Kategorie: Aktuell
Nach der sog. Minder-Initiative (wörtlich auf dem Stimmzettel: „Abzocker-Initiative”) ist klar: Große Teile der Bevölkerung in der Schweiz halten die Gehalts-Praxis für Manager nicht für korrekt – aus welchen Gründen auch immer. Folge für Deutschland: Keine der Parteien wird es sich leisten können, diese publikumswirksame Thema im Bundestagswahlkampf 2013 nicht für ihre Interessen zu nutzen. Nach dem Motto: „Je konkreter und drastischer die Vorschläge, um so besser kommt es beim Wähler an”.
Zur Zeit gibt es keine aktiven Umfragen.(mehrere Antworten sind möglich)
Hintergrund: Hier die neuen Vorgaben für die Vergütung von Verwaltungs- und Geschäftsleitungs-Mitgliedern in Schweizer Aktiengesellschaften („Schweizer Modell”)
- Abstimmung der Aktionäre/Gesellschafter über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
- Jährliche Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Jährliche Wahl des Verwaltungsratspräsidenten
- Jährliche Einzelwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
- Jährliche Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
- Keine Organstimmrechtsvertretung
- Keine Depotstimmrechtsvertretung
- Elektronische Fernabstimmung
- Stimmzwang der Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten
- Transparenz der Pensionskassen: Offenlegung, wie sie gestimmt haben
- Statuten: Erfolgs- und Beteiligungspläne der VR- und GL-Mitglieder
- Statuten: Anzahl externer Mandate der VR- und GL-Mitglieder
- Statuten: Höhe der Renten der VR- und GL-Mitglieder
- Statuten: Höhe der Kredite der VR- und GL-Mitglieder
- Statuten: Höhe der Darlehen der VR- und GL-Mitglieder
- Statuten: Dauer der Arbeitsverträge der GL-Mitglieder
- Keine Abgangs- oder andere Entschädigungen an VR- und GL-Mitglieder beim Austritt
- Keine Vorauszahlungen an VR- und GL-Mitglieder
- Keine Prämien bei Firmenkäufen und ‑verkäufen an VR- und GL-Mitglieder
- Keine Mehrfach-Arbeitsverträge für VR- und GL-Mitglieder
- Keine Delegation der Gesellschaftsführung an eine andere Firma
- Strafbestimmung: Freiheitsstrafe (bis 3 Jahre) und Geldstrafe (bis 6 Jahresvergütungen)
Weiterführend: Managementgehälter in börsennotierten Unternehmen – Spätestens seit der Finanzkrise stehen die Gehaltsbezüge der Topmanager von börsennotierten Unternehmen unter starker Kritik. Trotz der schlechten Geschäftsergebnisse werden die obersten Manager überdurchschnittlich honoriert. Das Vergütungssystem dieser Manager besteht hauptsächlich aus variablen Vergütungsbestandteilen wie z.B. Jahresbonus und Aktienoptionen. Diese sind vorwiegend auf kurzfristige Erfolgsziele des Unternehmens ausgerichtet. Die Erfolgsmessgrößen bei diesen Vergütungsbestandteilen basieren zum größten Teil auf buchhalterischen Kennzahlen. Durch das bewusste Eingehen hoher Risiken kann der Manager den kurzfristigen Erfolg wie z.B. den Umsatz des Unternehmens steigern. Durch die positive Bilanzdarstellung kann dieser sich eine hohe Bonusabfindung sichern, was letztendlich dazu führt, dass die heutigen Vorstandsgehälter in den DAX 30-Unternehmen auf das 6,19fache angestiegen sind. Während die Vorstandsgehälter auch im Zuge der Finanzkrise immer weiter steigen, bleibt das Gehaltsniveau der einfachen Angestellten konstant. In der folgenden Ausarbeitung soll dargestellt werden, dass variable Vergütungssysteme in Form von Boni und Aktienoptionen die Lohnschere zwischen den Topmanagern und den Mitarbeitern immer weiter spreizen. Durch kurzfristige, am Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungsinstrumente wird das außerordentliche Wachstum der Vorstandsbezüge in den großen börsennotierten Unternehmen verstärkt. Letztendlich findet diese exzessive Entwicklung der Gehaltsbezüge ihren Höhepunkt in der Finanzkrise. Des Weiteren wird im Rahmen dieser vorliegenden Arbeit gezeigt, dass eine anreizeffizientere Ausgestaltung der variablen Vergütungssysteme dieses Problem behebt. Durch den Einsatz von Performance- und Risikokenngrößen in den Vergütungssystemen lassen sich steigende Rekordhöhen bei den Gehältern und den Bonuszahlungen der Topmanager vermeiden. In diesem Zusammenhang wird der Manager durch eine optimale Ausgestaltung der Vergütungsinstrumente dazu veranlasst, sich am langfristigen Unternehmenserfolg zu orientieren. Dadurch erfolgt eine langfristige Steigerung des Shareholder Value und dieses entspricht der Zielsetzung der Aktionäre.
Diese Meldung ist ausnahmsweise auch öffentlich für Nicht-Mitglieder des Volkelt-Beratungs-Centers
Spätestens zum 10.1.2013 müssen GmbHs/Unternehmergesellschaften ihre USt-Voranmeldung für das 4. Quartal 2012 oder Dezember 2012 dem Finanzbehörden vorliegen. Sonst drohen Verzugszinsen. ACHTUNG: Gerade bei vielen kleinen Unternehmen mit einfacher PC-Ausstattung sind Probleme vorprogrammiert – selbst dann, wenn die Anmeldung zur Authentifizierung korrekt durchgeführt wurde. Was tun?
Wurde die USt-Voranmeldung bisher mit dem üblichen Elster-Formular abgewickelt, können Sie damit auch noch weiterhin Ihre USt-Voranmeldung im nicht zertifizierten Verfahren durchführen. Die Finanzbehörden räumen eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 ein.
Im Einzelnen gilt:
- GmbHs/UGs, die sich bisher noch nicht zum elektronischen Zertifizierungsverfahren bei Elster Online angemedlet haben, sollten eine Registrierung unverzüglich nachholen und zwar unter > Hier anklicken
- GmbHs/UGs, die sich zwar angemeldet haben, aber keinen Zugriff erhalten (z. B. wegen veralteter Java-Version) sollten zusammen mit dem IT-ler prüfen, wo bei der Software nachgerüstet werden muss. Vermerken Sie sich das auf der todo-Liste für die nächste IT-Runde.
- Klappt der Zugriff auf das ePortal von Elster > mein Konto > sollten Sie ab sofort nur noch die dort angebotenen Formulare verwenden.
Der GmbH-Geschäftsführer, der sich zwischen drei Terminen oder vor dem Einschlafen im Business-Hotel das bisschen Zeit nimmt, um in den Roman Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hinein zu lesen, hat schon gewonnen. Nämlich „Zeit zum Innehalten“. Kurt Tietjen, Frottee-Unternehmer der dritten Generation aus Essen, nimmt sich seine Zeit und steigt aus seinem Hamsterrad aus – und landet mitten in Manhatten. Er erlebt das bunte, zerrissene und zerstörerische Leben dieser Stadt in stockend einfachen Sätzen, unvollständig wie Werbebotschaften, denen die Seele fehlt. Genau dieses Gefühl ist es, das der rastlose Unternehmer in sich trägt und für das er ein Leben lang nach Worten sucht. Nora Bossong gibt diesem Lebensgefühl ihre Sprache. Schnörkellos kurze Sätze. Jeder Geschäftsführer kann sich denjenigen herauspicken, der genau in seinen Gedanken zwischen die Argumente des Geschäftspartners passt: „Sie wollen alle nur mein Geld“. Dialoge in lyrischer Umgangssprache: „Manche Menschen suchen die Nähe von Macht wie Ratten den Müll“. Der Roman wandelt zur Unternehmens-Biographie. Gründer Justus beliefert die Offiziere der Reichswehr mit weichem Frottee. Er baut Arbeiterhäuser und eine Prachtvilla für die Familie (Krupp lässt grüßen!). Die Söhne Karl und Kurt sind weniger liebevolle Geschwister denn Rivalen um die Nachfolge. Samt Ehefrauen sind sie Buddenbrooks. Spätestens jetzt spürt der Leser, dass das auch sein Alltags-Krimi sein könnte. Von der Steuerfahndung und der Zollprüfung ist es nur ein kleiner Schritt bis zum Subventionsbetrug und zur Korruption. Begleitet von einer Presse, die jeden Missbrauch mit Schadenfreude zelebriert, um die Auflage zu steigern. Und dazu die Erkenntnis, dass deutsche Hamsterräder im Vergleich mit den chinesischen Produktionsmühlen nur im Schneckentempo mahlen. Tietjen spürt, wie der Sog ihn nach unten reißt. Noch eine Generation später sind wir da angekommen, wo die meisten der Nachkriegs-Firmengründungen heute stehen. Enkelin Luise hat Alles auf den Schultern. Den Firmenstress samt Globalisierung, Entlassungen und eine sprach- und heillos zerstrittene Familie. Dabei ergeht es ihr kaum anders als den jährlich fast 4.000 GmbHs, in denen mangels Masse noch nicht einmal ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Als einer der rund 1,2 Mio. deutschen Geschäftsführer, die selbst eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung führen, und von Amts wegen nur wenig Zeit zum Lesen haben, werden Sie nach der Lektüre spüren, was Literatur haben kann: Einen dicken Zusatznutzen in Form eines Rationalisierungsgewinns, der entsteht, weil Sie gleich zwei Bücher lesen. Nora Bossongs Roman und parallel dazu die eigene Familien- und Lebensgeschichte im Kopf. Aber auch Leseratten, die sich einen Roman lang auf den schmalen Grat zwischen Erfolg und Abgrund in einem Familien-Unternehmen machen wollen, werden mit Erkenntnisgewinn belohnt: Wie wir alle sind auch Firmenchefs und Chefinnen nur einfache Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Also genau die richtige Lektüre für besinnliche Tage oder das passende Geschenk für einen gestressten Kollegen.
Roman von Nora Bossong, Hanser Verlag 2012 (gut geeignet auch als Weihnachtsgeschenk für Geschäftsführer-Kollegen/Kolleginnen)
Nora Bossong liest aus Ihrem Roman > hier anklicken
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Was Sie im Dixie-Klo tunlichst unterlassen sollten: Böller > Hier anklicken
Die Freundin sollte auf keinen Fall weiter als 8 mal zum Arbeitsort wohnen. Sonst ist der Unfallversicherungsschutz weg > Hier anklicken
Ein Cabrio, eingepackt und mit einer Schleife versehen und der Freudin überreicht, ist rechtlich nicht unbedingt als eine Schenkung zu betrachten > Hier anklicken
Mit der „kostenlosen Energieberatung“ für alle wird Umweltminister Peter Altmaier die Spirale der Stromkosten sicherlich nicht aufhalten. Dennoch: Für viele kleinere Firmen steht das Thema Energiesparen schon lange auf der Tagesordnung. Spätestens mit dem neuen Preisschub zum 1.1.2013 müssen nach den produzierenden Unternehmen jetzt auch die Dienstleister (Gaststätten, IT, Einzelhandel, bürointensive Branchen) bei den Stromkosten ans Eingemachte. Die Verteuerung um 10 % zeigt Wirkung in den Kalkulationen. Das bedeutet: Preise anheben und/oder Kosten einsparen. Beide Optionen sind realistisch.
Für kleinere Unternehmen gibt es …
Viele Kollegen, die schon länger dabei sind, planen langfristig ihre GmbH zu verkaufen. Wichtig: Sie müssen sich Zeit nehmen und einige Vorbereitungen treffen. Wir haben für Sie alle Informationen und Adressen zusammengestellt, die für Sie wichtig sind und die Ihnen ganz praktisch weiter helfen > Hier anklicken
Für einigen Wirbel sogar in der Tagespresse sorgt jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Geschäftsführer. Im entschiedenen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung des medizinischen Geschäftsführers einer Klinik-GmbH, der mit einem zeitlich befristeten Dienstvertrag angestellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er sondern ein jüngerer Kollege eingestellt wurde, klagte er auf Verstoß gegen dass AGG und Zahlung einer Entschädigung und bekam Recht.
Diese BGH-Entscheidung hat zwar grundsätzliche Bedeutung. Dennoch handelt es sich um eine sog. Einzelfallentscheidung. Die Rechtsgrundsätze (Anspruch auf Entschädigung) gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jeder Einzelfall kann vor Gericht anders ausgehen. Als Geschäftsführer sind Sie nicht gut beraten, wenn Sie sich einfach auf die Anwendbarkeit des AGG verlassen und ggf. auf eine Entschädigung pokern wollen. Was müssen Sie dazu in der Geschäftsführungs-Praxis beachten: …
In eigener Sache …
Wir sind dabei, einige Applikationen des Systems umzustellen. Als angemeldeter Nutzer des Volkelt-Beratings-Centers werden Sie dann noch schneller und gezielter auf alle Inhalte zugreifen können. In der rechten Spalte erscheint bereits der „Schnell-Login für eilige Fragen” – dort könen Sie ab sofort direkt Ihre Fragen stellen, die wir umgehend beantworten. Eine Bitte: Wenn Sie Probleme mit der Darstellung und Grafik haben, lassen Sie uns das wissen > info@mbH-GF.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Anregungen.
Ihr
Lotha Volkelt und Sebastian Ridder (IT)
Keiner von den Kollegen – ob neu im Geschäft, etabliert oder alter Hase – hat Zeit zum Lesen. Aber: Wer ein paar Jahre dabei ist, weiß, wie wichtig es ist, top informiert zu sein. Dafür gibt es den Volkelt-Brief. Praktische Wirtschafts-Informationen – knapp und leicht verständlich. Zum Lese-Beispiel des Volkelt-Briefs einfach > hier anklicken