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Volkelt-Briefe

Längere Arbeitszeit: Keine Anpassungspflicht für Geschäftsführer

Für Arbeit­neh­mer gilt: Seit dem 1.1.2008 wird die Lebens­ar­beits­zeit suk­zes­si­ve auf das 67. Lebens­jahr erhöht. Das BMF hat dazu klar­ge­stellt, dass für Geschäfts­füh­rer ab dem Geburts­jahr­gang 1962 Pen­si­ons­zu­sa­gen nur noch ab dem 67. Lebens­jahr zuge­las­sen sind (Rand­zif­fer 6a Abs. 8 ESt-Rich­t­­li­ni­en). Fol­ge: …