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Kategorie: Aktuell
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Der GF-Anstellungsvertrag ist nicht nur für das Finanzamt da. Sobald es mehrere Gesellschafter-(Geschäftsführer) in der GmbH gibt, sollten Sie Ihre Vertrags-Lage optimieren und die wichtigsten Punkte zu Ihren Gunsten gestalten. Und zwar so > hier anklicken
In der Regel sind Sie als Geschäftsführer derjenige, der die Gesellschafterversammlung veranlasst, einberuft, moderiert und protokolliert. Dazu gibt es zwar jede Menge Vorschriften. Darauf kommt es an > hier anklicken
Ein wichtiges Urteil für Geschäftsführer kommt jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Köln. Tenor der Entscheidung: Überzieht der Geschäftsführer seine Kompetenzen, kann er selbst dann abberufen werden, wenn die Mehrheit der Gesellschafter den Geschäftsführer gar nicht abberufen will (OLG Köln, Urteil vom 1.6.2010, 18 U 72/09) >
Die Behörde, die Internet-Adressen zulässt und genehmigt (ICANN), hat – das konnten Sie der Tagespresse entnehmen – entschieden, dass in Zukunft zusätzliche Kennungen möglich werden. Neben den bisher üblichen Bezeichnungen wie de, com, org, eu wird es dann auch möglich sein, z. B. die Firmenbezeichnung oder andere Begrifflichkeiten als Internet-Adresse zu wählen. Beispiele: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf.
Es ist davon auszugehen, dass diese neuen Möglichkeiten von vielen Marketing-Abteilungen aufgegriffen werden. Als Geschäftsführer sollten Sie hier aber zunächst zurückhaltende Vorgaben für weitere Projekte machen. Noch sind viele Fragen dazu ungeklärt. U. E. gilt es zunächst abzuwarten, bis die folgenden Punkte geklärt sind:
- Preise: Bisher werden Nutzungsentgelte von 180.000 $ pro Adresse gehandelt. Im Klartext: Das können sich nur Global Player leisten. Es ist aber davon auszugehen, dass die ICANN mittelfristig das Massengeschäft anstreben wird. Das ist aber nur möglich, wenn die Preise deutlich fallen.
- Suchmaschinen-Optimierung: Noch ist völlig unklar, ob diese Internet-Adressen in den Suchmaschinen tatsächlich einen positiven Effekt haben werden. Zwar ist vorstellbar, dass sich die ICANN mit den großen Anbietern (Google, BING) auf eine bestimmte (bevorzugende) Bewertung im Listing verständigen wird. Das aber ist aus heutiger Sicht Zukunftsmusik und wettbewerbsrechtlich mit einigen juristischen Problemen verbunden.
- Status von Rechten: Solange nicht sicher gestellt ist, dass das Unternehmen seine Namensrechte, Warenzeichen u. Ä. europa- oder weltweit sichern kann, muss befürchtet werden, dass eine missbräuchliche Nutzung nicht verhindern werden kann.
Für die Praxis: Für kleinere und mittelgroße Unternehmen sind die neuen Inter-Adressen derzeit keine Option. Gehen Sie aber realistischerweise davon aus, dass sich die von der ICANN vorgegebenen Rahmenbedingungen in nächster Zeit noch erheblich verändern werden. Das gilt für Preise, für die rechtlichen Rahmenbedingungen und auch für die Suchmaschinen-Optionen – z. B. durch neue Standards mit professionellen gewerblichen Suchoptionen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
NEU: Geschäftsführer im Konzern
Ab sofort können Sie den Kompakt-Ratgeber „Geschäftsführer im Konzern” bestellen – darin sind alle Aspekte, die für GmbH-Geschäftsführer im Konzern wichtig sind, kurz, systematisch und verständlich abgehandelt (Autor: Dipl. Vw. Lothar Volkelt). Das ideale Nachschlagewerk für alle Geschäftsführer, die sich nur mit dem wichtigsten GF-Wissen befassen wollen und schnell mal wissen wollen, was Sache ist > hier anklicken
Ein hochinteressantes Urteil kommt jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH). Es geht um die Zulässigkeit von sog. Ringverkäufen von GmbH-Anteilen (BFH, Urteil vom 7.12.2010, IX R 40/09). Vorteil dieser Gestaltung: Macht die GmbH Verluste, können diese bereits im Verlustjahr – also sofort – mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten des Unternehmers verrechnet werden. Und das geht so >
Laut Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf darf der als Ghostwriter tätige Schreiber von wissenschaftlichen Arbeiten nicht damit werben, das der „Marktführer“ sei. Das ist alleine schon deswegen unzulässig, weil er eine verbotene Dienstleistung anbietet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.2.2011, I‑20 U 116/10).
Für die Praxis: Geklagt hatte ein anderer Ghostwriter – der die Marktführerschaft des „Kollegen“ so nicht hinnehmen wollte. Nach den neuesten Umständen ein bemerkenswertes Urteil, das wohl Einige aufschrecken wird, die ihrer Karriere mit einer Promotion einen zusätzlichen Kick geben wollen. Aus dem Urteil: Beide Ghostwriter verlangen für eine sog. „Übungsarbeit“ zwischen 10.000 und 20.000 €.
Diese Info ist öffentlich – spezielle Wirtschafts-Informationen und Handlungs-Tipps für GmbH-Geschäftsführer gibt es nur für Mitglieder des Volkelt-Beratungs-Centers. Mitglied werden > hier anklicken
„Wetten Sie auch auf Preiserhöhungen von Rohstoffen?“. Was für viele mittelständische Unternehmen in den Krisenjahren 2007 bis 2009 letzter Rettungsanker war, wird jetzt unmittelbare wirtschaftliche Bedrohung. In der Tat: Ich selbst kenne einige Unternehmen, die die rückläufigen Umsatzzahlen in diesen Jahren nur mit Spekulationsgeschäften auf den Finanzmärkten – finanziert aus den Rücklagen –überstehen konnten. Jetzt müssen sich Unternehmen darauf einstellen, dass die Spekulationen Wirkung zeigen und in den nächsten Monaten die Preise auf breiter Front steigen werden. Lesen Sie, wie Sie jetzt am besten reagieren >