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Recht: Wer zahlt, wenn SIE falsch beraten werden

In Aus­ga­be 3/2018 haben wir Sie auf ein Urteil des BGH (Urteil v. 26.1.2017, IX ZR 285/14) hin­ge­wie­sen, wonach Ihr Steu­er­be­ra­ter aus­drück­lich ver­pflich­tet ist, Sie auf eine Insol­venz­ge­fähr­dung hin­zu­wei­sen. Doch so ein­deu­tig wie die Rechts­la­ge dort umris­sen ist, ist es nicht.

Jetzt heißt es in einem Urteil für den Fall einer wirt­schaft­li­chen Krise: … 

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Volkelt-Brief 05/2018

  • Recht: Wer zahlt, wenn Sie falsch bera­ten wer­den? + Im Über­blick: Urtei­le 2017 zur vGA, die SIE ken­nen soll­ten … + Karneval/Fasching: So hal­ten Sie die Nar­ren im Zaum + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Gericht macht aus Treu­hand Untreue + Kein Kün­di­gungs­schutz für den GF einer Manage­ment-Bera­tung + Alters­vor­sor­ge: ACHTUNG bei Aus­zah­lung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + Finan­zen: Zuschuss zur betriebs­wirt­schaft­li­chen Beratung

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Falsch beraten: Gesellschafterversammlung „geschwänzt”

Emp­fiehlt der Anwalt dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, auf der über sei­ne Abbe­ru­fung und die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges beschlos­sen wird, nicht teil­zu­neh­men (weil er kein Stimm­recht hat), han­delt es sich um eine Falsch­be­ra­tung. Der Bera­ter hat­te die Ein­stim­mig­keits­klau­sel über­se­hen. Wegen Falsch­be­ra­tung kann der Bera­ter kein Hono­rar ver­lan­gen. Außer­dem muss er u. U. für den Scha­den (Gehalts­aus­fall) auf­kom­men (OLG Koblenz, Beschluss v. 21.7.2017, 5 U 399/17).

Im ent­schie­de­nen Fall war im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH aus­drück­lich ver­ein­bart, dass Beschlüs­se der Gesell­schaft (hier: Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers) ein­stim­mig gefasst wer­den müs­sen. Ein Stimm­rechts­ver­bot wegen einer Beschluss­sa­che in eige­ner Ange­le­gen­heit besteht dann nicht mehr. Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hät­te also sei­ne Abbe­ru­fung bzw. die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges ver­hin­dern können.

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Volkelt-Brief 38/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Kri­sen-Manage­ment ist und bleibt Ihre Auf­ga­be + GmbH-Kos­ten: Was tun bei Falsch­be­ra­tung durch den Anwalt? + Kar­tell-Stra­fen: Wie die Behör­den klei­ne Unter­neh­men che­cken + AZU­BI-Rein­fall So zie­hen Sie die Reiß­lei­ne + GmbH-Recht: Amts­nie­der­le­gung bricht Wett­be­werbs­ver­bot + Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses ist Chef­sa­che + BISS

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GmbH-Kosten: Was tun bei Falschberatung durch den Anwalt?

Was tun bei einer teu­ren Falsch­be­ra­tung durch den Anwalt, einem fal­schen Erfolgs­ver­spre­chen oder einer über­höh­ten Hono­rarab­rech­nung? Vie­le Geschäfts­füh­rer­kol­le­gen legen sich nur ungern mit einem Anwalt an. Aus gutem Grund: Die Mate­rie im kom­pli­ziert und kei­ne Krä­he hakt der ande­ren ein Auge aus. … 

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Geschäftsführer privat – So beweisen Sie eine Falschberatung bei der Vermögensanlage

Weil die Bera­ter der Ham­bur­ger Beth­mann-Bank ver­mö­gen­de Anle­ger nur unvoll­stän­dig und lücken­haft über die Anla­ge in Leh­man-Zer­ti­fi­ka­ten bera­ten haben, …

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Falschberatung: Geschäftsführer kann den Berater in die Haftung nehmen – hier: für Umsatzsteuer

Ob inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nun­gen, Schach­tel­be­tei­li­gun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder Aus-lands­be­zie­hun­gen in Kon­zern­ge­sell­schaf­ten: Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind bei sol­chen „steu­er­li­chen Kon­struk­ten“ auf die Bera­tung von Steu­er-Exper­ten ange­wie­sen. Eine tat­säch­li­che eige­ne Beur­tei­lung sol­cher steu­er­li­chen Sach­ver­hal­te durch den Geschäfts­füh­rer ist nicht oder nur schwie­rig mög­lich. Geht dem Finanz-amt bei Steu­er­ge­stal­tun­gen Geld ver­lo­ren und zeigt sich im Nach­hin­ein, dass die gewähl­te Steu­er-Gestal­tung unzu­läs­sig war, hal­ten sich die Finanz­be­hör­den im Zwei­fel an den Geschäfts­füh­rer – bis hin ins  Pri­vat­ver­mö­gen, wenn die Fir­ma die Steu­er­nach­zah­lung nicht mehr auf­brin­gen kann. Jeden­falls war das bis­her so und der Geschäfts­füh­rer muss­te eine even­tu­el­le Falsch­be­ra­tung in einem geson­der­ten Ver­fah­ren nach­wei­sen und durch­set­zen. Das aber ist auf­wän­dig und in der Pra­xis kaum durch­zu­set­zen. In die­sem Zusam­men­hang hat der Bun­des­ge­richts­hof jetzt ein wich­ti­ges Urteil gefällt, das Ihre Rech­te als Geschäfts­füh­rers deut­lich stärkt. …