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BGH aktuell: Überprüfen Sie jetzt Ihre Ressort-Vereinbarung

In grö­ße­ren GmbHs mit meh­re­ren Geschäfts­füh­rern gibt es in der Regel eine ein­ge­üb­te Auf­tei­lung der Res­sorts. Es gibt Geschäfts­ver­tei­lungs­plä­ne, aus­führ­li­che Stel­len­be­schrei­bun­gen für jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer und eine Geschäfts­ord­nung, die die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Geschäfts­füh­rern bis ins Detail regelt. ie gegen­sei­ti­gen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten sind klar defi­niert und regel­mä­ßi­ger Gegen­stand der Geschäfts­füh­rungs-Sit­zun­gen. Anders in vie­len klei­ne­ren GmbHs: Hier pas­siert die Arbeits­tei­lung zwi­schen den Geschäfts­füh­rern gele­gent­lich auf Zuruf. Hier­zu gibt es ein wich­ti­ges neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), das Sie zur Kennt­nis neh­men müs­sen (vgl. dazu zuletzt in Nr. 10/2019 zur sog. „Welt­ruf-Ent­schei­dung”). Das Urteil wur­de in den letz­ten Mona­ten aus­führ­lich in Fach­krei­sen dis­ku­tiert. Unter­des­sen ist abseh­bar, wel­che Fol­ge­run­gen Geschäfts­füh­run­gen mit nicht voll­stän­dig aus­for­mu­lier­ter Arbeits­tei­lung dar­aus zie­hen müs­sen. Der BGH ent­schied zwar: „Eine die­sen Anfor­de­run­gen genü­gen­de Auf­ga­ben­zu­wei­sung bedarf nicht zwin­gend  einer schrift­li­chen Doku­men­ta­ti­on” (BGH, Urteil v.  6.11.2018, II ZR 11/17).

Aus dem Urteil ergibt sich aber auch, dass … 

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Vor Gericht: Geschäftsführer hat Anspruch auf Verdienstausfall

Erscheint der Geschäfts­füh­rer einer GmbH in einer recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung vor Gericht, dann er sei­nen Ver­dienst­aus­fall gel­tend machen. Ein Ver­dienst­aus­fall gehört zu den „Zeit ver­an­lass­ten” Kos­ten, die laut Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO) den Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten zu erset­zen sind (OLG Bran­den­burg, Urteil v. 16.4.2019, 6 W 158/18).

Laut Urteil kommt auch für eine Par­tei vor Gericht, die als natür­li­che Per­son selbst einen Gerichts­ter­min wahr­nimmt oder die als juris­ti­sche Per­son sich in einem sol­chen Ter­min durch einen Geschäfts­füh­rer ver­tre­ten lässt, eine Ent­schä­di­gung wegen der Zeit­ver­säum­nis bzw. des Ver­dienst­aus­falls durch die Teil­nah­me an einem sol­chen Ter­min in Betracht (§ 22 JVEG). Ori­en­tie­rungs­grö­ße: „Der Brut­to­ver­dienst des Geschäftsführers”.

 

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GF-Aufgabe „Motivation“: Feedback statt zwischen Tür und Angel

Eigent­lich will der Mit­ar­bei­ter nur das Feed­back des Chefs ein­ho­len. Der fand den Vor­schlag für zur Neu­kun­den­ge­win­nung aber gar nicht gut. „Das läuft so nicht!“.  Sol­che Aus­sa­gen des Chefs mögen sach­lich gerecht­fer­tigt sein – im Feed­back-Gespräch bringt das aber nichts. Wird der Chef spä­ter auf sei­ne kri­ti­schen Äuße­run­gen ange­spro­chen, wird schnell klar: Er hat die Gesprächs­si­tua­ti­on völ­lig falsch ein­ge­schätzt und „zwi­schen Tür und Angel“ sei­ne Mei­nung dazu gesagt. Ihm ist dabei oft gar nicht bewusst, dass der Mit­ar­bei­ter eine kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung sucht. Dass das aber nur funk­tio­niert, wenn der Chef bestimm­te Tech­ni­ken nutzt.

Die Fol­gen: Es kommt zu Miss­ver­ständ­nis­sen, man redet anein­an­der vor­bei. Der Mit­ar­bei­ter wird ver­un­si­chert und demo­ti­viert. Bei zukünf­ti­gen Auf­ga­ben­stel­lun­gen wird er sich zurück­hal­ten und sich vor­her absi­chern. Er wird sich weni­ger zutrau­en, eige­ne, viel­leicht neue krea­ti­ve Ideen in betrieb­li­che Pro­jek­te ein­zu­brin­gen. Das Feed­back ‑Gespräch soll­te nach bestimm­ten Regeln lau­fen, wenn es beim Mit­ar­bei­ter ankom­men oder Ein­stel­lungs- oder Ver­hal­tens­än­de­run­gen errei­chen soll. Effek­ti­ves Feed­back lässt sich erler­nen. Dazu soll­te es in Gesprächs­si­tua­tio­nen mit ver­schie­den Gesprächs­teil­neh­mern ein­ge­übt wer­den. Wer unsi­cher über sei­ne Gesprächs­füh­rung ist, kann sich bera­ten las­sen bzw. sei­ne Fähig­kei­ten im Kom­mu­ni­ka­ti­ons­trai­ning verbessern.

Ziel des Feed­back ist, Ver­hal­tens­wei­sen bewusst wahr­zu­neh­men und ein­schät­zen zu ler­nen, wie Ver­hal­ten auf ande­re wirkt und was es bei ande­ren aus­löst. Neh­men Sie sich Zeit für das Feed­back-Gespräch und berei­ten Sie sich vor. Über­le­gen Sie, was Sie sagen wol­len und wie Sie es sagen. Feed­back ist schwie­rig, weil Kri­tik an der Per­son geübt wird – was die meis­ten nur schwer anneh­men. Daher ist es wich­tig, Regeln ein­zu­hal­ten. Feed­back soll­te kon­struk­tiv sein (Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge), beschrei­bend sein (kei­ne Bewer­tun­gen, kei­ne Pole­mik, kei­ne Unsach­lich­kei­ten) und kon­kret sein (auf die Per­son und die Sache bezo­gen). Vom Mit­ar­bei­ter, dem Sie das Feed­back geben, kön­nen Sie eben­falls die Ein­hal­tung bestimm­ter Regeln ein­for­dern. Ach­ten Sie dar­auf (und set­zen Sie das ggf. durch), dass der Mit­ar­bei­ter Sie aus­re­den lässt, dass Sie sich nicht recht­fer­ti­gen oder ver­tei­di­gen. Machen Sie vor­her klar, dass Sie nicht beschrei­ben wie der Mit­ar­bei­ter ist, son­dern immer nur, wie er auf Sie wirkt, und dass Sie unbe­dingt nach­fra­gen, ob die vor­ge­tra­ge­nen Kri­tik­punk­te ver­ständ­lich sind und ob es Ihnen gelun­gen ist, neue Anre­gun­gen zu geben.

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII)

Der Markt für Bring- und Lie­fer­diens­te befin­det sich in stän­di­ger Bewe­gung. Zuletzt hat­te der hol­län­di­sche Anbie­ter Takea­way das Deutsch­land­ge­schäft des bri­ti­schen Kon­zerns Deli­very Hero (Lie­fer­held, pizza.de und Foodo­ra) für 930 Mio. EUR über­nom­men. Unter­des­sen plant der auf Deutsch­land fokus­sier­te Bring­dienst Deli­veroo mit 575 Mio. EUR einen Neu­start, nach­dem das Geschäft zuletzt schwä­chel­te. Der Deal: Der Bring­dienst will die Diens­te der Bun­des­re­gie­rung in Anspruch neh­men und mit einem neu­en Ver­gü­tungs­mo­dell punkten.

Und das geht so:

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Musterfeststellungsklage wird am 30.9. verhandelt

GmbHs bzw. Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die sich in Sachen Die­sel­ga­te an der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge gegen VW betei­ligt haben, müs­sen sich noch bis zum 30.9.2019 gedul­den. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Braun­schweig hat die­sen Ter­min für die ers­te münd­li­che Ver­hand­lung jetzt fest­ge­legt. Regis­trier­te Klä­ger kön­nen noch bis zu die­sem Ter­min ent­schei­den, ob sie wei­ter­hin bei der Mus­ter­kla­ge gegen VW dabei sein wol­len oder nicht. Für wei­ter­hin am Ver­fah­ren Betei­lig­te wird das anschlie­ßen­de Urteil auto­ma­tisch gel­ten. Betrof­fe­ne kön­nen sich noch bis zum Tag der münd­li­chen Ver­hand­lung zum Ver­fah­ren anmel­den und zwar unter >  https://www.musterfeststellungsklagen.de .

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Praktikanten: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei Unterbrechung

Prak­ti­kan­ten haben kei­nen Anspruch auf den gesetz­li­chen Min­dest­lohn, wenn sie das Prak­ti­kum zur Ori­en­tie­rung für eine Berufs­aus­bil­dung oder für die Auf­nah­me eines Stu­di­ums leis­ten und es eine Dau­er von drei 3 Mona­ten nicht über­steigt. Das Prak­ti­kum kann aus Grün­den in der Per­son des Praktikanten/der Prak­ti­kan­tin recht­lich oder tat­säch­lich unter­bro­chen und um die Dau­er der Unter­bre­chungs­zeit ver­län­gert wer­den, wenn zwi­schen den ein­zel­nen Abschnit­ten ein sach­li­cher und zeit­li­cher Zusam­men­hang besteht und die Höchst­dau­er von drei Mona­ten ins­ge­samt nicht über­schrit­ten wird (BAG, Urteil v. 30.1.2019, 5 AZR 556/17).

Das Prak­ti­kum wur­de wegen Zei­ten der Arbeits­un­fä­hig­keit sowie auf eige­nen Wunsch der Klä­ge­rin für nur weni­ge Tage unter­bro­chen und im Anschluss an die Unter­bre­chun­gen jeweils unver­än­dert fort­ge­setzt. Eine sol­che Unter­bre­chung – so das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) in letz­ter Instanz – darf nicht zu Las­ten des ein­stel­len­den Unter­neh­mens gehen. Erfreu­lich: Das bringt in der Sache end­lich Rechts­si­cher­heit für alle Unternehmen.

 

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Literaturpreis für GmbH-Autorin Nora Bossong

Die Bre­mer Lite­ra­tin Nora Bossong, Jahr­gang 1982, wur­de soeben mit dem auf 30.000 € dotier­ten Kra­nich­stei­ner Lite­ra­tur­preis aus­ge­zeich­net. Bekannt wur­de Bos­sing u. a. mit dem Roman „Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung” – eine lite­ra­ri­sche Aus­ein­an­der­set­zung einer Vater/­Toch­ter-Nach­fol­ge-Geschich­te rund um eine Fami­li­en-GmbH … wir haben an die­ser Stel­le dar­auf ver­wie­sen und eine ent­spre­chen­de Lese-Emp­feh­lung aus­ge­spro­chen > Nora Bossong, Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung.

 

 

 

 

 

 

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Bürokratie: „Nicht geeignet für das Amt des Geschäftsführers …”

Wer in Deutsch­land Geschäfts­füh­rer wer­den will, muss eine wei­ße Wes­te haben – so sieht es das GmbH-Gesetz (§ 6 GmbH-Gesetz) vor. Danach gilt: „Wer wegen einer Straf­tat nach den §§ 283 bis 283d des Straf­ge­setz­buchs ver­ur­teilt wor­den ist, kann auf die Dau­er von 5 Jah­ren seit der Rechts­kraft des Urteils nicht Geschäfts­füh­rer sein” (z. B.:  Bank­rott, aber auch: Insol­venz­ver­ge­hen, Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflich­ten). Die Regis­ter­ge­rich­te ver­lan­gen bei der Ein­tra­gung einer GmbH bzw. beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung eine ent­spre­chen­de per­sön­li­che „Ver­si­che­rung” jedes Geschäfts­füh­rers (§ 8 GmbH-Gesetz).

In Deutsch­land kön­nen Sie auch davon aus­ge­hen, dass … 

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Geschäftsführungs-Strategie: Vorbereitungen auf die angekündigte Krise

Der wirt­schaft­li­che Abschwung nimmt Kon­tu­ren an und nimmt in eini­gen Bran­chen bereits Fahrt auf. Wir haben dazu aus­führ­lich berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 20/2019). In eini­gen Bran­chen hat man bereits reagiert und setzt die Pla­nun­gen für die Redu­zie­rung der Kapa­zi­tä­ten um. In der Auto­mo­bil- und Zulie­fe­rer-Indus­trie stellt man sich auf brei­ter Front auf sin­ken­de Absatz­zah­len ein und hat die Pro­duk­ti­ons­plä­ne nach unten kor­ri­giert. Vie­le Unter­neh­men haben ihre Per­so­nal­pla­nun­gen in den letz­ten Mona­ten ange­passt, über­ar­bei­tet und (punk­tu­el­le) Ein­stel­lungs­stopps ver­ord­net (Daim­ler, VW, Han­dels­blatt Grup­pe) oder sogar (brei­ten) Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt (zuletzt: Mah­le, Automobilzulieferer).

Vor­aus­schau­en­de Geschäfts­füh­rung heißt in die­sem Fall, die rich­ti­gen Instrumente … 

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Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgsgeschichten (VII)

Das Auto der Zukunft kommt nicht von VW, Daim­ler, BMW oder Toyo­ta. Auch nicht von Goog­le, Ama­zon oder Ali­baba. Eher schon von Tes­la. Einer der ganz Neu­en auf dem inter­na­tio­na­len Auto­mo­bil­markt heißt Pin­in­fa­ri­na Auto­mo­bi­li, wird aus Indi­en finan­ziert, fir­miert in Mün­chen und bas­telt an einer neu-alten, ita­lie­ni­schen Edelmarke.

Hin­ter­grund: