Die private Nutzung des Dienstfahrrads (z. B. mit einem „Jobrad”) ist nur dann steuerfrei, wenn die GmbH den Zuschuss zur Anschaffung (bzw. Leasingrate) zusätzlich zum ohnehin gewährten Arbeitslohn zahlt. Wird der Zuschuss aus einer Gehaltsumwandlung gewährt, entfällt die Steuerfreiheit für die private Nutzung. Das gilt auch für den Geschäftsführer, wenn ein sog. Dienstfahrrad finanziert und zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Steuerbefreiung für den geltwerten Vorteil aus der privaten Fahrrad-Nutzung gilt bis zum 31.12.2030 (§ 52 Abs. 4 EStG).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Eine Änderung der Vertragsbedingungen im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist nur dann wirksam vereinbart, wenn es einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder wenn die Vertragsunterzeichnung durch die im Gesellschaftsvertrag bevollmächtigten Vertreter der GmbH erfolgt (hier: durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vereinvorstandes und Alleingesellschafters der gGmbH). Ohne eine formal korrekte Beschlussfassung besteht kein Anspruch auf die vereinbarten/geänderten Leistungen (OLG Rostock, Urteil v. 13.3.2019, 1 U 130/17).
Blogger und Influencer müssen Beiträge in den sozialen Medien (hier: Instagram) als Werbung kennzeichnen, wenn von ihnen gesetzte Links mit Weiterleitungen zu Instagram-Accounts anderer Unternehmen geeignet sind, den Absatz der von den Unternehmern angebotenen Waren zu fördern und wenn die Beiträge nicht allein oder vorrangig der Information und Meinungsbildung der Follower dienen (KG Berlin, Urteil v. 8.1.2019, 5 U 83/18).
In Zeiten von neuen Geschäftsmodellen, alles umfassender Digitalisierung und prosperierenden StartUps geht es vor allem um Geschwindigkeit. Wem gelingt eine schnelle Finanzierung? Wer findet am schnellsten die besten Partner? Wer ist zuerst im Markt? Wer macht den ersten Börsengang? Und das Alles in einem rechtlichen Rahmen, der die beteiligten Personen so schützt, dass ein Zugriff auf das Privatvermögen nicht ohne weiteres möglich ist – das persönliche Risiko minimiert ist. In Deutschland geht das nach wie vor am besten mit einer GmbH oder deren kleiner Schwester – der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Das Gesellschaftsrecht ist gefordert.
Mit dem Musterprotokoll und …
Noch läuft die Konjunktur für viele Unternehmen gut. Die Auftragsbücher sind voll (Handwerk) und die Aufträge reichen in den vielen Branchen bis ins 2. Halbjahr 2019. Eine klare Abschwächung ist aber bereits im Fahrzeugbau und bei vielen kleineren und mittelständischen Zulieferern auszumachen. Wichtig ist, die Rezession anzunehmen, nicht zu verdrängen und energisch gegenzusteuern. Unterdessen sprechen alle Indikatoren eine klare Sprache. Selbst die bisher von den Konjunkturprognosen relativ wenig beeindruckte inländische Nachfrage zeigt Wirkung (HDE-Konjunkturbaromter: stagniert unterdessen bei 100,03 Punkten). Der Abschwung wird schneller kommen als viele denken. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: ..
Derzeit werben Banken verstärkt mit günstigen Konditionen für Digital-Investitionen um die Gunst der Unternehmen. So z. B. die Landesbank Baden Württemberg (LBW), die sogar einen Direktzuschuss bis zu 5.000 EUR für digitale Investitionen auszahlt. Fakt ist: Die Politik hat das Thema Digitalisierung für sich entdeckt und bietet – zum Teil unkoordniert, schlecht definiert und kaum kontrolliert – zahlreiche Förderprogramme. Wichtig für Unternehmen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den genauen Leistungsumfang. Prüfen Sie, für welche Maßnahmen sog. kombinierte Förderungen möglich sind – Sie also verschiedene Fördertöpfe für ein und dieselbe Investition anzapfen können. Koordinieren lassen sich die verschiedenen Maßnahmen über das Programmangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wichtigstes Programm zur Digitalisierung ist …
Die meisten Betriebsprüfungen – Steuer- oder Zollprüfungen, Prüfungen durch die BA – finden im Stillen ohne öffentliche Kontrolle statt. Oft fühlen sich betroffene Geschäftsführer „ausgeliefert” oder sogar „willkürlich behandelt”. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über grenzwertiges Verhalten oder unzulässige Übergriffe (vgl. z. B. Nr. 2, 43/2018). Stichwort: Umsatz bzw. Gewinnschätzung (Verprobung) oder fehlerhafte Lohnauszahlungen. Und zwar immer dann, wenn der Prüfer Lücken in den Aufzeichnungen findet oder lediglich vermutet. Leider gibt es immer wieder Fälle, die anschließend zwar von einem eingeschalteten Gericht zu Gunsten des Betroffenen korrigiert werden, die aber dennoch zu einer Betriebsaufgabe führen. Etwa, weil Kunden wegen des (Steuer-) Strafverfahrens abspringen, weil ungeplante Anwaltsgebühren, Kosten für Gutachter und den Steuerberater anfallen, weil das Finanzamt Steuern durchsetzt, ohne Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren oder weil die Bank wegen des laufenden Verfahrens keine Kredite mehr gewährt.
So zuletzt die Firma Tatortreinigung Breisgau Simic. Der Steuerprüfer akzeptierte den Gewinnausweis nicht und forderte rückwirkend über 4 Jahre (2010 bis 2014) insgesamt 180.000 EUR Steuern nach. Zusätzlich wurden höhere Beiträge für Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft fällig. Verhandlungen um mögliche Beitragssenkungen oder eine Streckung der Zahlungsziele wurden nicht eingeräumt. Der gegen die Steuerbescheide eingelegte Einspruch abgelehnt. Entscheidung des Finanzgerichts Freiburg: Der Klage gegen die Bescheide des Finanzamts wurde im vollen Umfang stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. Dennoch: Die betroffenen Unternehmer haben aufgegeben, ihre Privatimmobilie verkauft und den Wohnort gewechselt. Wie viele solcher Vorgänge es gibt, ist nicht bekannt.
Entgegen den Vorgaben des Bundeskartellamtes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden, dass die Vereinbarung sog. Bestpreisklauseln durch Internet-Portale zulässig sind und nicht gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen. Danach dürfen Internet-Portale mit ihren Vertragspartnern, dass diese auf ihren eigenen Internet-Seiten nicht zu günstigeren Preisen als mit dem Portal vereinbart ausweisen bzw. verkaufen dürfen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.6.2019, VI Kart 2/16 (V)).
Nach dem Gesetzentwurf für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll der deutsche Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger geöffnet werden, nicht mehr ausschließlich sog. Engpassberufe betreffen und die Vorrangprüfung entfallen. Außerdem wird eine befristete Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Vorteil: Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Nachteil: Für die Wirtschaft werden neue Informationspflichten eingeführt. Diese verursachen jährliche Bürokratiekosten in Höhe von circa 5,6 Mio. EUR (BT-Drucksache 19/8285).
Nimmt ein Mitarbeiter eine ausgesprochene Lohnkürzung stillschweigend zur Kenntnis und äußert er sich nicht zu dem Vorgang, dann liegt darin keine zustimmende Willenserklärung. Der Arbeitgeber hatte erklärt, dass der Mitarbeiter nur noch einfache Tätigkeiten ausführen werde und er deswegen einen niedrigeren Stundenlohn erhalten werde. Der Mitarbeiter hatte dem nicht widersprochen. Aber: Daraus kann keine Zustimmung abgeleitet werden – der Arbeitgeber musste die Lohndifferenz und Urlaubsgeld nachzahlen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 2.4.2019, 5 Sa 221/18).