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Statistik: Wie Geschäftsführer sich und ihre GmbH sehen …

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie …

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Sie sind Geschäftsführer …

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In wel­cher Bran­che ist Ihre GmbH/UG tätig?

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Wie vie­le Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt Ihre GmbH/UG?

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Wie groß ist Ihre GmbH/UG?

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Ihr Geschäfts­füh­rer-Gehalt (Gesamt­be­zü­ge pro Jahr) beträgt …

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Ihre GmbH/UG hat …

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Ihre GmbH/UG hat …

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Wie sind Sie auf das Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ter auf­merk­sam geworden?

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Schweizer Abzocker-Initiative: Wann kommen neue Vorschriften für Deutschland?

Nach der sog. Min­der-Initia­ti­ve (wört­lich auf dem Stimm­zet­tel: „Abzo­cker-Initia­ti­ve”) ist klar: Gro­ße Tei­le der Bevöl­ke­rung in der Schweiz hal­ten die Gehalts-Pra­xis für Mana­ger nicht für kor­rekt – aus wel­chen Grün­den auch immer. Fol­ge für Deutsch­land: Kei­ne der Par­tei­en wird es sich leis­ten kön­nen, die­se publi­kums­wirk­sa­me The­ma im Bun­des­tags­wahl­kampf 2013 nicht für ihre Inter­es­sen zu nut­zen. Nach dem Mot­to: „Je kon­kre­ter und dras­ti­scher die Vor­schlä­ge, um so bes­ser kommt es beim Wäh­ler an”.

Zur Zeit gibt es kei­ne akti­ven Umfra­gen.

(meh­re­re Ant­wor­ten sind möglich)

Hin­ter­grund: Hier die neu­en Vor­ga­ben für die Ver­gü­tung von Ver­wal­tungs- und Geschäfts­lei­tungs-Mit­glie­dern in Schwei­zer Akti­en­ge­sell­schaf­ten („Schwei­zer Modell”)

  1. Abstim­mung der Aktionäre/Gesellschafter über die Gesamt­sum­me aller Ver­gü­tun­gen des Ver­wal­tungs­ra­tes und der Geschäftsleitung
  2. Jähr­li­che Ein­zel­wahl der Mit­glie­der des Verwaltungsrates
  3. Jähr­li­che Wahl des Verwaltungsratspräsidenten
  4. Jähr­li­che Ein­zel­wahl der Mit­glie­der des Vergütungsausschusses
  5. Jähr­li­che Wahl des unab­hän­gi­gen Stimmrechtsvertreters
  6. Kei­ne Organstimmrechtsvertretung
  7. Kei­ne Depotstimmrechtsvertretung
  8. Elek­tro­ni­sche Fernabstimmung
  9. Stimm­zwang der Pen­si­ons­kas­sen im Inter­es­se ihrer Versicherten
  10. Trans­pa­renz der Pen­si­ons­kas­sen: Offen­le­gung, wie sie gestimmt haben
  11. Sta­tu­ten: Erfolgs- und Betei­li­gungs­plä­ne der VR- und GL-Mitglieder
  12. Sta­tu­ten: Anzahl exter­ner Man­da­te der VR- und GL-Mitglieder
  13. Sta­tu­ten: Höhe der Ren­ten der VR- und GL-Mitglieder
  14. Sta­tu­ten: Höhe der Kre­di­te der VR- und GL-Mitglieder
  15. Sta­tu­ten: Höhe der Dar­le­hen der VR- und GL-Mitglieder
  16. Sta­tu­ten: Dau­er der Arbeits­ver­trä­ge der GL-Mitglieder
  17. Kei­ne Abgangs- oder ande­re Ent­schä­di­gun­gen an VR- und GL-Mit­glie­der beim Austritt
  18. Kei­ne Vor­aus­zah­lun­gen an VR- und GL-Mitglieder
  19. Kei­ne Prä­mi­en bei Fir­men­käu­fen und ‑ver­käu­fen an VR- und GL-Mitglieder
  20. Kei­ne Mehr­fach-Arbeits­ver­trä­ge für VR- und GL-Mitglieder
  21. Kei­ne Dele­ga­ti­on der Gesell­schafts­füh­rung an eine ande­re Firma
  22. Straf­be­stim­mung: Frei­heits­stra­fe (bis 3 Jah­re) und Geld­stra­fe (bis 6 Jahresvergütungen)

Wei­ter­füh­rend: Manage­ment­ge­häl­ter in bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men – Spä­tes­tens seit der Finanz­kri­se ste­hen die Gehalts­be­zü­ge der Top­ma­na­ger von bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men unter star­ker Kri­tik. Trotz der schlech­ten Geschäfts­er­geb­nis­se wer­den die obers­ten Mana­ger über­durch­schnitt­lich hono­riert. Das Ver­gü­tungs­sys­tem die­ser Mana­ger besteht haupt­säch­lich aus varia­blen Ver­gü­tungs­be­stand­tei­len wie z.B. Jah­res­bo­nus und Akti­en­op­tio­nen. Die­se sind vor­wie­gend auf kurz­fris­ti­ge Erfolgs­zie­le des Unter­neh­mens aus­ge­rich­tet. Die Erfolgs­mess­grö­ßen bei die­sen Ver­gü­tungs­be­stand­tei­len basie­ren zum größ­ten Teil auf buch­hal­te­ri­schen Kenn­zah­len. Durch das bewuss­te Ein­ge­hen hoher Risi­ken kann der Mana­ger den kurz­fris­ti­gen Erfolg wie z.B. den Umsatz des Unter­neh­mens stei­gern. Durch die posi­ti­ve Bilanz­dar­stel­lung kann die­ser sich eine hohe Bonus­ab­fin­dung sichern, was letzt­end­lich dazu führt, dass die heu­ti­gen Vor­stands­ge­häl­ter in den DAX 30-Unter­neh­men auf das 6,19fache ange­stie­gen sind. Wäh­rend die Vor­stands­ge­häl­ter auch im Zuge der Finanz­kri­se immer wei­ter stei­gen, bleibt das Gehalts­ni­veau der ein­fa­chen Ange­stell­ten kon­stant. In der fol­gen­den Aus­ar­bei­tung soll dar­ge­stellt wer­den, dass varia­ble Ver­gü­tungs­sys­te­me in Form von Boni und Akti­en­op­tio­nen die Lohn­sche­re zwi­schen den Top­ma­na­gern und den Mit­ar­bei­tern immer wei­ter sprei­zen. Durch kurz­fris­ti­ge, am Unter­neh­mens­er­folg aus­ge­rich­te­te Ver­gü­tungs­in­stru­men­te wird das außer­or­dent­li­che Wachs­tum der Vor­stands­be­zü­ge in den gro­ßen bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men ver­stärkt. Letzt­end­lich fin­det die­se exzes­si­ve Ent­wick­lung der Gehalts­be­zü­ge ihren Höhe­punkt in der Finanz­kri­se. Des Wei­te­ren wird im Rah­men die­ser vor­lie­gen­den Arbeit gezeigt, dass eine anreiz­ef­fi­zi­en­te­re Aus­ge­stal­tung der varia­blen Ver­gü­tungs­sys­te­me die­ses Pro­blem behebt. Durch den Ein­satz von Per­for­mance- und Risi­ko­kenn­grö­ßen in den Ver­gü­tungs­sys­te­men las­sen sich stei­gen­de Rekord­hö­hen bei den Gehäl­tern und den Bonus­zah­lun­gen der Top­ma­na­ger ver­mei­den. In die­sem Zusam­men­hang wird der Mana­ger durch eine opti­ma­le Aus­ge­stal­tung der Ver­gü­tungs­in­stru­men­te dazu ver­an­lasst, sich am lang­fris­ti­gen Unter­neh­mens­er­folg zu ori­en­tie­ren. Dadurch erfolgt eine lang­fris­ti­ge Stei­ge­rung des Share­hol­der Value und die­ses ent­spricht der Ziel­set­zung der Aktionäre.

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Steuer-Annmeldungen: Viele Probleme mit dem neuen Meldeverfahren – Was tun?

Die­se Mel­dung ist aus­nahms­wei­se auch öffent­lich für Nicht-Mit­glie­der des Volkelt-Beratungs-Centers

Spä­tes­tens zum 10.1.2013 müs­sen GmbHs/Unternehmergesellschaften ihre USt-Vor­anmel­dung für das 4. Quar­tal 2012 oder Dezem­ber 2012 dem Finanz­be­hör­den vor­lie­gen. Sonst dro­hen Ver­zugs­zin­sen. ACHTUNG: Gera­de bei vie­len klei­nen Unter­neh­men mit ein­fa­cher PC-Aus­stat­tung sind Pro­ble­me vor­pro­gram­miert – selbst dann, wenn die Anmel­dung zur Authen­ti­fi­zie­rung kor­rekt durch­ge­führt wur­de. Was tun?

Wur­de die USt-Vor­anmel­dung bis­her mit dem übli­chen Els­ter-For­mu­lar abge­wi­ckelt, kön­nen Sie damit auch noch wei­ter­hin Ihre USt-Vor­anmel­dung im nicht zer­ti­fi­zier­ten Ver­fah­ren durch­füh­ren. Die Finanz­be­hör­den räu­men eine Über­gangs­frist bis zum 31.08.2013 ein.

Im Ein­zel­nen gilt:

  1. GmbHs/UGs, die sich bis­her noch nicht zum elek­tro­ni­schen Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren bei Els­ter Online ange­med­let haben, soll­ten eine Regis­trie­rung unver­züg­lich nach­ho­len und zwar unter > Hier ankli­cken
  2. GmbHs/UGs, die sich zwar ange­mel­det haben, aber kei­nen Zugriff erhal­ten (z. B. wegen ver­al­te­ter Java-Ver­si­on) soll­ten zusam­men mit dem IT-ler prü­fen, wo bei der Soft­ware nach­ge­rüs­tet wer­den muss. Ver­mer­ken Sie sich das auf der todo-Lis­te für die nächs­te IT-Runde.
  3. Klappt der Zugriff auf das ePor­tal von Els­ter > mein Kon­to > soll­ten Sie ab sofort nur noch die dort ange­bo­te­nen For­mu­la­re verwenden.
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Spannung: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung”, Roman von Nora Bossong

Der GmbH-Geschäfts­füh­rer, der sich zwi­schen drei Ter­mi­nen oder vor dem Ein­schla­fen im Busi­ness-Hotel das biss­chen Zeit nimmt, um in den Roman Die Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung hin­ein zu lesen, hat schon gewon­nen. Näm­lich „Zeit zum Inne­hal­ten“. Kurt Tiet­jen, Frot­tee-Unter­neh­mer der drit­ten Gene­ra­ti­on aus Essen, nimmt sich sei­ne Zeit und steigt aus sei­nem Hams­ter­rad aus – und lan­det mit­ten in Man­hat­ten. Er erlebt das bun­te, zer­ris­se­ne und zer­stö­re­ri­sche Leben die­ser Stadt in sto­ckend ein­fa­chen Sät­zen, unvoll­stän­dig wie Wer­be­bot­schaf­ten, denen die See­le fehlt. Genau die­ses Gefühl ist es, das der rast­lo­se Unter­neh­mer in sich trägt und für das er ein Leben lang nach Wor­ten sucht. Nora Bossong gibt die­sem Lebens­ge­fühl ihre Spra­che. Schnör­kel­los kur­ze Sät­ze. Jeder Geschäfts­füh­rer kann sich den­je­ni­gen her­aus­pi­cken, der genau in sei­nen Gedan­ken zwi­schen die Argu­men­te des Geschäfts­part­ners passt: „Sie wol­len alle nur mein Geld“. Dia­lo­ge in lyri­scher Umgangs­spra­che: „Man­che Men­schen suchen die Nähe von Macht wie Rat­ten den Müll“. Der Roman wan­delt zur Unter­neh­mens-Bio­gra­phie. Grün­der Jus­tus belie­fert die Offi­zie­re der Reichs­wehr mit wei­chem Frot­tee. Er baut Arbei­ter­häu­ser und eine Pracht­vil­la für die Fami­lie (Krupp lässt grü­ßen!). Die Söh­ne Karl und Kurt sind weni­ger lie­be­vol­le Geschwis­ter denn Riva­len um die Nach­fol­ge. Samt Ehe­frau­en sind sie Bud­den­brooks. Spä­tes­tens jetzt spürt der Leser, dass das auch sein All­tags-Kri­mi sein könn­te. Von der Steu­er­fahn­dung und der Zoll­prü­fung ist es nur ein klei­ner Schritt bis zum Sub­ven­ti­ons­be­trug und zur Kor­rup­ti­on. Beglei­tet von einer Pres­se, die jeden Miss­brauch mit Scha­den­freu­de zele­briert, um die Auf­la­ge zu stei­gern. Und dazu die Erkennt­nis, dass deut­sche Hams­ter­rä­der im Ver­gleich mit den chi­ne­si­schen Pro­duk­ti­ons­müh­len nur im Schne­cken­tem­po mah­len. Tiet­jen spürt, wie der Sog ihn nach unten reißt. Noch eine Gene­ra­ti­on spä­ter sind wir da ange­kom­men, wo die meis­ten der Nach­kriegs-Fir­men­grün­dun­gen heu­te ste­hen. Enke­lin Lui­se hat Alles auf den Schul­tern. Den Fir­men­stress samt Glo­ba­li­sie­rung, Ent­las­sun­gen und eine sprach- und heil­los zer­strit­te­ne Fami­lie. Dabei ergeht es ihr kaum anders als den jähr­lich fast 4.000 GmbHs, in denen man­gels Mas­se noch nicht ein­mal ein Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wird. Als einer der rund 1,2 Mio. deut­schen Geschäfts­füh­rer, die selbst eine Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung füh­ren, und von Amts wegen nur wenig Zeit zum Lesen haben, wer­den Sie nach der Lek­tü­re spü­ren, was Lite­ra­tur haben kann: Einen dicken Zusatz­nut­zen in Form eines Ratio­na­li­sie­rungs­ge­winns, der ent­steht, weil Sie gleich zwei Bücher lesen. Nora Bossongs Roman und par­al­lel dazu die eige­ne Fami­li­en- und Lebens­ge­schich­te im Kopf. Aber auch Lese­rat­ten, die sich einen Roman lang auf den schma­len Grat zwi­schen  Erfolg und Abgrund in einem Fami­li­en-Unter­neh­men machen wol­len, wer­den mit Erkennt­nis­ge­winn belohnt: Wie wir alle sind auch Fir­men­chefs und Che­fin­nen nur ein­fa­che Mit­glie­der einer Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung. Also genau die rich­ti­ge Lek­tü­re für besinn­li­che Tage oder das pas­sen­de Geschenk für einen gestress­ten Kollegen.

Roman von Nora Bossong, Han­ser Ver­lag 2012 (gut geeig­net auch als Weih­nachts­ge­schenk für Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/­Kol­le­gin­nen)

Nora Bossong liest aus Ihrem Roman > hier ankli­cken

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Das Urteil der Woche: Was Sie im Dixie-Klo nie tun sollten…

Was Sie im Dixie-Klo tun­lichst unter­las­sen soll­ten: Böl­ler > Hier ankli­cken

Die Freun­din soll­te auf kei­nen Fall wei­ter als 8 mal zum Arbeits­ort woh­nen. Sonst ist der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz weg > Hier ankli­cken

Ein Cabrio, ein­ge­packt und mit einer Schlei­fe ver­se­hen und der Freu­din über­reicht, ist recht­lich nicht unbe­dingt als eine Schen­kung zu betrach­ten  > Hier ankli­cken

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Preiserhöhung 2013: Wie kleinere Firmen die Stromkosten drücken können

Mit der „kos­ten­lo­sen Ener­gie­be­ra­tung“ für alle wird Umwelt­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er die Spi­ra­le der Strom­kos­ten sicher­lich nicht auf­hal­ten. Den­noch: Für vie­le klei­ne­re Fir­men steht das The­ma Ener­gie­spa­ren schon lan­ge auf der Tages­ord­nung. Spä­tes­tens mit dem neu­en Preis­schub zum 1.1.2013 müs­sen nach den pro­du­zie­ren­den Unter­neh­men jetzt auch die Dienst­leis­ter (Gast­stät­ten, IT, Ein­zel­han­del, büro­in­ten­si­ve Bran­chen) bei den Strom­kos­ten ans Ein­ge­mach­te. Die Ver­teue­rung um 10 % zeigt Wir­kung in den Kalku­lationen. Das bedeu­tet: Prei­se anhe­ben und/oder Kos­ten ein­spa­ren. Bei­de Optio­nen sind realistisch.

Für klei­ne­re Unter­neh­men gibt es …

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GmbH-Verkauf: Wie Sie das richtig anpacken

Vie­le Kol­le­gen, die schon län­ger dabei sind, pla­nen lang­fris­tig ihre GmbH zu ver­kau­fen. Wich­tig: Sie müs­sen sich Zeit neh­men und eini­ge Vor­be­rei­tun­gen tref­fen. Wir haben für Sie alle Infor­ma­tio­nen und Adres­sen zusam­men­ge­stellt, die für Sie wich­tig sind und die Ihnen ganz prak­tisch wei­ter hel­fen > Hier ankli­cken

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Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer – so nutzen GFs die neue Rechtslage – so schützen sich die GmbH-Gesellschafter vor Trittbrettfahrern

Für eini­gen Wir­bel sogar in der Tages­pres­se sorgt jetzt das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten: … 

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In eigener Sache …

Wir sind dabei, eini­ge Appli­ka­tio­nen des Sys­tems umzu­stel­len. Als ange­mel­de­ter Nut­zer des Vol­kelt-Bera­tings-Cen­ters wer­den Sie dann noch schnel­ler und geziel­ter auf alle Inhal­te zugrei­fen kön­nen. In der rech­ten Spal­te erscheint bereits der „Schnell-Log­in für eili­ge Fra­gen” – dort könen Sie ab sofort direkt Ihre Fra­gen stel­len, die wir umge­hend beant­wor­ten. Eine Bit­te: Wenn Sie Pro­ble­me mit der Dar­stel­lung und Gra­fik haben, las­sen Sie uns das wis­sen > info@mbH-GF.de. Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis und Ihre Anregungen.

Ihr

Lotha Vol­kelt und Sebas­ti­an Rid­der (IT)

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So sehen Wirtschafts-Informationen für Geschäftsführer/Unternehmer bei uns aus …

Kei­ner von den Kol­le­gen – ob neu im Geschäft, eta­bliert oder alter Hase – hat Zeit zum Lesen. Aber: Wer ein paar Jah­re dabei ist, weiß, wie wich­tig es ist, top infor­miert zu sein. Dafür gibt es den Vol­kelt-Brief. Prak­ti­sche Wirt­schafts-Infor­ma­tio­nen – knapp und leicht ver­ständ­lich. Zum Lese-Bei­spiel des Vol­kelt-Briefs ein­fach > hier ankli­cken