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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 01/2020

Soli­da­ri­täts­zu­schlag

Nach­fol­ge-Pla­nung: Jetzt gibt es neue Mög­lich­kei­ten Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die bes­ten Argu­men­te für eine Erhö­hung Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die Sache mit dem Soli + Digi­ta­les: Vor-Ort direkt in die Zen­tra­le Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2020 + Neu­er BMF-Erlass: Bilan­zi­el­le Erfas­sung der Pen­si­ons­rück­stel­lung + Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 + Finan­zen: Dar­le­hen an die GmbH  ist kei­ne gewerb­li­che Tätig­keit + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­neh­mer dür­fen Verstöße/Mängel anzei­gen +

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Die besten Argumente für die nächste Erhöhung

Wol­len Sie als Fremd-Geschäfts­füh­rer ein höhe­res Gehalt durch­set­zen, müs­sen Sie die Gesell­schaf­ter davon über­zeu­gen – dazu gehö­ren gute Argu­men­te und etwas Ver­hand­lungs­ge­schick. Ob als Fremd‑, Min­der­heits- oder Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Die (arbeit­ge­ben­den) Gesell­schaf­ter sind genau so schwer von einer ange­mes­se­nen Gehalts­er­hö­hung zu über­zeu­gen wie das Finanz­amt. Hier zäh­len nur gute Argu­men­te und wirt­schaft­li­che Fak­ten. Hier eini­ge gute Argu­men­te für mehr Gehalt.

Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt für eine Gehaltsforderung?

  • In der Regel ist das der Zeit­punkt des Beschlus­ses über die Fest­stel­lung des Jahresabschlusses/Gewinnverwendung und über die Ent­las­tung des Geschäftsführers.
  • Bei gro­ßen und mitt­le­ren GmbHs ist das spä­tes­tens 3 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res, in der klei­nen GmbH spä­tes­tens 6 Mona­te nach Ablauf des­Ge­schäfts­jah­res. Ach­tung: Der Beschluss zur Gehalts­er­hö­hung muss (soll­te) als TOP in der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ange­kün­digt wer­den (TOP: Gehalt des/der Geschäftsführer).

Ab wel­chem Zeit­punkt soll die Erhö­hung gezahlt werden?

  • Für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ab dem ……………… zum Beginn des fol­gen­den Geschäfts­jah­res, damit das Vor­aus-Gebot und damit die steu­er­li­che Aner­ken­nung für das gesam­te Geschäfts­jahr sicher­ge­stellt ist.
  • Für den Fremd-Geschäfts­füh­rer zum .….….….……………ab dem nächs­ten Quar­tal, weil damit der Erfolg des letz­ten Geschäfts­jah­res zeit­nah gewür­digt wird.

Um wie viel und um wel­che zusätz­li­chen  Leis­tun­gen soll das Gehalt erhöht wer­den? Kon­kre­ti­sie­ren Sie Ihre Ansprü­che: Z. B. beim Fest­ge­halt um 3 % …

  • weil der Lebens­hal­tungs­in­dex um 3 % gestie­gen ist,
  • weil in der Bran­che 3 % mehr ver­dient wurde,
  • weil ein Wachs­tum um 3 % erzielt wurde,
  • weil der Ertrag um 3 % gestei­gert wurde,
  • weil die Mit­ar­bei­ter 3 % mehr Lohn beziehen,
  • weil Ihnen ein sol­ches Kon­kur­renz­an­ge­bot vorliegt.
  • Zusätz­lich: Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld (weil sta­tus­üb­lich, weil Sie nur aus­nahms­wei­se in der Pro­be­zeit dar­auf ver­zich­tet haben, weil die­se Leis­tun­gen im Betrieb an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt werden).
  • Zusätz­lich: Pri­va­te Ren­te/Ries­ter-Ren­te (weil die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge nichts bringt).
  • Zusätz­lich: der Anspruch auf eine betrieb­li­che Pen­si­ons­zu­sa­ge, sofern bis­her noch kein Anspruch besteht bzw. eine Auf­sto­ckung der bestehen­den Pensionszusage.
  • Zusätz­lich: Sons­ti­ge neue Leis­tun­gen (Vor­sor­ge-Check, Han­dy­nut­zung, neu­er Fir­men­wa­gen – Vor­bild „E‑Car”).

Wei­te­re „gute“ Argu­men­te gibt es für   eine Gehaltserhöhung?

  • weil dies … anders als im letz­ten Jahr ist (Lebens­hal­tungs­kos­ten­in­dex, neue Auf­ga­ben, mehr Arbeits­zeit, mehr Per­so­nal­ver­ant­wor­tung, höhe­re Fluk­tua­ti­on, mehr Ertrag, mehr Umsatz, mehr Wachs­tum, Koope­ra­tio­nen, neue Produkte),
  • weil die­se Auf­ga­ben neu hin­zu­ge­kom­men sind (Con­trol­ling, regel­mä­ßi­ge Per­so­nal­ge­sprä­che,  Erwei­te­rung des Planungshorizontes),
  • weil wir unter­des­sen 200 vie­le Mit­ar­bei­ter haben,
  • weil der Geschäfts­füh­rer 50 Tage jähr­lich auf Geschäfts­rei­se war oder
  • weil .….….

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Lexikon

Gehaltserhöhung

Für den beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH ist eine Gehalts­er­hö­hung eine leich­te Sache. Mit sei­ner ein­fa­chen Beschluss-Mehr­heit kann er einen sol­chen Beschluss der Gesell­schaf­ter jeder­zeit durch­set­zen. Er muss die Gesell­schaf­ter nicht über­zeu­gen. Aber er muss das Finanz­amt davon über­zeu­gen, dass sein neu­es Gehalt immer noch „ange­mes­sen“ ist. Dazu braucht er aus­sa­ge­kräf­ti­ge sta­tis­ti­sches Ver­gleichs­zah­len – z. B. die aus der neu­en BBE-Geschäfts­füh­rer-Gehalts-Stu­die 2014. Schwie­ri­ger ist die Situa­ti­on für den Min­der­heits- oder Fremd-Geschäfts­füh­rer: Er muss die Gesell­schaf­ter davon über­zeu­gen, dass er „mehr ver­dient“ als er bis­her in der Tasche hat – dazu gehö­ren gute Argu­men­te und etwas Ver­hand­lungs­ge­schick. Ob als Fremd‑, Min­der­heits- oder Mehr­heits-Gesel­l­­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Die (arbeit­ge­ben­den) Gesell­schaf­ter sind genau so schwer von einer ange­mes­se­nen Gehalts­er­hö­hung zu über­zeu­gen wie das Finanz­amt. Hier zäh­len nur gute Argu­men­te und wirt­schaft­li­che Fakten.

Hier die erfolg­reichs­ten Argumentationshilfen:

zu klä­ren .… Argu­ment
Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt für eine Gehaltsforderung …
  • In der Regel ist das der Zeit­punkt des Beschlus­ses über die Fest­stel­lung des Jahresabschlusses/Gewinnverwendung und über die Ent­las­tung des Geschäftsführers.
  • Bei gro­ßen und mitt­le­ren GmbHs ist das spä­tes­tens 3 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res, in der klei­nen GmbH spä­tes­tens 6 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res. Ach­tung: Der Beschluss zur Gehalts­er­hö­hung muss (soll­te) als TOP in der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ange­kün­digt wer­den (TOP: Gehalt des/der Geschäftsführer)
Ab wel­chem Zeit­punkt soll die Erhö­hung gezahlt werden …
  • Für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ab dem ……………… zum Beginn des fol­gen­den Geschäfts­jah­res, damit das im Vor­aus-Gebot und damit die steu­er­li­che Aner­ken­nung für das gesam­te Geschäfts­jahr sicher­ge­stellt ist.
  • Für den Fremd-Geschäfts­füh­rer zum .….….….……………ab dem nächs­ten Quar­tal, weil damit der Erfolg des letz­ten Geschäfts­jah­res zeit­nah gewür­digt wird.
Um wie viel und um wel­che zusätz­li­chen Leis­tun­gen soll das Gehalt erhöht werden …
  • Kon­kre­ti­sie­ren Sie Ihre Ansprü­che: Z. B. beim Fest­ge­halt um 3,5%
  • weil der Lebens­hal­tungs­in­dex um 3,5% gestie­gen ist,
  • weil in der Bran­che 3,5% mehr ver­dient wurde,
  • weil ein Wachs­tum um 3,5% erzielt wurde,
  • weil der Ertrag um 3,5% gestei­gert wurde,
  • weil die Mit­ar­bei­ter 3,5% mehr Lohn beziehen,
  • weil Ihnen ein sol­ches Kon­kur­renz­an­ge­bot vorliegt.
  • Zusätz­lich: Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld (weil sta­tus­üb­lich, weil Sie nur aus­nahms­wei­se in der Pro­be­zeit dar­auf ver­zich­tet haben, weil die­se Leis­tun­gen im Betrieb an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt werden).
  • Zusätz­lich: Lebens­ver­si­che­run­g/Ries­ter-Ren­te (weil die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge nichts bringt).
  • Zusätz­lich: der Anspruch auf eine betrieb­li­che Pen­si­ons­zu­sa­ge, sofern bis­her noch kein Anspruch besteht bzw. eine Auf­sto­ckung der bestehen­den Pensionszusage.
  • Zusätz­lich: Sons­ti­ge neue Leis­tun­gen (Vor­sor­ge-Check, Han­dy­nut­zung, Fir­men­wa­gen mit höhe­rem Status).
Wel­che wei­te­ren „gute“ Argu­men­te gibt es für  eine Gehaltserhöhung …
  • weil dies … anders als im letz­ten Jahr ist (Lebens­hal­tungs­kos­ten­in­dex, neue Auf­ga­ben, mehr Arbeits­zeit, mehr Per­so­nal­ver­ant­wor­tung, höhe­re Fluk­tua­ti­on, mehr Ertrag, mehr Umsatz, mehr Wachs­tum, Koope­ra­tio­nen, neue Produkte),
  • weil die­se Auf­ga­ben neu hin­zu­ge­kom­men sind (Con­trol­ling, regel­mä­ßi­ge Per­so­nal­ge­sprä­che, Erwei­te­rung des Planungshorizontes),
  • weil wir unter­des­sen 500 vie­le Mit­ar­bei­ter haben,
  • weil der Geschäfts­füh­rer 50 Tage jähr­lich auf Geschäfts­rei­se war oder
  • weil .….….….….….….….….….….….….….….. (Ihre per­sön­li­chen Gründe).
„Sie erhal­ten doch        eine Tantieme …“ .. die macht aber nur 5 % der Gesamt­ver­gü­tung aus und kann damit die all­ge­mei­nen Stei­ge­run­gen der Lebens­hal­tungs­kos­ten nicht ausgleichen
„Ihre For­de­run­gen        sind überzogen …“ Gehen Sie Kom­pro­mis­se ein – machen Sie Abstri­che bei den For­de­run­gen, die Ihnen ohne­hin nicht viel bedeuten

 

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Volkelt-Brief 29/2016

Volkelt-FB-01Chef­sa­che: Die Start­Ups aus den eige­nen Rei­hen + Neu­es Urteil: Gehalts­er­hö­hung des Geschäfts­füh­rers + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Mar­ke­ting und Ver­trieb (IV) + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Versicherer müs­sen schnel­ler zah­len + Per­so­nal: So schüt­zen Sie Ihre Fir­ma gegen AGG-Miss­brau­cher  + Stra­te­gie: Indi­en-Invest wird ein­fa­cher + BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 28/2016

Volkelt-FB-01FKS: Behör­den schal­ten auf Schon­gang – was ver­birgt sich dahin­ter? + SPD macht ernst: Lin­ke Initia­ti­ve für eine neue Ver­mö­gen­steu­er + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Ihre Arbeit­neh­mer (III)+ Tel­Da­Fax-Urteil: Eine groß­zü­gi­ge Ein­la­dung für Schnee­ball-Sys­te­me + Frei­wil­lig ver­si­chert: Aus­kunfts­ver­wei­ge­rung kos­tet den Höchst­be­trag  + Vor­sätz­li­che Pflicht­ver­let­zung: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Sozi­al­ab­ga­ben + GmbH-Recht: Ände­rung des GF-Anstel­lungs­ver­tra­ges in der GmbH & Co. KG + BISS

 

 

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Volkelt-Brief 16/2016

Volkelt-FB-01Geld + Finan­zen: Was GmbH-Geschäfts­füh­rer vom AG-Vor­stand ler­nen kön­nen + Ach­tung: Zustim­mungs­er­for­der­nis kos­tet Gehalts­er­hö­hung + Gut gesi­chert: GmbH zahlt D&O‑Selbstbehalt für den Geschäfts­füh­rer + Mit­ar­bei­ter-Gesprä­che: Immer schön sach­lich blei­ben + Steu­er: Ver­lust bei unent­gelt­lich erwor­be­nem GmbH-Anteil +  Steu­er: VGA bei Ver­zicht auf ein GmbH-Dar­le­hen + GmbH-Recht: Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters aus der GmbH + BISS

 

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Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung

Eigent­lich woll­te der Geschäfts­füh­rer einer Fami­li­en-GmbH – rou­ti­ne­mä­ßig alle 2 Jah­re nach der Beschluss­fas­sung zum Jah­res­ab­schuss – sein Gehalt prü­fen und per Gesell­schaf­ter­be­schluss anpas­sen las­sen. Die stimm­ten dem mehr­heit­lich zu. Aller­dings über­sa­hen sie, dass es laut Gesell­schafts­vertrag ein Zustim­mungs­er­for­der­nis für den Abschluss, die Ände­rung und die Kün­di­gung von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit einem Volu­men von 30.000 EUR gab. Die­se Zustim­mung konn­te nach einer Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag nur ein­stim­mig erteilt wer­den. Einer der Gesell­schaf­ter hat­te aber gegen die Gehalts­er­hö­hung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH einen Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te, soll­ten Sie prüfen: … 

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Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für die Gehaltserhöhung

Für den beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH ist eine Gehalts­er­hö­hung eine leich­te Sache. Mit sei­ner ein­fa­chen Beschluss-Mehr­heit kann er einen sol­chen Beschluss der Gesell­schaf­ter jeder­zeit durch­set­zen. Er muss die Gesell­schaf­ter nicht über­zeu­gen. Aber er muss das Finanz­amt davon über­zeu­gen, dass sein neu­es Gehalt immer noch „ange­mes­sen“ ist. … 

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Volkelt-Brief 01/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Uner­fah­ren­heit schützt nicht vor Stra­fe + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Die bes­ten Argu­men­te für eine Gehalts­er­hö­hung+ GmbH-Steu­ern: Pro­fi­tie­ren Sie vom Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + Geld: Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag zählt bei der Steu­er + Steu­er­recht: Kom­mu­na­le GmbHs haben Anspruch auf Vor­steu­er­erstat­tung + Vor­sicht: Fir­men­wa­gen bei Neben­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers + BISS

 

 

 

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ACHTUNG: Mehr Gehalt gefährdet Pensionszusage

Die Erdie­nenskri­te­ri­en für eine Pen­si­ons­zu­sa­ge an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH kön­nen dann erneut ange­legt wer­den, wenn sich der Pen­si­ons­an­spruch des Geschäfts­füh­rers auf­grund einer außer­ge­wöhn­li­chen Stei­ge­rung sei­nes Gehalts sehr stark erhöht (BFH, Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14). …