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Kategorie: Volkelt-Briefe
Hubertus Bessau, Phillip Kraiss, Max Wittrock: Machen! – Dieses Buch ist für all diejenigen, die einen Traum haben. Einen Traum, an den sie glauben, der sie nachts wach hält, glücklich und ängstlich zugleich macht. Vielleicht träumt ihr diesen Traum schon länger. Damit er Wirklichkeit werden kann, fehlt eigentlich nur eines: das Machen.Visionen. Verlag Edel Books. Kindle Edition 9,99 € Taschenbuch: 16,95 €.
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Vorwort: Als ich Max Wittrock das erste Mal persönlich traf, war mymuesli bereits fünf Jahre alt. Wir hatten die Gründer des Unternehmens zu unserem jährlichen Entrepreneurship Summit nach Berlin eingeladen, um jungen Entrepreneuren Mut zu machen, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Es ging darum, von den Startup-Erfahrungen – den positiven wie negativen – zu berichten, und Max kam und erzählte. Er schlug die Zuhörer in seinen Bann. Und kehrte jedes Jahr zu unserem Summit zurück. Als Hubertus Bessau, Philipp Kraiss und Max 2013 den Deutschen Gründerpreis erhielten, erlebte ich den großen Moment live mit.
Was war das Erfolgsgeheimnis der Gründer? Hatten sie das Müsli neu erfunden? Nein. Hatten sie die Müslimischung neu erfunden? Nein. Aber sie hatten den konventionellen Verkaufsweg dieses Einzelhandelsprodukts auf den Kopf gestellt und dabei einen deutlichen Mehrwert für ihre Kunden geschaffen: Jeder konnte sich fortan seine individuelle Müslimischung selbst online zusammenstellen und nach Hause schicken lassen. Eine scheinbar ganz einfache Idee. Und doch lag hinter diesem Konzept ein langer Weg des Nachdenkens, Arbeitens, Verwerfens und Neuentwerfens, und immer wieder gab es Zweifel und Ängste, Hoffnungen und Überzeugungen, aber vor allem: Beharrlichkeit und den festen Glauben an den Erfolg. Dass dem Team auf seinem Weg mein Buch »Kopf schlägt Kapital« viele wertvolle Impulse gab, habe ich erst erfahren, als ich um dieses Vorwort gebeten wurde. Klar, das macht mich auch ein bisschen stolz.
mymuesli ist ein gutes Beispiel für eine konzept-kreative Gründung. Kein Patent, keine technologische Innovation, kein Hightech macht diese Gründung aus, sondern das innovative unternehmerische Konzept. Als Gründer nicht alles selbst zu machen und aufzubauen, sondern Komponenten zu nutzen: etwa für die Logistik externe Dienstleister einzuschalten. Wie kann man die Öffentlichkeit auf mymuesli aufmerksam machen?
Das Marketing war Teil des unternehmerischen Konzepts. Es sind die Persönlichkeiten der drei Gründer, die sympathisch und authentisch zu ihrem Produkt stehen und für die Kunden überzeugend sind.
»You are a fool, until your idea becomes a success« heißt es bei Mark Twain. Auch Hubertus, Philipp und Max schlug anfangs Skepsis entgegen und hätten sie auf die vielen Zweifler gehört, hätte es mymuesli nie gegeben. Dass sie keinen Businessplan schrieben und die Ergebnisse der herkömmlichen Marktforschung in den Papierkorb warfen, ist ein weiterer typischer Baustein konzept-kreativer Gründungen. Sie passen in der Regel nicht ins Raster konventioneller Gründerberater und Investoren. Aber das müssen sie auch nicht. Wenn das unternehmerische Konzept auf mehr als einem Bein steht, Stöße von außen abfedern kann und Kunden hat, die ihre Begeisterung mit anderen teilen, hat man alles richtig gemacht. mymuesli ist hierfür ein Vorbild.
Zu erleben, wie das eigene Ideenkind wächst und gedeiht, gehört zu den besonderen Momenten im Leben jedes Gründers. Wer kann sich vorstellen, dass aus der eigenen kleinen Idee ein Unternehmen mit 800 Mitarbeitern entsteht? Man kann es nicht. Es übertrifft alle Erwartungen. Hubertus, Philipp und Max haben in den vergangenen zehn Jahren Großartiges geleistet.
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Die Internet-Domain-Adressen mit Länderkürzel wie www.Musterfirma.de oder www.Musterfirma.eu sind verbreitet und gut bekannt. Auch .org- oder .com-Adressen sind international üblich. Unterdessen lassen sich die Domain-Anbieter immer mehr Domain-Kürzel einfallen und sichern. So gibt es seit 2016 auch die Möglichkeit, die Rechtsform „GmbH“ als Domain zu benutzen – z. B. als www.Musterfirma.GmbH. Laut Domain-Anbieter-Werbung macht das immer dann Sinn, wenn die bisherige Domain (zu) lang ist und deswegen in den Suchmaschinen schlechter gelistet wird.
Achtung: …
Für das Finanzamt muss das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers „angemessen“ sein bzw. dem sog. Drittvergleich standhalten. Problem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäftsführer in Familien-Gesellschaften arbeiten meistens rund um die Uhr. Jede Branche hat ihre Besonderheiten und jedes Unternehmen eine besondere Kultur, besondere Produktionsabläufe und Ausstattungen mit Sachmitteln. Das Finanzamt orientiert sich beim Betriebsvergleich eher an schnöden Zahlen: Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Ertrag und einige annähernd objektivierbare Kriterien in der Person des Geschäftsführers (Alter, Anzahl der Geschäftsführer, Ausbildung). Dennoch: Studiert man Finanzgerichts-Urteile und deren Ausführungen zur Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts bleibt der Eindruck, dass es – bis auf wenige extreme Ausläufer – keine wirklich klaren Kriterien gibt, nach denen in der Praxis beurteilt wird. Immer wieder müssen sich Geschäftsführer dann weitgehend alleine gelassen gegen eine solche steuerliche Beanstandung wehren. Immerhin geht es dann oft um fünf- bis sechsstellige Steuernachzahlungen.
Die Finanzbehörden prüfen zunächst …
Die Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Verwendung des GmbH-Gewinns notwendig. Dazu reicht in der Regel die einfache Stimmen-Mehrheit (> 50 %). In der Zweipersonen-GmbH kann es zu Problemen kommen, wenn einer der Gesellschafter den Beschluss boykottiert. Der Gesellschafter muss seinen Gewinnanspruch gerichtlich per Leistungsklage durchsetzen. Noch schwieriger wird es, wenn einer der Gesellschafter (-Geschäftsführer) gemeinsam mit dem Steuerberater die Bilanz so gestaltet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steuerlichen Gründen oder um die GmbH bei einem späteren Verkauf zu vergolden. Der Gesellschafter, der etwa zu seiner Lebensführung auf Gewinnausschüttungen angewiesen ist, geht dann erst einmal leer aus. Was tun? …
Ist der Geschäftsführer-Anwärter wegen mehrerer kleinerer Delikte zu monatlichen Haftstrafen (auf Bewährung) verurteilt, werden die Strafen addiert und sind dann in der Summe bei der Prüfung der Eignungsvoraussetzungen des Geschäftsführers zur Beurteilung heranzuziehen (Landgericht Leipzig, Beschluss vom 12.10.2017, 15 Qs 148/16, GmbHR 2017, 406).
Werden die Bareinnahmen eines Unternehmens mit einer elektronischen Kasse auf der Basis der Software MS Access erfasst, darf das Finanzamt die Kassenführung insgesamt verwerfen und die Umsätze schätzen, wenn die Programmierprotokolle nicht vorgelegt werden (FG Münster, Urteil vom 29.3.2017, 7 K 3675/13).
Die Pensionszusage für den Geschäftsführer einer GmbH muss angemessen sein – laut BMF sind das maximal 75 % der zuletzt bezogenen Aktivbezüge. Dauerhafte Gehaltskürzungen müssen einberechnet werden (BFH, Urteil vom 20.12.2016, I R 4/15).
Vorschau Volkelt-Brief 17/2017
in Ausgabe 11/2017 haben wir auf ein sehr interessantes Urteil des OLG Hamm zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hingewiesen. Tenor: Eine rein kapitalmäßige Beteiligung an einem Konkurrenz-Unternehmen ist von der Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbesverbots nicht gedeckt. Im Klartext: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich – nach seiner aktiven Zeit – unmittelbar an einem Konkurrenzunternehmen beteiligen. Voraussetzung: Er übt keinen unternehmerischen Einfluss aus und es handelt sich um eine Minderheitsbeteiligung (< 50 %). …