In vielen GmbHs nutzen die Gesellschafter die jährlichen Beschlussfassungen zum Jahresende (Feststellung des Jahresabschlusses, Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages) auch dazu, um überfällige Anpassungen und Änderungen des GmbH-Vertrages (auch genannt: Änderung des Gesellschaftsvertrages oder Änderung der Satzung) zu beschließen. Zum Beispiel …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH werden vom Finanzamt nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es dafür eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für …
Nach einem neuen Grundsatz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf ihr Steuerberater …
Nach NRW werden auch in Schleswig-Holstein ab 2015 die Gehälter der Vorstände und Geschäftsführer in Öffentlichen Unternehmen (Sparkassen, Energieversorger, Abfallwirtschaft usw.) offen gelegt. Die Landesregierung …
Der Zuschusshöchstbetrag für Energieberatungen von kleineren und mittelgroßen Firmen wird auf 8.000 EUR angehoben. Erstmals kann auch …
3 Jahre Haft ohne Bewährung mit sofortigem Vollzug – so das für viele überraschend harte Urteil gegen den ehemaligen Karstadt-Manager Thomas Middelhoff. Spätestens seit dem Fall Breuer/Kirch ist klar, dass ..
Viele auch kleinere Unternehmen überbrücken Ausfälle von Mitarbeitern, Ferien-Vertretungen oder auftragsbedingte Überkapazitäten mit der Einstellung von kurzfristig Beschäftigten. Vorteil: Der Lohn ist bei nicht berufsmäßiger Ausübung sozialversicherungsfrei und wird ggf. nur pauschal besteuert (25 %). Nachteil: …
Geht – z. B. – das Lokal Zum goldenen Anker an einen neuen Inhaber, kann das Finanzamt diesen nicht ohne weiteres für die Steuerschulden des Vorgängers in die Haftung nehmen. Es handelt sich nicht …
Eine gute Idee auch für mittelständische Unternehmen ist aus der Zusammenarbeit der Deutschen Unternehmensbörse (DUB) und der Deutschen Sporthilfe entstanden: Die Praktikantenbörse für deutsche Top-Athleten.
Die Idee: Als Starthilfe …
Auch kleinere Unternehmen müssen jetzt die Steuervermeidungs-Strategien der internationalen Konzerne wie Amazon, Starbucks usw. ausbaden. Ab 1.1.2015 wird eine sog. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) kommen. Danach werden alle Unternehmen, die in- und ausländische Betriebsstätten haben, dazu verpflichtet, für jede Betriebsstätte …