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Arbeitsrecht: Bessere Karten für Arbeitgeber im Abfindungs-Poker

Nach einem neu­en Grund­satz-Urteil des Bundes­arbeitsgerichts (BAG) trägt der Arbeit­neh­mer die Beweis­pflicht, wenn er sein Arbeits­zeug­nis zu sei­nem Vor­teil abän­dern las­sen will und damit eine über­durch­schnitt­lich gute Beur­tei­lung errei­chen will (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Auch, …

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GmbH-Anteil: Zu niedriger Kaufpreis rechtfertigt keine Lohnsteuer

Erwirbt der Geschäfts­füh­rer einen Anteil die­ser GmbH über eine ande­re, ihm eben­falls gehö­ren­de Fir­ma zu einem ver­bil­lig­tem Kauf, dann … 

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Für Unternehmensnachfolge-Regelungen tickt die Uhr

Noch in die­sem Jahr – genau: am … 

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ARD/Monitor: Kommunale GmbHs ticken nach eigenen Gesetzen

MonitorGeschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die ges­tern Abend die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch ver­wun­der­lich. Inter­es­sant: Die Moni­tor-Redak­ti­on hat sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas zu erar­bei­ten. Der zwar eini­ge Lücken hat – aber den­noch eine deut­lich Spra­che spricht.

Beson­ders ärger­lich: Alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen ihr Gehalt dem Finanz­amt gegen­über im Bran­chen­ver­gleich recht­fer­ti­gen. Für Kom­mu­na­le GmbHs gilt das anschei­nend nicht. Zwei­er­lei Maß. Wenn eine kom­mu­na­le GmbH mehr Gewinn als not­wen­dig an den Geschäfts­füh­rer zahlt, bleibt das fol­gen­los. Dazu: Erst ein­mal vie­len Dank an die Moni­tor-Redak­ti­on – für die auf­wen­di­ge Recher­che. Und die Trans­pa­renz, die damit geschaf­fen wird. Für alle ande­ren Geschäfts­füh­rer, ins­be­son­de­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, ist das sicher­lich ein neu­es und sehr gutes Argu­ment, wenn es vor dem Finanz­ge­richt dar­um geht, über die Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts zu strei­ten. Wir sind gespannt, wie die Finanz­rich­ter die­se Zah­len wer­ten werden.

Zum Ver­gleich: So beur­tei­len die Finanz­be­hör­den die Ange­mes­sen­heit der Gehäl­ter von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern > Hier ankli­cken

Zusatz-Infos: Kien­baum Stu­die zur Ver­gü­tung von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern in öffent­li­chen Unter­neh­men > Hier ankli­cken

Sie brau­chen hand­fes­te Zah­len zum Nach­weis der Ange­mes­sen­heit Ihres Gehal­tes gegen­über dem Finanz­amt? Hier gibt es die Lösung > zum Gehalts-Kurz-Gut­ach­ten

 

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Zweipersonen-GmbH: Die Lehren aus dem Fall „Tönnies”

Die Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu 50 % betei­lig­ten Gesell­schaf­tern ist eine sen­si­ble Ange­le­gen­heit. Solan­ge sich die Betei­lig­ten ver­ste­hen, ist Alles kein Pro­blem. Gibt es Kon­flik­te, wird es kom­pli­ziert. Wie kom­pli­ziert das wer­den kann, … 

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Geschäftsführer-Gehalt: Finanzbehörden prüfen Gewinn-Tantiemen

Pro­ble­me gibt es, wenn für die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me unkla­re Begrif­fe ver­wen­det wer­den (Bilanz­ge­winn, Roh­ge­winn). Nach Hin­wei­sen von Bera­tern sieht es der­zeit so aus, als ob die Finanz­be­hör­den jetzt die For­mu­lie­run­gen für die Tan­tie­me-Bemes­sungs­­­grund­la­ge „Gewinn“ ins Visier nehmen. … 

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Familien-Charta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dauer

Eini­ges an Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Fami­li­en-Mit­glie­dern lässt sich im Gesell­schafts­ver­trag des Unter­neh­mens regeln – etwa die Über­trag­bar­keit von Antei­len oder Wett­be­werbs­ver­bo­te. Die­se Vor­ga­ben gel­ten rechts­ver­bind­lich nur für die Fami­li­en-Mit­glie­der, die auch Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens sind. … 

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Neue Regeln: Kartellverstöße werden doppelt abgestraft

Der EU-Minis­ter­rat hat jetzt die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass Bür­ger und Unter­neh­men, die von einem Kar­tell­ver­stoß betrof­fen sind, ein­fa­cher Scha­dens­er­satz gegen … 

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Öffentliche Aufträge: Pokern kann Schadensersatzansprüche kosten

Reicht ein Unter­neh­mer ein (bewusst) zu nied­ri­ges Ange­bots an einen öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber ein (Kal­ku­la­ti­ons­irr­tum), muss er … 

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Bürokratie: Weniger Gebühren für Abmahnungen

Abmah­nun­gen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen (uner­laub­te Tele­fon­wer­bung usw.) unter­lie­gen seit 1.11.2014 einem Regel­streit­wert. Danach darf der Streit­wert für einen Unter­las­sungs- oder Besei­ti­gungs­an­spruch in der Regel nur 1.000 EUR betra­gen, wenn erst­ma­lig abge­mahnt wird. Mahnt ein Unter­neh­men einen Ver­brau­cher unbe­rech­tigt oder unwirk­sam ab, kann die­ser sei­ne eige­nen Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten zurückfordern.