Jetzt hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zugestimmt. Damit wird es ab 1.1.2015
Kategorie: Volkelt-Briefe
Viele Geschäftskontakte werden von den Mitarbeitern per E‑Mail abgewickelt. Vorteil: Damit werden geschäftliche Vereinbarungen immer auch gleich mitprotokolliert. Achtung …
Die meisten kleineren GmbHs und auch deren Geschäftsführer wickeln den Zahlungsverkehr unterdessen komplett online ab. Damit ist sichergestellt, dass
So wie das Geschäftsführer-Gehalt laut Finanzamt höchstens „angemessen“ sein darf, so muss auch der Firmenwagen, den der Geschäftsführer fährt, „angemessen“ sein und der wirtschaftlichen Situation und der Ertragslage der GmbH entsprechen. In der Praxis sorgt meistens der Steuerberater dafür, dass hier die Relationen eingehalten werden.
Fakt ist, dass
GmbH-Gesellschafter, die bis zu 10 % der Anteile halten, können bei Verlust eines der GmbH gewährten Gesellschafter-Darlehens keine nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung geltend machen. Es gilt das sog. Kleinanleger-Privileg. Voraussetzung:
Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer hat im ersten Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum um 30,5 % zugelegt. Was bedeutet das?
Wenn Sie oder Ihre GmbH ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, dann muss die Bank bei der Berechnung
Viele kleinere Firmen werden ab 2015 keine Praktikanten mehr beschäftigen – aus Angst oder der Verunsicherung, dass hier ab 2015 der Mindestlohn von 8,50 EUR gezahlt werden muss. Es bleiben Ihnen aber Möglichkeiten, Praktikanten weiterhin
Nach einem Selbstversuch der Handelsblatt (HB) Wirtschafts-Redaktion, bei dem 10 Redakteure ihre Scorer-Bewertung und die zugrunde liegende Datenbasis bei der Schufa abgefragt und nachgeprüft haben, sind 50 % der Bewertungen fehlerhaft. Entweder wurden veraltete Daten geführt oder es fehlten wichtige Finanz-Informationen. Zum Teil waren Angaben einfach nur falsch und stimmten mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht überein (Handelsblatt, Meldung vom 6.8.2014, S. 34). Was tun?
Zum 29.7.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr offiziell in Kraft getreten und damit geltendes Recht. Zu den einzelnen Änderungen haben wir bereits berichtet (vgl. Nr. 20/2014). Hier noch ein wichtiger Hinweis