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Ressortverteilung schützt nicht vor Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Ist die GmbH in der wirt­schaft­li­chen Kri­se nicht in der Lage, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für die Löh­ne der Mit­ar­bei­ter (antei­lig) mit ihrer Fäl­lig­keit zu zah­len, han­delt es sich im juris­ti­sches Sin­ne um ein „Vor­ent­hal­ten“ (§ 266a StGB). Selbst wenn in der GmbH eine Res­sort­ver­tei­lung ver­ein­bart ist, gilt die­se straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung für jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer (All­zu­stän­dig­keit des Geschäfts­füh­rers). Danach gilt: „Auf die Zusa­ge eines Mit-Geschäfts­füh­rers darf er nicht ver­trau­en, son­dern er muss selbst kon­trol­lie­ren, ob die Bei­trä­ge tat­säch­lich abge­führt wur­den“ (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 16.9.2014, I‑21 U 38/14, GmbH-Rund­schau 2015, S. 708 ff.). … 

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Geschützt: Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent)

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Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte

Bundeskartellamt-01In 2014 haben die Kar­tell­be­hör­den über 1 Mrd. Euro Straf­gel­der ver­hängt. Ten­denz: Auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gera­ten ins Visier der Kar­tell­fahn­der. Fast wöchent­lich kön­nen wir neue Berich­te über auf­ge­deck­te Preis­ab­spra­chen in der Pres­se nach­le­sen. Zuletzt in der Lebens­mit­tel­bran­che (REWE, Ede­ka, ALDI usw.) mit zahl­rei­chen mit­tel­stän­di­schen Zulie­fe­rern (Hari­bo, Rit­ter­sport). Wer­muts­trop­fen: Das Bun­des­kar­tell­amt konn­te nicht alle Außen­stän­de ein­trei­ben. Wäh­rend der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er wur­den eini­ge der belang­ten Unter­neh­men umstruk­tu­riert. Mit der Fol­ge, dass die Zah­lungs­be­feh­le nicht mehr zuge­stellt wer­den konnten. … 

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Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management

FrauenquoteSeit 1.5.2015 gilt die Frau­en­quo­te in bör­sen­no­tier­ten und mit­be­stimm­ten Unter­neh­men. Das betrifft auch mit­be­stimm­te GmbHs. Dabei gel­ten für den Auf­sichts­rat und die Geschäfts­füh­rung ana­log die Vor­schrif­ten für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in die­sen Gre­mi­en inner­halb der nächs­ten 3 Jah­re ein Frau­en­an­teil von 30 % erreicht sein. Ach­tung: Eine sol­che Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment unter­halb der Geschäfts­füh­rungs-Ebe­ne. Dazu gibt es im GmbH-Gesetz eine neue gesetz­li­che Rege­lung. Danach gilt: … 

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Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern

Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen in der Regel auch ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det über­ste­hen. Übung ist es auch, die Zusammen­arbeit zwi­schen den Unter­neh­men zu „insti­tu­tio­na­li­sie­ren“ –  man ver­stän­digt sich dar­auf, gemein­sa­men Pro­jek­te und Erfah­run­gen in Gre­mi­en fest­zu­ma­chen. Bewährt und üblich ist die gegen­sei­ti­ge Ein­bin­dung der Geschäfts­füh­rer in einen (bera­ten­den) Bei­rat des jeweils ande­ren Unter­neh­mens. …

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Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung

KorrekturenHat Ihr Steu­er­be­ra­ter beim Ein­rei­chen einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung (hier: ESt-Erklä­rung) ein­zel­ne Anga­ben (hier: Ver­lust­vor­trag), die Sie ihm vor­ab zur Kennt­nis gege­ben und mit ihm bespro­chen haben, ver­ges­sen, dann muss das Finanz­amt den Ver­lust nach­träg­lich berück­sich­ti­gen. In der Vor­in­stanz hat­te das Finanz­ge­richt (FG Müns­ter, Urteil vom 23.1.2014, 8 K 2198/11) noch zuguns­ten des Finanz­amts ent­schie­den und den ver­ges­se­nen Ver­lust­vor­trag nach § 17 EStG nicht berück­sich­tigt (BFH, Urteil vom 10.2.2015, IX R 18/14). …

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Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger

Ist es auf­grund der nied­ri­gen Betei­li­gungs­quo­te (hier: 5 %) nicht mög­lich Ein­fluss auf die Geschäfts­füh­rung zu neh­men, dann gehört eine Kom­ple­men­tär-Betei­li­gung grund­sätz­lich nicht zu einem Betriebs­ver­mö­gen (not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen, Son­der­be­triebs­ver­mö­gen). Fol­ge: Ein Ver­äu­ße­rungs­ge­winn fällt nicht an (BFH, Urteil vom 16.4.2015, IV R 1/12). …

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Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen

Zahlt die Kran­ken­kas­se an den Ver­si­cher­ten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teil­nah­me an der Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chung), dann hat das kei­ne Aus­wir­kung auf den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Die­ser bleibt in Höhe der gesetz­li­chen mög­li­chen Bei­trags­hö­he erhal­ten (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …

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Mindestlohn: Klagen dauert – und hat wenig Aussicht auf Erfolg

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt lässt Kla­gen gegen das Min­dest­lohn­ge­setz der­zeit nicht zu. Eini­ge Betrof­fe­ne woll­ten damit das Gesetz „schnell” zu Fall brin­gen. Das macht das BVerfG aber nicht mit (BverfG, Beschluss vom 25.6.2015, 1 BvR 37/15). Begrün­dung: Betrof­fe­ne müs­sen zuerst den (müh­sa­men) Rechts­weg über die Fach­ge­rich­te neh­men. So z. B. ein Jugend­li­cher unter 18 Jah­ren, der unter Hin­weis auf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz prü­fen las­sen woll­te, ob die Aus­nah­me­re­ge­lung vom Min­dest­lohn für Jugend­li­che über­haupt ver­fas­sungs­kon­form ist.

Der Weg über das Arbeits­ge­richt dürf­te aller­dings „dau­ern” und kos­tet zusätz­lich. Ob sich Betrof­fe­ne das leis­ten und antun wol­len, ist bei den u. E. gerin­gen Erfolgs­aus­sich­ten zu bezwei­feln. Die Rechts­la­ge bleibt – betrof­fe­ne Unter­neh­men (z. B. mit vie­len Mini- oder Midi-Job­bern) müs­sen wei­ter damit leben.

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Mindestlohn: Neue Verordnung bringt 2 kleine Verbesserungen

1. Erhält der Arbeit­neh­mer in den letz­ten 12 Mona­ten monat­lich mehr als 2.000 € brut­to (gefor­dert: 1.900 €), ent­fällt die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht für die Arbeitszeiten.

2. Arbeit­ge­ber­haf­tung bei Beauf­tra­gung eines Unter­neh­mens: Der Auf­trag­ge­ber haf­tet nicht – bzw. nur in ganz weni­gen Ausnahmen.

Für Sai­son­be­schäf­tig­te im gewerb­li­chen Bereich gilt wei­ter­hin die Auf­zeich­nungs­pflicht bis zur Ein­kom­mens­schwel­le von 2958 €. Für Mini- und Midi-Job­ber bleibt die Auf­zeich­nungs­pflicht in vol­lem Umfang bestehen.

Das BMAS wird das per Ver­ord­nung so regeln.