Schlagwort: Anstellungsvertrag
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist der Anstellungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer nicht als sog. „individueller Arbeitsvertrag” einzustufen, wenn der die Bedingungen des Vertrages selbst bestimmen kann oder tatsächlich bestimmt und wenn er die Kontrolle bzw. Autonomie in Bezug auf das Tagesgeschäft der GmbH und die Durchführung der eigenen Aufgaben hat. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter der GmbH den Vertrag (jederzeit) beenden können (EuGH, Urteil v. 11.4.2019, C‑603/17).
Volkelt-Brief 40/2019
Öffentliche Aufträge: Nicht nur Berater können gutes Geld verdienen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Kleingedruckte kommt es an … + Geschäftsführer-Perspektive: Auf den Strompreis kommt es an + Wirtschafts-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen … + Digitales: Weniger Fleischkonsum – der Markt wächst + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Oktober 2019 + Neue Rechtslage: Befristung des Urlaubsanspruch + Folgen der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Steuerschädliche Verzögerung beim Fahrtenbuch + Geschäftsführer: Beendigung eines unwirksamen Anstellungsvertrages +
Volkelt-Brief 27/2019
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neues BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Krisen-Strategie: Neues Kapital, runter mit den Lohnkosten + Digitales: So nutzen Sie die Plattformen der Großen für Ihr Exportgeschäft + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2019 + Geschäftsführer privat: Urteils-Chaos um „Handy-Anfassen” im Auto + Geschäftsführer privat: Firmenwagen weiter ohne Tempolimit + Warnung: Falsche E‑Mails vom Bundesfinanzhof + GF/Recht: Haftung des Geschäftsführers bei „Griff in die Kasse” + GmbH/Steuern: Neue Vorschriften zum Umgang mit (elektronischen) Belegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Eine Änderung der Vertragsbedingungen im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist nur dann wirksam vereinbart, wenn es einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder wenn die Vertragsunterzeichnung durch die im Gesellschaftsvertrag bevollmächtigten Vertreter der GmbH erfolgt (hier: durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vereinvorstandes und Alleingesellschafters der gGmbH). Ohne eine formal korrekte Beschlussfassung besteht kein Anspruch auf die vereinbarten/geänderten Leistungen (OLG Rostock, Urteil v. 13.3.2019, 1 U 130/17).
Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Gerichtszuständigkeit bei Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber „GmbH” und seinem Geschäftsführer ergeben sich für Geschäftsführer im „Auseinandersetzungsfall” gute Möglichkeiten, das Ausscheidensszenario zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Hintergrund: …
Volkelt-Brief 40/2018
GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 37/2018
Kommunale GmbHs: Viele Geschäftsführer-Gehälter immer noch „top secret” + Rechtsstreitigkeiten: Geordnetes Vorgehen ist Chefsache + Digitales: Die Versicherungs-Police vom Sprachassistenten + Neues Urteil: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag kann mündlich gekündigt werden + Planung: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transporteure + Achtung: Finanzamt behandelt Kunstspenden als vGA +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 34/2018
Führung: Sind die Amerikaner die besseren Geschäftemacher? + Geschäftsführer-Bestellung: Was tun gegen die immer kürzere Verweildauer im Amt + Digitalisierung: Das lesen die Kollegen im Bücherherbst zum Thema + Kartell-Vergehen: Doppelte Strafen für einfache Vergehen + GmbH & Co. KG: Nichtbeachtung eines Stimmverbotes + Steuer-Gestaltung: Schenkung von (Aktien-) Vermögen an die Kinder + GmbH/Homepage: Unternehmen müssen WordPress-Websites nachrüsten + GmbH-Recht: GbR als Gesellschafter der GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Verweildauer von Managern und Geschäftsführern im Amt ist in den letzten Jahren (deutlich) kürzer geworden. Beispiele: Der Deutsche Bank Chef Rolf Breuer schaffte in den Achtziger Jahren noch 17 Dienstjahre, Josef Ackermann noch 16 Amtsjahre als Vorstandsvorsitzender, Cryan und Fitschen gerade einmal noch 4 Jahre. Der aktuelle Vorstandsvorsitzende Christian Sewing steht wohl ebenfalls bereits nach 4 Jahren kurz vor dem Ende. Auch die Geschäftsführer vieler StartUps werden kurz nach der Übernahme durch den Investor abgelöst. Auch in mittelständischen Familien-Unternehmen ist die Geduld mit dem Nachfolger endlicher geworden – so dass die Gesellschafter unterdessen schneller auf einen Fremd-Manager auf Zeit setzen. Gerade am Beispiel Deutsche Bank (DB) lässt sich gut veranschaulichen, wie die Veränderungen im Umfeld des Unternehmens und Fehleinschätzungen der Geschäftsführung ein bewährtes Geschäftsmodell ins Wanken bringen: …