Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuern: Ausbildung auf Betriebskosten vor dem „Aus”?

Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat jetzt für den Fall eines Frei­be­ruf­lers (Unter­neh­mens­be­ra­ter) ent­schie­den, dass die über­nom­me­nen Aus­bil­dungs­kos­ten kei­ne Betriebs­aus­ga­ben sind. Auch dann nicht, wenn es eine Ver­pflich­tung zur Mit­ar­bei­ter nach dem Stu­di­um ver­ein­bart ist und wenn es eine Rück­zah­lungs­ver­pflich­tung der Aus­bil­dungs­kos­ten für den Juni­or gibt, wenn er nach dem Stu­di­um nicht in die Fir­ma ein­steigt (FG Müns­ter, Urteil vom 15.1.2016, 4 K 2091/13 E). …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Bares Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer

Immer wie­der wei­gern sich Finanz­äm­ter, die Kos­ten für eine Geburts­tags-Fei­er des Geschäfts­füh­rers als Wer­bungs­kos­ten anzu­er­ken­nen – mal aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen, mal, weil es „pri­va­te“ Teil­neh­mer gibt. Laut FG Rhein­land-Pfalz gilt: Sind nur Arbeit­neh­mer, Geschäfts­part­ner, ehe­ma­li­ge Arbeit­neh­mer (Rent­ner) und der Auf­sichts­rat ein­ge­la­den, darf der (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer die damit ver­bun­de­nen Kos­ten in sei­ner Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung als Wer­bungs­kos­ten anset­zen (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 31/2015

Volkelt-NLFör­der­mit­tel: Wer ver­zich­tet, ver­zich­tet auf bares Geld + Urlaubs­ver­tre­tung: Vor­sicht mit per­so­na­li­sier­ten E‑Mail-Adres­sen – ein neu­es Pro­blem + Neu­es Urteil für Geschäfts­füh­rer: Schwei­gen ist Gold – aber nicht immer kor­rekt + Wech­sel auf dem Chef­ses­sel: So zahlt das Finanz­amt Ihre Abschieds­fei­er + Neu­start der GmbH: Der Fort­set­zungs­be­schluss muss stim­men + Internet/Soziale Medi­en: Was tun bei You­tube-Ver­un­glimp­fun­gen +  BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier

Geschäfts­füh­rer, die Ihren Job wech­seln oder in nächs­ter Zeit wech­seln wol­len, kön­nen nach einem neu­en Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter das Finanz­amt an den Kos­ten für die Abschieds­fei­er im alten Unter­neh­men betei­li­gen. Aller­dings müs­sen Sie eini­ge Beson­der­hei­ten beach­ten, damit Ihr Steu­er­be­ra­ter nach­her kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Kos­ten als Werbungs­kosten hat (FG Müns­ter, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschieds­fei­er pla­nen oder für einen aus­schei­den­den Kol­le­gen (auch: Lei­ten­den Mit­ar­bei­ter) als Zei­chen der Dank­bar- und Ver­bun­den­heit eine wür­di­ge pri­va­te Abschieds­fei­er mit-orga­ni­sie­ren wol­len, soll­ten Sie wie folgt vorgehen: … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2015

Volkelt-NLStra­te­gie: Wie SIE expan­die­ren – ohne gro­ßen Auf­wand + IT-Sicher­heits­lü­cken: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Kon­flik­te in der GmbH: Die Aus­schluss-Klau­sel sichert den Bestand + Betriebs­aus­ga­ben: Oldies gehö­ren zur pri­va­ten Lebens­füh­rung + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Nöti­gung im Stra­ßen­ver­kehr + Mit­ar­bei­ter: Zurück­hal­tung ist der bes­se­re Umgang mit der Berufs­ge­nos­sen­schaft +  BISS

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Betriebsausgaben: Oldies gehören zu IHRER privaten Lebensführung

Ob Auto-Fan, Anti­qui­tä­ten-Lieb­ha­ber oder Kunst-Samm­ler: Vie­le Gesell­schaf­ter-Ge­­schäfts­­­füh­rer lieb­äu­geln damit, ent­spre­chen­de Lieb­ha­ber-Stü­cke über die GmbH zu erwer­ben. Gelingt es, die Kos­ten als Betriebs­aus­ga­ben anzu­set­zen, erfolgt der Erwerb aus unver­steu­er­tem Geld. Die­se Begüns­ti­gung bleibt auch dann erhal­ten, wenn der ent­spre­chen­de Gegen­stand nach der Abschrei­bung güns­tig ins Pri­vat­ver­mö­gen über­nom­men wird. In der Regel macht das auch kei­ne Pro­ble­me mit dem Finanz­amt, wenn es um ange­mes­se­ne Wert­ge­gen­stän­de geht, z. B. die Aus­stat­tung des Chef-Büros mit einem reprä­sen­ta­ti­ven Gemäl­de eines regio­na­len Künstlers. … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2015

Volkelt-NLMit­ar­bei­ter-Füh­rung: Anpas­ser oder Nicht-Anpas­ser – machen Sie Ihre Fir­ma „fle­xi­bler” + GmbH-Insol­venz: Kei­ne Aus­kunfts­pflicht über Geschäfts­füh­rer-Ver­mö­gen + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung: Mehr Anrei­ze auch für klei­ne­re Fir­men + Geschäfts­füh­rer in 2 Fir­men: Fal­sche Gehalts-Buchung kos­tet Straf-Steu­er + BGH-aktu­ell: Ver­mö­gen des GmbH-Gesell­schaf­ters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se müs­sen Sie im Amt blei­ben + Finan­zen: Steu­er­rück­zah­lun­gen für 2014 gibt es erst mit Ver­zö­ge­run­gen+  BISS

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Wohnen in der GmbH-Immobilie: Kein Vorsteuerabzug für die GmbH

Laut Bun­des­fi­nanz­hof kann die GmbH kei­ne Vor­steu­er für Auf­wen­dun­gen für eine an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer ver­mie­te­te Immo­bi­lie anrech­nen. Das gilt … für die unent­gelt­lich über­las­se­ne Woh­nung und für eine ent­gelt­lich ver­mie­te­te Immo­bi­li­en, die nach dem 31.12.2010 ange­schafft oder erstellt wur­de (BFH, Urteil vom 8.10.2014, V R 56/13).

Das gilt auch, wenn die GmbH nicht wirt­schaft­li­cher Eigen­tü­mer der an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer über­las­se­nen Woh­nung ist. Zum Bei­spiel dann, wenn die GmbH die Woh­nung mie­tet und die­se anschlie­ßend dem Geschäfts­füh­rer kos­ten­los oder gegen Ent­gelt über­lässt. In bei­den Fäl­len kann die GmbH für die von ihr über­nom­me­nen Sanie­rungs­kos­ten (neue Böden, Tape­te usw.) dem Finanz­amt gegen­über kein Vor­steu­er in Rech­nung stellen.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Computerzeitschriften sind Privatsache

Selbst wenn Sie als Geschäfts­füh­rer für den Bereich IT zustän­dig sind, sind die Kos­ten für aus der Pri­vat­ta­sche bezahl­te Com­pu­ter-Zeit­schrif­ten kei­ne Wer­bungs­kos­ten (FG Müns­ter, rechts­kräf­ti­ges Urteil vom 21.7.2014, 5 K 2767/13 E). Es dürf­te aller­dings kein Pro­blem sein, … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Sportlich und sparsam: Das E‑Bike auf Firmenkosten

Es gibt es bei immer mehr jun­gen Men­schen den Trend, ganz auf ein eige­nes Fahr­zeug zu ver­zich­ten. Grün­de: Hohe Sprit- und Unter­halts­kos­ten. Aber auch die Park­flä­chen gera­de in den Innen­stadt-Berei­chen wer­den immer teu­rer. Aus­weg: