In Familien wird gestritten. Mal einigt man sich, mal gehen die Kämpfe um Dominanz und das Sagen bis ins Mark. Das gilt so auch für Familien-Konstellationen in der GmbH – und seit JR-Junior und dem Denver-Clan sind familiäre Auseinandersetzungen Stoff für Vorabend-Soaps um zwielichtige Charaktere und fiese Geschäftemacher. Die Realität sieht meist pragmatischer aus. Dennoch: Auch in vielen Familien-GmbHs knirscht es bisweilen gewaltig. So mussten wir z. B. über die Lehren aus dem Fall der Familie Tönnies an dieser Stelle bereits regelmäßig berichten (vgl. zuletzt Nr. 24 + 32/2016). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Stimmrechtsvereinbarungen in der GmbH sind üblich und verbreitet, z. B. wenn sich der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Sonderstimmrecht vorbehält oder wenn einem Gesellschafter bestimmte Vetorechte eingeräumt werden. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Vorgaben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahlreiche Rechtsprechung, die Sie im Einzelfall beachten müssen und die in der Praxis keine wirklichen Probleme machen. Schwieriger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. …
Bereits in Nr. 26/2016 hatten wir darauf hingewiesen, dass sich bei den Vorschriften zur Schriftform in Verträgen zum 1.10.2016 etwas ändern wird. In Zukunft genügen Vereinbarungen, die per E‑Mail getroffen werden, den Ansprüchen für die sog. Schriftformerfordernis. …
Offiziell will das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Erleichterungen einführen, so werden z. B. die Abgabefristen für Steuererklärungen wieder verlängert und zwar zum 1.8. des Folgejahres, bzw. zum 28.2 des übernächsten Jahres bei Ausfertigung der Steuererklärung durch einen Berater. Aber: Gleichzeitig behalten sich die Finanzbehörden strengere Auflagen bei der Abgabepflicht schon bei kleinsten Vergehen und geringen Steuernachzahlungsbeträgen vor.
Beispiel: …
Lässt der Betriebsrat gerichtlich prüfen, ob die GmbH gemäß Drittelbeteiligungsgesetz einen Aufsichtsrat bilden muss, zählen Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer rechtlich selbständiger ausgegliederter Betriebe nicht als Arbeitnehmer (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.3.2016, 4 W 1/15). …
Laut Betriebsverfassungsgesetz (hier: § 104 BetrVG) ist der Betriebsrat berechtigt, die Kündigung eines Arbeitnehmer wegen nachhaltiger Störung des Betriebsfriedens zu verlangen. Diese Vorschrift greift aber nicht für den Geschäftsführer einer GmbH. Er ist kein Arbeitnehmer und deswegen nicht von dieser Regelung betroffen (LAG Hamm, Urteil vom 2.8.2016, 7 TaBV 11/16). …
Dass sich mit der Nominierung Donald Trumps zum Präsidentschafts-Kandidaten auch der Ton um TTIP verändert, war zu erwarten. Hatten doch zuvor schon die US-Anwälte die Erfahrung gemacht, dass man den Europäern den amerikanischen Markt madig machen kann. Unterdessen verkaufen die deutschen Hersteller in den USA 1,4 Mio. light vehicles (Pkw und kleine Nutzfahrzeuge). Das entspricht 24 Mrd. EUR, der Marktanteil beträgt 8,0 % (Zahlen: 2015).
Dagegen steht: …
Besonderheiten gelten für die Geschäftsführung von kommunalen und gemeinnützigen GmbHs (gGmbH). Gerade im Zusammenhang mit den Aufgaben vieler gemeinnütziger GmbHs aus den Flüchtlingszahlen gibt es neue Rechtsfragen. In der heutigen Ausgabe haben wir die neuesten Vorschriften und Urteile zur gGmbH zusammengestellt: …
Laut Forsa-Studie sind 95 % der Führungskräfte (Geschäftsleiter und mittleres Management) überzeugt davon, dass sie ihren Job richtig machen. Aber nur 15 % der Geführten teilen diese Ansicht. Die übrigen 85 % sind mit ihren Chefs unzufrieden. Dabei mag es objektive Gründe geben, die diese unterschiedlichen Sichtweisen erklären: Viele Mitarbeiter überschauen die komplexen Zusammenhänge in der Organisation nicht. Man hat aufgrund eigener Betroffenheit kein Verständnis für Entscheidungen. Man hat Angst vor Veränderungen. Alles Dinge, die Sie als Geschäftsführer initiieren und durchsetzen müssen. …
Wenn die Gesellschafter Einfluss auf die Personalpolitik nehmen wollen und z. B. auf die Einstellung von Familien-Mitgliedern drängen, führt das zu Konflikten mit der Geschäftsführung. Wer hat das Sagen in Sachen Personal? Es gilt: „Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Arbeitnehmer der GmbH jedoch Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung“ (BSG, Beschluss vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R). Einstellung, Auswahl und Anleitung der Mitarbeiter gehört zu den Organisationspflichten des Geschäftsführers. Er muss dafür sorgen, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die ausreichend qualifiziert sind und in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen. …