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vGA-Prüfung: Jetzt will das Finanzamt auch noch Schenkungssteuer

In eini­gen Ver­fah­ren vor ver­schie­de­nen Finanz­ge­rich­ten haben die Finanz­be­hör­den ver­sucht, den Vor­teil aus einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich als schen­kungs­steu­er­pflich­ti­gen Vor­gang zu wer­ten. Die meis­ten Finanz­ge­rich­te haben die zusätz­lich Ver­steue­rung abge­lehnt. Jetzt hat der Bun­des­fi­nanz­hof in allen dazu anhän­gi­gen Revi­si­ons­ver­fah­ren entschieden.

Danach gilt:

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Volkelt-Brief 05/2018

  • Recht: Wer zahlt, wenn Sie falsch bera­ten wer­den? + Im Über­blick: Urtei­le 2017 zur vGA, die SIE ken­nen soll­ten … + Karneval/Fasching: So hal­ten Sie die Nar­ren im Zaum + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Gericht macht aus Treu­hand Untreue + Kein Kün­di­gungs­schutz für den GF einer Manage­ment-Bera­tung + Alters­vor­sor­ge: ACHTUNG bei Aus­zah­lung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + Finan­zen: Zuschuss zur betriebs­wirt­schaft­li­chen Beratung

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Altersvorsorge: Genau rechnen bei Auszahlung der Pensionszusage

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie Ihren Pen­si­ons­an­spruch aus der Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit als Ein­mal­zah­lung bezie­hen wol­len. Der BFH unter­schei­det: Erhal­ten Sie die Ein­mal­zah­lung aus einer Pen­si­ons­kas­se, müs­sen Sie den Betrag im Jahr der Aus­zah­lung voll ver­steu­ern (BFH, Urteil v. 20.9.2016, X R 23/15). Anders beur­tei­len die Rich­ter des VI. Senats den Vor­gang, wenn Sie die Ein­mal­zah­lung direkt von der GmbH erhal­ten. Dann han­delt es sich um einen „Ein­mal­zu­fluss” von Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 23.8.2017, VI R 4/16). Damit lie­gen die Vor­aus­set­zung dafür vor, dass Sie die Ein­nah­men auf 5 Jah­re ver­teilt ver­steu­ern kön­nen (Anwen­dung der sog. Fünf­tel­re­ge­lung). Hier müs­sen Sie also auf­pas­sen und der Steu­er­be­ra­ter muss die Vor­aus­set­zun­gen bei eine Ein­mal­zah­lung des Pen­si­ons­an­spruchs prüfen.

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Volkelt-Brief 03/2018

  • Haf­tung – NEUIhr Steu­er­be­ra­ter muss SIE ein­deu­tig war­nen + Büro­kra­tie und Steu­ern: Über die­se The­men ärgern sich die Kol­le­gen + Digi­ta­li­sie­rung: IT-Sicher­heits­lü­cken sind kein Grund zum Still­stand + Geschäfts­füh­re­rIn pri­vat: Neue Spiel­re­geln für pri­va­te Ver­lus­te + Haf­tung: Neue Dimen­sio­nen für eine Insol­venz­ver­schlep­pung + Sozi­al­ab­ga­ben: Kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung des Geschäfts­füh­rers bei Schach­tel­be­tei­li­gung + Geschäfts­füh­re­rin­nen: GmbHs fest in Männerhand

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Geschäftsführerin privat: Neue Spielregeln für private Verluste

Ver­ge­ben Sie pri­vat einen Kre­dit und wird der nicht zurück­be­zahlt, dann dür­fen Sie den dar­aus resul­tie­ren­den Ver­lust mit Ihren Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen ver­rech­nen. Dies ergibt sich nach Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) zwin­gend mit der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­steu­er (BFH, Urteil v. 24.10.2017, VIII R 13/15).

Das gilt auf jeden Fall dann, wenn Ihr Schuld­ner pri­va­te Insol­venz anmel­den muss und das Insol­venz­ver­fah­ren man­gels Mas­se abge­lehnt wird. Aber auch dann, wenn das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wird und Sie bei der Ver­tei­lung even­tu­el­len Rest­ver­mö­gens leer aus­ge­hen oder ledig­lich mit einer Quo­te ent­schä­digt wer­den, kön­nen Sie den For­de­rungs­aus­fall bei Ihren Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen gegenrechnen.

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Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung

Dass die Finanz­be­hör­den in den Bran­chen, in denen viel Bar­geld in Umlauf ist, die ein­ge­reich­ten Besteue­rungs­un­ter­la­gen bzw. ange­ge­be­nen Umsät­ze häu­fig anzwei­feln, ist bekannt. Vie­le Unter­neh­men nut­zen unter­des­sen die Mög­lich­keit, eine sog. offe­ne Laden­kas­se zu füh­ren. Damit kön­nen klei­ne­re Unter­neh­men die Inves­ti­tio­nen für ein finanz­amts­taug­li­ches Kas­sen­sys­tem spa­ren – immer­hin geht es hier bereits bei weni­gen Kas­sen­plät­zen um fünf­stel­li­ge Kosten.

Pro­blem bisher: … 

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Steuer: So korrigieren SIE bei der GmbH-Gewinnbesteuerung

Bean­tragt der GmbH-Gesell­schaf­ter für Gewinn­aus­schüt­tun­gen die sog. Güns­ti­ger­prü­fung, ver­säumt es aber, einen Antrag auf Besteue­rung nach dem für ihn güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zu stel­len, kann er u. U. – so der BFH – eine Ver­län­ge­rung der Antrags­frist errei­chen und so den­noch vom güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren pro­fi­tie­ren (BFH, Urteil v. 29.8.2017, VIII R 33/15).

Im Urteils­fall hat­te der Gesell­schaf­ter die Steu­er­erklä­rung ohne Steu­er­be­ra­ter aus­ge­füllt und über­se­hen, dass er das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren geson­dert bean­tra­gen muss (Zei­len 22 – 25 der Anla­ge KAP). Aus den amt­li­chen Begrün­dun­gen zur Steu­er­erklä­rung 2010 konn­te der Gesell­schaf­ter jeden­falls eine sol­che Ver­pflich­tung zur Antrag­stel­lung nicht ein­deu­tig ableiten.

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Volkelt-Brief 02/2018

  • ACHTUNGZwei klei­ne Ände­run­gen mit gro­ßen Aus­wir­kun­gen + Besuch vom Finanz­amt: Was tun, wenn der Prü­fer unan­ge­mel­det vor der Tür steht + Digi­tal: Vom sta­tio­nä­ren Han­del zum Online-Shop + Feh­len­des Zähl­pro­to­koll: Kein Grund für eine Umsatz-Schät­zung + Steu­er: So kor­ri­gie­ren Sie Feh­ler bei der GmbH-Gewinn­be­steue­rung + Abga­ben­ord­nung: Kei­ne Nach­ver­steue­rung nach Schen­kung, Ver­kauf und Reinves­ti­ti­on + Chan­ce: Weni­ger Steu­er für die (gerin­ge) Management-Beteiligung

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Volkelt-Brief 48/2017

Füh­rung: Guter Stil lohnt sich alle­mal + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Ein­zel­han­del-GmbHs + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Feh­ler in der Gesell­schaft­er­lis­te wer­den bestraft + Digi­ta­li­sie­rung: For­dern Sie von den Mit­ar­bei­tern Wei­ter­bil­dung ein + GmbH-Steu­ern: BFH will Grund­satz­ent­scheid zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Recht: Pri­vat-Grund­stück – von der GmbH bezahlt?

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Volkelt-Brief 47/2017

Krach in der Fami­li­en-GmbH: Wer darf den Geschäfts­füh­rer bestim­men? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Dienst­leis­ter-GmbHs + ACHTUNG: FA moniert neu­er­dings unver­zins­li­che Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Digi­ta­li­sie­rung: Geschäfts­füh­rer hat die Com­pli­ance-Ver­ant­wor­tung + GmbH-Steu­ern: Aus­gleichs­zah­lun­gen gefähr­den den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Fuhr­park: Fir­men­wa­gen und Die­sel­ga­te + GmbH-Finan­zen: Neue Platt­form für Fördermittel

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