Bisher gibt es zwar zahlreiche (unterinstanzliche) Urteile in Sachen Gewährleistungs- oder Rücknahmeverpflichtungen der Hersteller und/oder Händler für Diesel-Pkw, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. den Herstellerangaben entsprechen (hier: Skoda mit Abschaltvorrichtung nach Software-Update). Wir haben dazu berichtet (vgl. dazu zuletzt Nr. 25/2018). Dazu gibt es aber immer noch keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, die die Frage der Rückabwicklung bzw. der (vollen) Kaufpreiserstattung betrifft. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt festgelegt. Der BGH wird in der Sache abschließend im Januar 2019 urteilen. Der Verhandlungstermin wurde jetzt auf den 9. Januar 2018 angesetzt. Das wird spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden (BGH, Pressemitteilung 166/2018 vom 9.10.2018).
Schlagwort: BGH-Urteil
Volkelt-Brief 36/2012
Themen heute:Wer den Gesellschaftsvertrag der GmbH richtig „lesen” kann, hat schon gewonnen – was Sie aus dem Fall Kellerhals gegen Metro lernen + Geschäftsführer müssen die Gesellschafter in Sachen AGG beraten + Geschäftsführung: Soziale Kompetenz ist Übungssache + Arbeitnehmer dürfen gegen Chef auf Facebook wettern + Betriebsrat muss Ihren Raumvorschlag für die Betriebsversammlung annehmen + BISS …
Volkelt-Brief 17/2012
Themen heute: Vorsicht bei GmbH-Verkauf – der neue Besitzer kann den Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer leichter hinaus-mobben + Schluss mit der Harmonie: Konflikte in der Zweipersonen-GmbH – was tun? + Ansparrücklage in der GmbH & Co. KG gibt es nur für tatsächliche Unternehmensgründer + Arbeitgeber muss Ablehnung eines Bewerbers nur ausnahmsweise begründen + EU plant eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die KSt + BISS .…