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GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren

Moniert das Finanz­amt den Kauf­preis einer Grund­stücks­über­tra­gung anhand der Ein­schät­zung des Bau-Sach­­ver­stän­di­gen des Finanz­amts und klagt die GmbH gegen die dar­auf­hin unter­stell­te ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, dann ist das Finanz­ge­richt ver­pflich­tet, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter mit der Bewer­tung des Grund­stücks zu beauf­tra­gen (BFH, Beschluss vom 7.1.2015, I B 42/13). …

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Bürokratie: Wie der Fiskus der Kirche zu schaffen macht

HartaufHartKapi­tal­ge­sell­schaf­ten – auch Ihre GmbH – müs­sen beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) nach­fra­gen, ob für die Gesell­schaf­ter Kir­chen­steu­er­pflicht besteht. Nur wenn für den Gesell­schaf­ter ein sog. Sperr­ver­merk ein­ge­tra­gen ist, ist die GmbH berech­tigt, Gewinn­aus­schüt­tun­gen ohne Kir­chen­steu­er vor­zu­neh­men. Dazu muss die GmbH jähr­lich die Steu­er­pflicht Ihrer Gesell­schaf­ter beim BZSt abfra­gen und zwar in der Zeit zwi­schen dem 1.9.2015 und dem 31.10.2015.

Aus­nah­me: Die Ein­per­so­nen-GmbH (vgl. Nr. 31/2014). Danach muss eine Regis­trie­rung nicht erfol­gen, wenn es sich um eine Ein­per­so­nen-GmbH han­delt und der allei­ni­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht kir­chen­steu­er­pflich­tig ist. … 

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Geschäftsführer-Pflichten: So viel Gesetz müssen Sie kennen

ComplianceCom­pli­ance“ – so der Fach­ter­mi­nus für Beach­tung und Ein­hal­tung der Geset­ze durch das Unter­neh­men. Im schlech­tes­ten Fall dro­hen dem Geschäfts­füh­rer dras­ti­sche Geld­bu­ßen – bis zu 1 Mio. EUR (§ 130 OWiG). Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens müs­sen Sie dafür sor­gen, dass Geset­ze und hoheit­li­che Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Z. B. die Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflich­ten, die Steu­er­pflich­ten, auch Umwelt­auf­la­gen, arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen oder Grund­sät­ze des Geschäfts­ver­kehrs. Um die­ser Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men, sind in der Pra­xis ins­be­son­de­re geeignet: …

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Schwierige Weisungen: Was tun, ohne die Gesellschafter zu verprellen

MediationDie Gesell­schaf­ter Ihrer GmbH kön­nen Ihnen jeder­zeit und zu allen Ange­le­gen­hei­ten der GmbH Wei­sun­gen ertei­len. Wel­che Wei­sun­gen an den Geschäfts­füh­rer erteilt wer­den, steht im frei­en Ermes­sen der Gesell­schaf­ter. Auch Ein­zel­an­wei­sun­gen an Geschäfts­füh­rer sind mög­lich (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Dazu genügt jedoch nicht die Anwei­sung eines Mehr­heits-Gesel­l­­schaf­ters. Die Anwei­sung muss immer auf der Grund­la­ge eines Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses erfol­gen. Schwie­rig ist es, wenn Wei­sun­gen auf Gesell­schaf­ter­be­schlüs­sen beru­hen, denen Nich­tig­keit oder Anfech­tung droht. Solan­ge kein Gesell­schaf­ter eine kon­kre­te recht­li­che Maß­nah­me ein­ge­lei­tet hat, müs­sen Sie auch die­se Wei­sung ausführen. … 

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Sommerpause: Auch mal an sich selbst denken

ein Roman zum Abspannen und ... herzhaft Lachen
ein Roman zum Abspan­nen und … herz­haft Lachen

Die meis­ten Kol­le­gen machen über den Som­mer zumin­dest ein paar Tage Urlaub. Meis­tens sind es aller­dings weni­ger als 2 Wochen wie für die meis­ten Arbeit­neh­mer üblich. Den­noch kön­nen Sie die ruhi­ge­ren Tage auch ein­mal dazu nut­zen, ein­fa­che Ver­hal­tens­än­de­run­gen zu trai­nie­ren. Sie soll­ten sich aber ganz bewusst kei­nen zusätz­li­chen Leis­tungs­an­for­de­run­gen aus­set­zen. Die ein­fachs­ten Abspann- und Ent­span­nungs-Metho­den sind: …

 

 

 

 

 

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Manipulationssichere Kassen kommen – nur der genaue Zeitpunkt ist noch offen

Die Finanz­mi­nis­ter des Bun­des und der Län­der haben sich jetzt dar­auf ver­stän­digt, mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­tem gesetz­lich vor­zu­schrei­ben (Tref­fen der Finanz­mi­nis­ter vom 25.6.2015). Dazu müs­sen noch tech­ni­sche Stan­dards geklärt wer­den und ent­spre­chen­de Über­gangs­be­stim­mun­gen fest­ge­legt wer­den. Dar­in soll geklärt wer­den, wie bei soeben erfolg­ter Neu­an­schaf­fung eines Kas­sen­sys­tems ver­fah­ren wird (Über­gangs­re­ge­lung). Die Minis­ter sind sich auch eini­ge dar­in, nicht auf eine euro­päi­sche Vor­ga­be für Kas­sen abzu­war­ten, son­dern gege­be­nen­falls auch eine deut­sche Lösung umzu­set­zen. Schwa­cher Trost: Eine Ver­schär­fung des momen­ta­nen Straf­ma­ßes für Ver­stö­ße wur­de nicht dis­ku­tiert und ist – vor­erst jeden­falls – offen­sicht­lich nicht geplant. … 

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Ressortverteilung schützt nicht vor Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Ist die GmbH in der wirt­schaft­li­chen Kri­se nicht in der Lage, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für die Löh­ne der Mit­ar­bei­ter (antei­lig) mit ihrer Fäl­lig­keit zu zah­len, han­delt es sich im juris­ti­sches Sin­ne um ein „Vor­ent­hal­ten“ (§ 266a StGB). Selbst wenn in der GmbH eine Res­sort­ver­tei­lung ver­ein­bart ist, gilt die­se straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung für jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer (All­zu­stän­dig­keit des Geschäfts­füh­rers). Danach gilt: „Auf die Zusa­ge eines Mit-Geschäfts­füh­rers darf er nicht ver­trau­en, son­dern er muss selbst kon­trol­lie­ren, ob die Bei­trä­ge tat­säch­lich abge­führt wur­den“ (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 16.9.2014, I‑21 U 38/14, GmbH-Rund­schau 2015, S. 708 ff.). … 

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Geschützt: Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent)

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Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte

Bundeskartellamt-01In 2014 haben die Kar­tell­be­hör­den über 1 Mrd. Euro Straf­gel­der ver­hängt. Ten­denz: Auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gera­ten ins Visier der Kar­tell­fahn­der. Fast wöchent­lich kön­nen wir neue Berich­te über auf­ge­deck­te Preis­ab­spra­chen in der Pres­se nach­le­sen. Zuletzt in der Lebens­mit­tel­bran­che (REWE, Ede­ka, ALDI usw.) mit zahl­rei­chen mit­tel­stän­di­schen Zulie­fe­rern (Hari­bo, Rit­ter­sport). Wer­muts­trop­fen: Das Bun­des­kar­tell­amt konn­te nicht alle Außen­stän­de ein­trei­ben. Wäh­rend der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er wur­den eini­ge der belang­ten Unter­neh­men umstruk­tu­riert. Mit der Fol­ge, dass die Zah­lungs­be­feh­le nicht mehr zuge­stellt wer­den konnten. … 

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Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management

FrauenquoteSeit 1.5.2015 gilt die Frau­en­quo­te in bör­sen­no­tier­ten und mit­be­stimm­ten Unter­neh­men. Das betrifft auch mit­be­stimm­te GmbHs. Dabei gel­ten für den Auf­sichts­rat und die Geschäfts­füh­rung ana­log die Vor­schrif­ten für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in die­sen Gre­mi­en inner­halb der nächs­ten 3 Jah­re ein Frau­en­an­teil von 30 % erreicht sein. Ach­tung: Eine sol­che Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment unter­halb der Geschäfts­füh­rungs-Ebe­ne. Dazu gibt es im GmbH-Gesetz eine neue gesetz­li­che Rege­lung. Danach gilt: …