräch mit­neh­men: Die Stra­te­gie, die Stra­te­gie, die Stra­te­gie – was sonst ! + Erb­schaft­steu­er: Müs­sen Unter­neh­mens-Nach­fol­ger nach­zah­len? + Grexit: Nur weni­ge mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind betrof­fen + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: So bin­den Sie Ihre füh­ren­den Mit­ar­bei­ter Recht: Beherr­schen­der Gesell­schaf­ter hat kein Anspruch auf das Arbeits­gericht GmbH-Anteil: Neu­er Zins für das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren + Kri­sen-Sze­na­rio: Mehr Spiel­raum für Zah­lun­gen trotz Insol­venz­rei­fe der GmbH + Whist­le­b­lower: Der Feind sitzt in den eige­nen Rei­hen + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Bundesarbeitsgericht: Geschäftsführer darf Arbeitsgericht einschalten

Strei­tig­kei­ten aus dem Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag wer­den in der Regel vor einem ordent­li­chen Gericht (LG) ver­han­delt. Ausnahme: …