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Volkelt-Briefe

Burn-Out: Finanzamt zahlt mit

Kommt zum Berufs-Stress noch über eine län­ge­re Pha­se eine pri­va­te Lebens­kri­se (Tren­nung, Betreu­ung von Ange­hö­ri­gen), ist die Belas­tungs­gren­ze schnell erreicht. Oft sind es gera­de die Junio­ren, die dann eine Aus­zeit neh­men müss­ten. In der Praxis …

wird die­se Ent­schei­dung lei­der immer wie­der ver­scho­ben. Auch wegen der damit ver­bun­de­nen Kos­ten. Denn im Burn-Out-Fall ist die Kos­ten­über­nah­me durch die KV nicht gewährleistet.

Zwar hat das FG Mün­chen die Kos­ten­be­tei­li­gung des Finanz­am­tes in Form von Wer­bungs­kos­ten (z. B. durch Anmie­tung einer Woh­nung, sons­ti­ge Zusatz­kos­ten) zunächst abge­lehnt (Urteil vom 26.4.2013, 8 K 3159/10). Aber: Die Revi­si­on ist zuge­las­sen (Az. des Ver­fah­rens: VI R 36/13). U. E. ste­hen die Chan­cen auf Wer­bungs­kos­ten-Aner­ken­nung nicht schlecht. Geben Sie so ent­stan­de­ne Kos­ten als Wer­bungs­kos­ten an, sam­meln Sie die Bele­ge und legen Sie gegen eine Ableh­nung unter Hin­weis auf das anste­hen­de BFH-Urteil Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid ein.

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