Rechtlich zulässig und steuerlich unbedenklich ist es, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter (Geschäftsführer) ein Darlehen gibt. Z. B., weil der damit eine Immobilie erwerben will, wenn er damit eine Beteiligung an einer Firma erwerben will und auch, wenn er damit Spekulationsgeschäfte finanziert. Voraussetzung: …
Schlagwort: FG München
Volkelt-Brief 47/2013
Themen heute: Gönnen Sie sich mehr Gehalt – warum eigentlich nicht? + Burn-out: Das Finanzamt zahlt mit + Fremd-Geschäftsführer: Kein Risiko beim Jahresabschluss 2012 + Mitarbeiter: GmbH haftet für Verstoß auf privater Facebook-Seite + Steuern: Vorsicht bei GmbH-Darlehen vom Bruder oder der Schwester + Altersversorgung: Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente + Kartell?: Einkaufspreise für Handwerker-GmbHs werden geprüft + BISS …
Burn-Out: Finanzamt zahlt mit
Kommt zum Berufs-Stress noch über eine längere Phase eine private Lebenskrise (Trennung, Betreuung von Angehörigen), ist die Belastungsgrenze schnell erreicht. Oft sind es gerade die Junioren, die dann eine Auszeit nehmen müssten. In der Praxis …
Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …
Für Arbeitnehmer gilt: Seit dem 1.1.2008 wird die Lebensarbeitszeit sukzessive auf das 67. Lebensjahr erhöht. Das BMF hat dazu klargestellt, dass für Geschäftsführer ab dem Geburtsjahrgang 1962 Pensionszusagen nur noch ab dem 67. Lebensjahr zugelassen sind (Randziffer 6a Abs. 8 ESt-Richtlinien). Folge: …
Schützenhilfe für alle Unternehmen, deren Umsätze nach Durchschnittssätzen geprüft werden, gibt es vom Finanzgericht München. Danach dürfen bei Prüfungen in geldintensiven Branchen (Gastronomie, landwirtschaftliche Erzeuger) nicht einfach Durchschnittswerte und Rohgewinn-Durchschnittssätze schematisch angewandt und danach die Umsätze bzw. die Umsatz- und Einkommenssteuer errechnet werden. Danach muss der Steuerprüfer beachten: …