Verlässt sich Ihr Anwalt im Kündigungsprozess ungeprüft auf Ihre Angaben zum Zugang der Kündigung, handelt er „pflichtwidrig”. Es gehört zu seinen Aufgaben, diese Angaben zu überprüfen. Versäumt der Anwalt deswegen z. B. eine Klagefrist, haftet er für einen dadurch entstandenen Schaden. Im Urteilsfall hatte sich der Anwalt ohne weitere Nachfragen auf Angaben des Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines datierten und mit der Aufschrift „per Boten” versehenen Kündigungsschreibens verlassen, ohne weitere Nachprüfungen anzustellen (BGH, Urteil v. 14.2.2019, IX ZR 181/17).
Schlagwort: BGH
Volkelt-Brief 10/2019
Erkenntnisse: Pflichtveröffentlichung bremst Wachstum + BFH aktuell: Der Beratervertrag für den Senior/für den Gesellschafter-Geschäftsführer + Digitales: Mit dem StartUp-Finder zum richtigen Kooperationspartner + Kompakt: Komjunktur- und Finanz-Plandaten März 2019 + GF-Haftung: Kein Schadensersatz trotz strafrechtlicher Verurteilung + Mitarbeiter: Richtig reagieren bei Mehrfach-Verfehlungen + GmbH/Recht: Haftung bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften + Steuer-Gestaltung: Der Senior als freiberuflicher Berater
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Gesellschafter trifft bei der Verschmelzung von GmbHs, die im Wege der Kapitalerhöhung verschmolzen wurden, bei Überbewertung des Vermögens der übertragenden GmbH keine sog. Differenzhaftung (BGH, Urteil v. 6.11.2018, II ZR 199/17).
Dass die Finanzbehörden „Kleingedrucktes” grundsätzlich zu ihren Gunsten auslegen, ist bekannt und ebenso berüchtigt. Jedenfalls dann, wenn es um die Eintreibung ausstehender Steuern geht. So ist bzw. war es Praxis der Finanzbehörden, alle Geschäftsführer für die Abführung der Steuern in die Haftung zu nehmen – auch dann, wenn es eine Ressortaufteilung gab, die einem der Geschäftsführer alle kaufmännischen Pflichten – und damit auch die Steuerpflichten – übertrug.
Häufiger Fehler: …
Nur weil die Gesellschafterversammlung nicht satzungsgemäß geleitet wurde, sind dort gefassten Beschlüsse weder nichtig noch anfechtbar (BGH, Urteil v. 20.11.2018, II ZR 12/17).
Volkelt-Brief 08/2019
BGH aktuell: Geschäftsführer-Ressorts gerichtsfest vereinbaren + GmbH/Steuerprüfung: Die neuen Prüfungs-Schwerpunkte (NRW) + Digitales: Websites und/oder App – was passt wann + GmbH/Ehegatten-GmbH: Was tun, wenn die Chemie nicht mehr stimmt? + GmbH/Recht: Unberechtigte Versammlungsleitung ist kein Anfechtungsgrund + Mitarbeiter: Aufhebungsvertrag ist Aufhebungsvertrag + GmbH/Bewertung: Abzinsungsfaktor für Verbindlichkeiten herabsetzen +
GmbH/Steuern: Zur Reichweite der sog. Konzernklausel + Geschäftsführer privat: Hände weg vom Handy im Firmenwagen
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Volkelt-Brief 06/2019
PR-Gau: Ist der VW-Vorstand noch zu retten? + Totalausfall eines Geschäftsführer-Kollegen: Was tun, um die GmbH zu retten? + Verträge mit Familien-Angehörigen: Fehler lassen sich rückwirkend beseitigen + Digitales: Die Geschäftsführungs-Strategie der zwei Geschwindigkeiten + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Februar 2019 + Neues Grundsatzurteil: Haftung des Steuerberaters für die Vermögensberatung + EU: Einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel + Steuerprüfung: Überversorgung wird genau geprüft + DSGVO: Gesellschafter hat weiterhin Anspruch auf Auskunft + Betriebsrat: Kein Anspruch auf Überlassung der Entgeltlisten
BISS … die Wirtschaft-Satire
Empfiehlt der Steuerberater Finanz-Anlagen(hier: geschlossener Schiffsfonds) einer Fonds-Gesellschaft, an der er selbst beteiligt ist, ohne auf diese Beteiligung hinzuweisen, haftet der für daraus entstehende Verluste. Allerdings ist der Mandant – also SIE – beweispflichtig – er muss belegen können, dass der Steuerberater einen entsprechenden Hinweis unterlassen hat (BGH, Urteil v. 6.12.2018, IX ZR 176/16).
Volkelt-Brief 03/2019
EXPRESS: Bürokratiekosten: Entgelttransparenzgesetz geht in die nächste Runde + GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018 + Digitales: Neue Märkte erschließen mit Landscaping + Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Hauptkunden schwächelt? + GmbH/Steuer: Lamborghini Aventator nicht als Firmenwagen anerkannt + Reformen: Kommission für ein Unternehmensteuergesetzbuch + Neues Urteil: Unkenntnis schützt den GmbH-Geschäftsführer nicht + Anzahl der Beschäftigten: Finanzamt muss richtig zählen
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Volkelt-Brief 45/2018
Motivation: Individuelle Erfolgsbeteiligung passt nicht für Teams und Projekte + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt + Digitales: Neue Chancen mit den neuen Clustern + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2018 + GmbH/Steuer: Keine Erleichterungen für den Sanierungsgewinn + GF/Haftung: Pflichtverletzung bei Abschluss eines Mietvertrages + Geschäftsführer-Firmenwagen: Anspruch auf Neuwagen-Umtausch + Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß
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Der Volkelt-Brief 45/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 9. November 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wer gut arbeitet, darf auch gut verdienen. Dafür gibt es Prämien oder Bonuszahlungen. Die meisten Kollegen gönnen sich eine Tantieme – das schont die Liquidität, beteiligt den Geschäftsführer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertragsjahren nicht zuviel Gewinnsteuer an das Finanzamt abfließt.
Nachteil: …