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2 neue wichtige Urteile zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Lau­fen die Geschäf­te der GmbH, ist die Fra­ge der Geschäfts­füh­rer-Haf­tung kein Pro­blem. Kommt die GmbH aber ins Schlin­gern, geht es für den Geschäfts­füh­rer um Alles. Haupt­pro­blem in der Pra­xis: Setzt das Gericht einen Insol­venz­ver­wal­ter zur Abwick­lung der Geschäf­te der GmbH ein, haben Sie kei­nen Ein­fluss mehr auf das Ver­fah­rens. Der prüft näm­lich sämt­li­che Zah­lun­gen nach. Stellt er unzu­läs­si­ge Zah­lun­gen fest, …

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Geschäftsführer-Telefonitis: Wenn das (Mobil-) Telefon zum Stress wird – was tun?

Nicht weni­ge Geschäfts­füh­rer lei­den unter Tele­fon-Ter­ror: Das Tele­fon klin­gelt stän­dig. Bereits wäh­rend eines nor­ma­len Tele­fo­nats gehen par­al­lel auch schon zwei neue Tele­fo­na­te und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? …

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Umsatzsteuer: Was plant das BMF? – Reverse-Charge-Verfahren kommt schneller und in immer mehr Branchen

Als ers­tes grö­ße­res EU-Land erhöht Spa­ni­en jetzt in der Fol­ge der Finanz­kri­se zum 1. Sep­tem­ber die Mehr­wert­steu­er. Und zwar von der­zeit 18 auf 21 %. Auch in Deutsch­land gibt es …

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Geschäftsunterlagen: Das Finanzamt zahlt mit für die Sicherheit

Wohin mit all den GmbH-Unter­la­gen (Geschäfts­brie­fe, Jah­res­ab­schlüs­se, Bele­ge)? In vie­len GmbHs sind die Schrän­ke voll und Monat für Monat wächst der Papier­berg. Auch die Aus­la­ge­rung zum Steu­er­be­ra­ter hilft nur bedingt und kos­tet zusätz­lich. Wenn Sie zu Hau­se genug Platz haben, kön­nen die Unter­la­gen auch dort auf­be­wah­ren. Wich­tig:

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GmbH darf Forderung nicht einfach an den Gesellschafter abtreten

Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) finan­zie­ren ihre GmbH mit einem Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen. Auf­pas­sen müs­sen Sie bei der Rück­zah­lung: Ver­rech­nen Sie das Dar­le­hen z. B. mit einer For­de­rung der GmbH gegen­über Drit­ten, hat das Fol­gen für die Haf­tung. Kon­kret: …

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NEU: Hier können Sie (PR-) Fachbeiträge über Produkte/Dienstleistungen veröffentlichen

Hat Ihre PR-Abtei­lung schon ein­mal einen Arti­kel über Ihre Produkte/Dienstleistungen in der Fach­pres­se ver­öf­fent­licht? Wenn JA: Schi­cken Sie uns die­sen Bei­trag zu. Wir stel­len die­sen kos­ten­los in unser Netz­werk und jeder kann sich gezielt über Ihre Produkte/Dienstleistungen infor­mie­ren. Wenn NEIN: Viel­leicht ist das ja  Ansporn für Sie, einen PR-Arti­kel für Ihre GmbH zu ver­fas­sen und PR-Arbeit end­lich anzugehen.

Schi­cken Sie die ent­spre­chen­de Datei (pdf) an info@GmbH-GF.de Stich­wort: PR-Bei­trag. Wir stel­len den Bei­trag in unse­re Down­loads, so dass sich jeder Inter­es­sier­te den Fach­bei­trag her­un­ter­la­den kann. Kos­ten: kei­ne. Alle Stich­wor­te der Über­schrift und des Vor­spanns kön­nen dann über die Such­funk­ti­on auf unse­rer Home­page ange­steu­ert werden.

 

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EU entlastet kleine UG, GmbH und GmbH & Co. KG (Micro-Richtlinie)

Die Offen­le­gungs­pflich­ten für kleins­te Unter­neh­men (Bilanz­sum­me < 350.000 EUR, Jah­res­um­satz < 700.000 EUR, weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter) wer­den zurück­ge­nom­men. Nach der sog. Micro-Richt­li­nie genügt es, …

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Gesellschafter-Darlehen: Finanzamt bestraft Steuer-Fehler (fehlerhafte Formulierung beim Rangrücktritt)

Gera­de in klei­ne­ren GmbHs wird über sog. Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen finan­ziert. Risi­ko:

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Wirtschaftsprüfer beharren auf Pflichtprüfung für mittelgroße GmbH

Der Rechts­aus­schuss der EU sucht der­zeit nach Wegen, wie klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men spür­bar von Büro­kra­tie­kos­ten ent­las­tet wer­den kön­nen. Dabei hal­ten es die EU-Exper­ten für sinn­voll, die Prü­fungs­pflicht für mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten abzu­schaf­fen. Das betrifft Unter­neh­men in der Rechts­form der GmbH und der GmbH & Co. KG in der ent­spre­chen­den Grö­ßen­ord­nung laut Han­dels­ge­setz­buch (§ 267 HGB). (Bilanz­sum­me zwi­schen 4,8 und 19,6 Mio. EUR, Umsatz zwi­schen 10 und 38 Mio. EUR, Mit­ar­bei­ter von 51 bis 250). In Deutsch­land gibt es ca. 100.000 Unte­neh­men in die­ser Grö­ßen­ord­nung. Die­se Unter­neh­men zah­len jähr­lich im Durch­schnitt ca. 15.000 EUR für die zusätz­li­che Prü­fung ihrer Jah­res­ab­schlüs­se. Ins­ge­samt beträgt die Belas­tung durch die Pflicht­prüfung die mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men min­des­tens 1,5 Mrd. EUR, die nicht in die Pro­duk­ti­on und in Mit­ar­bei­ter inves­tiert wer­den können.

Gegen die­se Ein­spa­rung weh­ren sich die deut­schen Wirt­schafts­prü­fer. Mit Schrei­ben …

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BGH-aktuell: Umwandlung in eine GmbH schützt nur bedingt (Beispiel: „Finanzanlage GbR” in „GmbH”)

Seit der der Finanz- und Ban­ken­kri­se haben vie­le Anla­ger-Bera­ter, die bis­her als Ein­zel­un­ter­neh­mer oder Selb­stän­di­ger Finanz­pro­duk­te ver­kauft oder ver­mit­telt haben, eine UG oder eine GmbH gegrün­det, um das finan­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ko zu beschrän­ken. Vor­sicht: