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Volkelt-Briefe

TTIP: Investitionsgerichtsbarkeit statt unabhängiger Schiedsgerichte

Größ­ter Knack­punkt der bis­he­ri­gen Ver­hand­lun­gen um ein trans­at­lan­ti­sches Han­dels­ab­kom­men zwi­schen den USA und der Euro­päi­schen Uni­on ist die Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit. Kon­kret geht es hier um die Schlich­tung bzw. die zustän­di­ge Gerichts­bar­keit. Die USA pochen hier auf kur­ze Wege und bevor­zu­gen das in den USA prak­ti­zier­te Modell der unab­hän­gi­gen Schieds­ge­rich­te. Ein sol­ches Modell ist aber am Wider­stand eini­ger euro­päi­scher Staa­ten wohl nicht durchzusetzen. …

Jetzt hat die EU-Kom­mis­si­on einen Ver­mitt­lungs­vor­schlag unter­brei­tet. Danach soll eine neue staat­li­che Inves­ti­ti­ons­ge­richts­bar­keit geschaf­fen wer­den. Damit soll gewähr­leis­tet sein, dass das Gerichts­ver­fah­ren nicht nur unab­hän­gig, son­dern auch – wie von den Euro­pä­ern gefor­dert – demo­kra­tisch legi­ti­miert durch­ge­führt wird (Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on zum Inves­ti­ti­ons­schutz vom 12.11.2015).

Damit lässt sich das TTIP-Abkom­men den Kri­ti­kern deut­lich bes­ser ver­kau­fen. Offen ist noch, wie der zwei­te Knack­punkt aus dem Weg geräumt wer­den kann. Dabei geht es um die euro­päi­schen Arbeit­neh­mer-Stan­dards. Eine rea­lis­ti­sche Aus­sa­ge, wann Han­dels­er­leich­te­run­gen kom­men, wie die kon­kret aus­se­hen und wel­che Vor­tei­le sich tat­säch­lich für deut­sche Unter­neh­men erge­ben wer­den ist wei­ter­hin nicht abzusehen.

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