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GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Auftragsvergabe stoppen

Stellt der Geschäfts­füh­rer einer GmbH Insol­venz­an­trag, ist er ver­pflich­tet, die im lau­fen­den Geschäfts­be­trieb prak­ti­zier­te auto­ma­ti­sche Auf­trags­ver­ga­be an Sub­lie­fe­ran­ten sofort zu stop­pen. Dazu muss er dafür sor­gen, dass …die mit der Auf­trags­ver­ga­be betrau­ten Mit­ar­bei­ter unver­züg­lich ent­spre­chend infor­miert und ange­wie­sen wer­den (OLG Köln, Urteil vom 9.7.2013, 19 U 34/13).

Unter­lässt er das, macht sich der Geschäfts­füh­rer scha­dens­er­satz­pflich­tig – und zwar gegen­über der GmbH bzw. den Gesell­schaf­tern. Er haf­tet für den dar­aus ent­stan­de­nen Ver­mö­gens­scha­den. Auch der Insol­venz­ver­wal­ter ist berech­tigt, den Scha­den gericht­lich durchzusetzen.

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