GmbHs werden oft dann von der Steuerprüfung unter die Lupe genommen, wenn sich aus dem aktuell eingereichten Jahresabschluss (hier: 2012) größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Typische Prüfungsanlässe sind: …
Kategorie: Aktuell
Umfrage des Volkelt-Beratungs-Centers
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Wer bei der Allsave Jungfalk GmbH & Co. KG potenzielle neue Mitarbeiter vorab kennen lernen will, kann das ohne Probleme. Die Vorstellungsrunden sind „öffentlich“. Das verwirrt zwar so manchen Bewerber, der im Vorstellungsgespräch manchmal bis zu 7 Personen gegenüber sitzt. Aber jeder Mitarbeiter, der in Zukunft mit dem Neuen zusammenarbeiten muss oder der den neuen Kollegen einfach nur befragen will, kann am Vorstellungstermin teilnehmen. Er darf auch Fragen stellen, sogar ohne Absprache mit dem Geschäftsführer oder dem Personalleiter. Gesellschafter-Geschäftsführer Detlef Lohmann hat das eingeführt, als er das Unternehmen mitsamt 128 Mitarbeitern vor einigen Jahren übernommen hat. Zweite Neuerung: Vor der Neueinstellung gibt es einen Probetag. Da kann sich der/die Neue einen Tag lang das Unternehmen anschauen. Außerdem muss er/sie eine kleine Projektaufgabe erledigen. Beste Gelegenheit für alle, um festzustellen, wie teamfähig der Neue in der Praxis ist. Fehlerquote: Bisher Fehlanzeige. Jede Neueinstellung war ein Volltreffer. Mit solchen und vielen weiteren innovativen Ideen hat es die Firma bereits zum dritten Mal zum TOP-Arbeitgeber im Mittelstand geschafft. Praxis ist es im Unternehmen auch, dass Leiharbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft. Der Erfolg gibt Geschäftsführer Lohmann Recht. Die Firma ist hochprofitabel, innovativ und ein beliebter Arbeitgeber in der Region. Das belegt z. B. auch die Homepage des mittelständischen Unternehmens: https://www.allsafe-group.com/ > Unternehmen > allsave-Werte – mit guten innovativen Ideen und Umsetzungen. Jetzt hat Detlef Lohmann seine Ideen und Vorstellungen von einem modernen Unternehmen in ein Buch verpackt. Und man merkt, dass nicht nur die Firma ein Verpackungs-Spezialist ist. Auch er beherrscht sein Handwerkszeug. Für den interessierten Leser spannend wie ein Krimi – zur Nachahmung empfohlen.
Linde Verlag, 226 Seiten, gebundene Ausgabe: 19,90 € (Bestellen: Buch-Cover anklicken), auch als Kindle-Version
Fussball-Fans kennen „Bobby” Dekeyser aus seinen Zeiten bei Lautern, bei den Bayern oder beim Club. Dabei ist Robert Dekeysers Leben Alles andere als ein Klischee. Er ist Weltenbummler. Abenteurer. Begeher ungewöhnlicher Wege – wer durchquert schon die Alpen zu Fuß. Und wenn schon, dann auch noch von Ost nach West. Es ist die Geschichte eines ungewöhnlichen Unternehmers – der sich entschlossen hat, sich nicht mehr an all die vermeintlichen Zwänge und unhinterfragten Sachzwänge zu halten und zu unterwerfen.Hier schildert er seinen Werdegang zu „Unverkäuflich”. Dazu hat er ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Und lebt eine Unternehmenskultur vor: „Angestellte, die nicht im Doppelzimmer auf der Geschäftsreise übernachten können, passen nicht in mein Team. Ein ungewöhnliches Buch von einem ungewöhnlichen Menschen. Und wer hat Bobby entdeckt: Kein geringerer als Jean-Marie Pfaff. Beim zufälligen „Probetraining” in der Tiefgarage unter dem Restaurant, in dem die beiden sich zufällig über den Weg gelaufen sind.
Ankerherz Verlag, gebunden, 1. Auflage: 29,90 (Bestellen: Buch-Cover anklicken)
Robert Dekeyser bei Tietjen und Hirschhausen > Hier anklicken
Tatort-Kommissarin Ulrike Folkerts als verwöhnte Firmen-Erbin und Schauspiel-Legende Walter Schultheiß als Senior-Chef eines mittelständischen schwäbischen Maschinenbauers, der nicht loslassen kann? Richtig: Das ist (fast) aus dem Leben gegriffen und Stoff des richtig spannenden Kinofilms Global Player – wo wir sind isch vorne. Für alle Kollegen ein Lehrstück und Anschauungsmaterial, wie es in vielen deutschen Unternehmen in der zweiten und dritten Generation vermeintlich zugeht. Also eine sehenswerte Freizeitbeschäftigung mit Anregungen für den praktischen Alltag.
Der Film behandelt zwei Themen: Den nicht ganz einfachen Generationswechsel und den Verkauf des mittelständischen Unternehmens an einen chinesischen Investor mit Staatsbeteiligung. Handlung, Abläufe und Dialoge sind sehr gut recherchiert und in Alltagssituationen verpackt. Die Konfliktsituationen sind auf den Punkt herausgearbeitet. Die Motivationen der Protagonisten sind sehr gut erkennbar. Die Abwicklung des China-Geschäfts wird erschreckend realistisch vorgeführt. Dennoch: Auch der Humor kommt nicht zu kurz. Zum Beispiel dann, wenn die chinesische Dolmetscherin beim besten Willen nicht mehr in der Lage ist, die Fehleranalyse der schwäbelnden Facharbeiter zu verstehen geschweige denn zu übersetzen. Spätestens an der Stelle könnte man glauben, es handelt sich um eine Dokumentation und nicht um eine Komödie mit einem (beinahe) tragischen Ausgang. Zum Trailer > Hier anklicken.
Für die Praxis: Im mainstream-geprägten Kinogeschäft läuft „Global Player“ allerdings (leider) nur in Programmkinos und ganz sicher auch nicht wochenlang. Dazu ist das Thema zu speziell. Da ARD und ARTE mitfinanziert haben, ist davon auszugehen, dass der Film schon bald im deutschen Fernsehprogramm gezeigt wird. Vormerken. Unseres Erachtens ein – besonders für Unternehmer – sehenswerter Film mit Zusatznutzen.
Für die Geschäftsführer-Kollegen, die den Volkelt-Brief auch in Ihrer Heimat-Sprache lesen wollen, gibt es ab sofort die Übersetzungs-Version. Nutzen Sie dazu den Google-Übersetzer in der rechten Menü-Leiste. Wählen Sie Ihre Heimat-Sprache aus und lesen Sie alle Inhalte in Ihrer vertrauten Sprache. Aber: Der Google-Übersetzer ist keine „Voll-Profi” – die Übersetzung von komplizierteren Sachverhalten ist nicht immer ganz korrekt. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich einfach direkt an uns > info@GmbH-GF.de.
Eine überwältigende Mehrheit der Schweizer hat sich für die Abzocker-Initiative des mittelständischen Unternehmers Thomas Minder entscheiden. Die Medien haben dazu ausführlich berichtet. Als Wahl entscheidend werteten viele Analysten den mit 72 Mio. Schweizer Franken vergoldeten Abgang des Novartis-Verwaltungspräsidenten Daniel Vasella. Sogar der Schweizer Unternehmerverband Economiesuisse sieht das so. Doch ganz so einfach ist es nicht. So viel lässt sich aber vorhersagen: Das Abstimmungsergebnis zeigt Auswirkungen auf Deutschland und die EU. Die Parteien sind aufgeschreckt. Die Medien machen Meinung. Die EU-Behörden und Institutionen melden sich mit neuen Gesetzesvorstößen zu Wort. Ist das nur Wahlkampfgetöse? Worauf müssen Sie sich als (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer kleineren, einer mittelgroßen oder einer großen deutschen Kapitalgesellschaft in den nächsten Monaten und Jahren (kurz- und mittelfristig) einstellen?
- Börsennotierte (größere) Aktiengesellschaften: Mehr Mitsprache und Kontrolle
- Kleinere und kleine Aktiengesellschaften: Schluss mit der Komfort-Zone
- Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen
Unterdessen liegen Vorschläge zu den Gehalts-Beschränkungen vor: …
- Die Begrenzung von Erfolgsbeteiligungen (Boni, Tantiemen) nicht nur für die Banken, sondern für alle börsennotierten Kapitalgesellschaften (Vorschlag der EU-Kommission und des EU-Parlaments);
- Erweiterte Mitwirkungsrechte der Aktionäre bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung (FDP, CDU/CSU);
- Die Begrenzung der Bezüge durch Höchstgrenzen beim Betriebsausgabenabzug (SPD, Grüne, Nur für Boni: Steibrück).
Diese Maßnahmen stellen in erster Linie auf börsennotierte Kapitalgesellschaften ab. Das sind in Deutschland rund 750 Unternehmen. Davon haben lediglich 120 einen Börsenwert von mehr als 100 Mio. EUR. Die Mehrzahl gehört demnach zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Das bedeutet für die Frage der Vorstandsgehälter: Hier werden die in der Öffentlichkeit diskutierten und angemahnten Millionenzahlungen bei weitem nicht oder nur in Ausnahmefällen erreicht. Dennoch: Nicht nur die (Bundestagswahl-gehetzten) Politiker drängen hier auf eine Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch die Finanzbehörden werden im Eigeninteresse prüfen, inwieweit sie das öffentliche Interesse am Thema für zusätzliche Steuereinnahmen nutzen können. Nach unseren Einschätzungen werden alle Kapitalgesellschaften die Auswirkungen der öffentlichen Debatten zu spüren bekommen. Im Einzelnen müssen Sie sich auf folgende Änderungen bzw. verschärfte Prüfungsszenarien einstellen.
Börsennotierte (größere) Aktiengesellschaften: Mehr Mitsprache und Kontrolle
Gehalts-Obergrenzen werden nicht kommen. Allenfalls eine Deckelung beim Betriebsausgabenabzug nach einem Regierungswechsel. SPD und Grüne haben sich bereits auf eine Obergrenze von 500.000 EUR festgelegt. Folge: Wird darüber hinaus mehr gezahlt, kostet das überproportional viel Steuern. Beispiel: Für jede 1.000 EUR Vorstands-Gehalt zahlt die AG/GmbH neben der ESt (45 %) des Vorstandes/Geschäftsführers zusätzlich rd. 300 EUR Gewinnsteuern. Dabei ist fraglich, ob dass tatsächlich Gehaltssenkungen bewirkt. Sicher ist dagegen, dass die AG (auch die GmbH) dafür mehr Steuern zahlen muss. Unwahrscheinlich ist ein Abfindungsverbot. Dazu müsste neue Regelungen im Vertragsrecht geschaffen werden (Abfindungsanspruch bei der arbeitgeberbedingten Auflösung eines Dienstverhältnisses). Ob das möglich ist, bleibt abzuwarten und dürfte erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen abschließend geklärt sein. Mehr Mitsprache bei der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung wird wohl die Hauptversammlung erhalten. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich nicht mehr auf die Zustimmung zu einem Vergütungssystem. Abzusehen ist, dass die Gehälter einzeln offen gelegt und genehmigt werden müssen. Einschnitte sind dabei weiniger bei den laufenden Bezügen sondern bevorzugt bei den Zusatzleistungen (Boni, Pensionsansprüche nach der 75%-Regel, Aktienoptionen) zu erwarten.
Fazit: Eine stärkere Kontrolle der AG-Organe durch die Eigentümer (Hauptversammlung) ist breiter Konsens in Politik, Wissenschaft und selbst in einigen Wirtschaftsverbänden. Wir sind gespannt, welche Wirkung auf die Höhe der Vorstands-Gehälter davon ausgeht.
Kleinere und kleine Aktiengesellschaften: Schluss mit der Komfort-Zone
Die Gehälter der Geschäftsführer von GmbHs werden in der Praxis regelmäßig von den Finanzbehörden auf sog. steuerliche Angemessenheit geprüft. D. h. diese dürfen nicht höher sein als Gehälter, wie sie in vergleichbaren Unternehmen gezahlt werden. Dieser Maßstab gilt im Prinzip auch für Aktiengesellschaften. In der Praxis muss man aber – bislang jedenfalls noch – von einer Ungleichbehandlung ausgehen. Die Fakten:
- Die von den Finanzgerichten zur Frage der angemessenen Gehaltshöhe entschiedenen Urteile beziehen sich u. W. ausnahmslos auf den GmbH-Geschäftsführer.
- Den Finanzbehörden liegen nach eigener Aussage keine Vergleichszahlen für AG-Vorstände vor, nach denen sie die Angemessenheit beurteilen können (vgl. BMF-Schreiben vom 14.10.2002, BStBl. I 2002).
Auch u. W. gibt und gab es bisher keine bis wenige Beanstandungen und auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Frage der steuerlichen Angemessenheit von AG-Vorstands-Gehältern. Dennoch betonen die Finanzbehörden, so z. B. die OFD Karlsruhe auf unsere Anfrage, zur Sache: „Die für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs ermittelten Gehalts-Vergleichswerte gelten analog auch für Vorstände von Aktiengesellschaften. Eine unterschiedliche Behandlung findet nicht statt“. Die moralischen Rüge der Schweizer Wähler in Sachen Geschäftsleiter-Gehälter dürfte den Finanzbehörden und speziell den sachbearbeitenden Prüfern Anlass sein, sich das Gehalts-Gebaren in nicht börsennotierten und kleinen Aktiengesellschaften genauer unter die Lupe zu nehmen und ggf. einige Musterverfahren durchzusetzen. Als Unternehmer, der einen mittelständischen Unternehmensverbund leitet, bedeutet das für Sie: Gibt es im Unternehmensverbund neben einer AG GmbHs und Tochter-Gesellschaften, müssen Sie davon ausgehen, dass Gehalt für den AG-Vorstand bei der nächsten Betriebsprüfung immer dann besonders gründlich auf steuerliche Angemessenheit geprüft wird, wenn
- sich die AG-Anteile nicht im sog. Streubesitz befinden, sondern nur von Ihnen als alleinigem Aktionär (Einpersonen-AG) oder nur von wenigen Familien-Mitgliedern gehalten werden,
- wenn Sie neben der Vorstands-Tätigkeit auch Bezüge für eine zusätzliche Geschäftsführer-Tätigkeit in einer Tochter-GmbH erhalten (Doppelbezüge) oder
- wenn Sie einen unüblichen hohen Anteil der Vergütung als Bonifikation (Tantieme) erhalten. So praktizierten die Finanzbehörden bis 2003 die sog. 25 % Regel, nach der die variable Bezug höchstens 25 % der Gesamtvergütung ausmachen durften (bis zum BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02, I R 80/01). Vorsicht: Auch hier könnten die Finanzbehörden in Zukunft wieder den Hebel ansetzen und die Höhe der Erfolgsbeteiligung monieren.
Fazit: Die Schonzeit für mittelständische und kleine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften dürfte vorbei sein. Gehen Sie davon aus, dass die Finanzbehörden das Thema verdeckte Gewinnausschüttung und steuerliche Angemessenheit des Vorstands-Gehalts ab sofort verstärkt auf die Agenda setzen werden. Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, ob Handlungsbedarf besteht. Orientieren Sie sich an den Vergleichszahlen der einschlägigen Gehaltsstudien anhand der Kriterien Branche, Umsatz, Arbeitnehmeranzahl, Ertragssituation.
Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen
Das Geschäftsführer-Gehalts ist regelmäßig Gegenstand jeder GmbH-Steuerprüfung. Bei kleineren und kleinen GmbHs orientieren sich die Finanzbehörden an den aus ihren eigenen Daten ermittelten Vergleichszahlen der sog. Karlsruher-Tabellen. Gibt es hier Abweichungen, unterstellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Problem: Die Vergleichszahlen können nur Annäherungswerte sein. Dementsprechend legen viele betroffene GmbHs Einspruch gegen den nach oben korrigierten Steuerbescheid ein. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über solche Verfahren. Allerdings enden die Karlsruher-Tabellen bei Umsatzgrößen von 50 Mio. EUR. Aus gutem Grund: Je größer das Unternehmen ist, umso spezifischer sind die Bedingungen. Eine „objektive“ Vergleichbarkeit mit einem Dritten Unternehmen ist kaum noch möglich. Auch den Finanzbehörden gelingt es kaum noch, einen entsprechenden, juristisch schlüssigen Nachweis im gerichtlichen Verfahren zu erbringen. Folge: Die Klagen von betroffenen GmbHs haben gute bis beste Erfolgsaussichten.
Fazit: Wir gehen davon aus, dass die Steuerprüfer das gestiegene öffentliche Interesse an hohen Geschäftsführer-Gehältern dazu nutzen werden, speziell größere GmbHs unter die Lupe zu nehmen. Vorsicht: Wird ein großer Teil der Vergütung erfolgsbezogen gewährt, kann das bei guter Ertragslage schnell dazu führen, dass das Gesamtgehalt im Drittvergleich unangemessen hoch wird. Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, ob Sie wieder zurück auf eine höhere Festvergütung umsteigen, um einer verdeckten Gewinnausschüttung vorzubeugen. Kritisch wird es, wenn der Betriebsausgabenabzug für das Geschäftsführer-Gehalt nach einem Regierungswechsel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kostet das gleiche Gehalt wie bisher Einiges mehr an Steuern.
Kundenorientierte Unternehmen verdienen besser, erzielen höhere Preise und sichern sich größere Marktanteile als ihre Wettbewerber. Dieser Trend wird sich nach Auffassung fast aller Experten fortsetzen und sogar noch beschleunigen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen haben sich und werden sich in den nächsten Jahren weiter verändern. Immer schneller. Verändern wird sich auch das Selbstverständnis des Kunden und damit verbunden die Erwartungshaltung des Kunden an Produkte und Unternehmen. Was bedeutet das für das Selbstverständnis des Managements und der Geschäftsführung von Unternehmen? Der Trend-Analytiker Edgar Geffroy (Erfolgstitel: „Das Einzige, was stört, ist der Kunde“) hat die folgenden Trends herausgearbeitet, die das Management der Zukunft beherrschen muss: …
Wenn es um Meinungsverschiedenheiten zwischen den GmbH-Gesellschaftern, z. B. über bestimmte Abstimmungsmodalitäten in der Gesellschafterversammlung geht, genügt oft ein gezielter Blick in den Gesetzestext, um sich Sicherheit über die Richtigkeit des eigenen Standpunktes zu verschaffen. Oder wissen Sie z. B. auf Anhieb, dass bei nicht ordnungsge,äßer Einberufung der Gesellschafterversammlung Beschlüsse nur dann gefasst werden können, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind (§ 51 Abs. 3 GmbH-Gesetz). Neben dem vollständigen Gesetzestext enthalten Kommentare zusätzliche Ausführungen und vertiefende Darstellungen zu einzelnen Sachverhalten. So sind hier nachzulesen:
- Grundsätzliche Überlegungen des Gesetzgebers zu Intension und Inhalt einer gesetzlichen Vorschrift,
- Die Meinung des jeweiligen Kommentar-Herausgebers, wie bisher noch nicht abschließend entschiedene Fälle rechtlich zu beurteilen sind,
- In der Praxis besonders wichtig: Einzelfälle, die die Gerichte in entsprechenden Streitfragen bereits geklärt haben. Hier erhalten Sie konkrete Anhaltspunkte, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen bleiben.
Hier eine Übersicht aller wichtigen Kommentare zum GmbH-Gesetz – versehen mit unseren Lese-Empfehlungen: …
Titel | Kommentar zum GmbH-Gesetz |
Autor/Herausgeber | Scholz/Crezelius/Emmerich/Priester und andere |
neueste Auflage | 2010 |
Produktart | 3 Bände |
Preis | 454,00 € |
ISBN | 978–3‑504–32550‑3 |
Verlag | Verlag Otto Schmidt |
Kurz-Besprechung | Umfassendster Kommentar zum GmbH-Gesetz mit ausführlichen Erläuterungen und eigenen Bewertungen zu noch nicht entschiedenen Rechtsfragen. Meinungsbildendes Standard-Werk für spezialisierte Berater. |
Titel | GmbH-Gesetz Kommentar |
Autor/Herausgeber | Lutter/Hommelhoff |
neueste Auflage | 2009 |
Produktart | 1 Band |
Preis | 119,00 € |
ISBN | 978–3‑504–32487‑2 |
Verlag | Verlag Otto Schmidt |
Kurz-Besprechung | Knapper, aber fundierter Praktiker-Kommentar, der in verständlicher Darstellung stets Anregungen für die praktische Umsetzung aufzeigt. Geeignet für interessierte Geschäftsführer und GmbH-Berater, aber auch für steuerliche Berater, die sich rechtlich orientieren wollen. |
Titel | Kommentar zum GmbH-Gesetz |
Autor/Herausgeber | Münchner Kommentar zum GmbH-Gesetz |
neueste Auflage | Bd. 2 noch nicht lieferbar |
Produktart | 3 Bände 7.500 Seiten |
Preis | 750,00 € |
ISBN | 978–3‑406–56770‑4 |
Verlag | Verlag C.H. Beck |
Kurz-Besprechung | Standard-Kommentar zum GmbH-Recht mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung, der Fachliteratur und dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion. Geeignet für Berater, aber auch für den steuerlichen Berater, der sich schnell und kompetent in die Materie einarbeiten will.. |
Titel | Kommentar zum GmbH-Gesetz |
Autor/Herausgeber | Rowedder/Fuhrmann/Koppensteiener und andere |
neueste Auflage | 5. Auflage 2013 |
Produktart | 1 Band 2.701 Seiten |
Preis | 229,00 € |
ISBN | 978–3‑8006–3515‑3 |
Verlag | Verlag Franz Vahlen |
Kurz-Besprechung | Bewährter Praktiker-Kommentar mit übersichtlichen, klar gegliederten und leicht verständlichen Erläuterungen. Nach Tiefe und Ausführlichkeit für die wissenschaftliche Praxis ebenso geeignet wie für den interessierten Kaufmann. Empfehlenswert für den Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, aber auch für rechtlich versierte und ambitionierte Gesellschafter und Geschäftsführer. |
Titel | Kommentar zum GmbH-Strafrecht |
Autor/Herausgeber | Tiedemann |
neueste Auflage | 2010 |
Produktart | 1 Band |
Preis | 49,80 € |
ISBN | 978–3‑504–32485‑8 |
Verlag | Verlag Otto Schmidt |
Kurz-Besprechung | Auszug aus Scholz Kommentar zum GmbH-Gesetz. Darstellung strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Spezialwerk für Strafrechtler. |
Titel | GmbH-Gesetz Deutsch – Englische Textausgabe |
Autor/Herausgeber | Peltzer/Brooks |
neueste Auflage | 2004 |
Produktart | 1 Band |
Preis | 49,80 € |
ISBN | 978–3‑504–32536‑7 |
Verlag | Verlag Otto Schmidt |
Kurz-Besprechung | Synoptische Darstellung der Gesetzestexte auf aktuellem Stand. Geeignet für die Rechtsabteilungen international tätiger Unternehmen, Justitiare und für international tätige Berater. |
Titel | GmbH-Gesetz Kommentar |
Autor/Herausgeber | Gehrlein/Ekkenga/Simon |
neueste Auflage | 2011, erscheint im Oktober 2011 |
Produktart | 1 Band, ca. 1.500 Seiten |
Preis | 108,00 € |
ISBN | 978–3‑452–27515‑8 |
Verlag | Verlag Carl Heymanns |
Kurz-Besprechung | Umfassender, praxisorientierter Komentar mit Ausrichtung auf den GmbH-Berater. Auch geeignet für Gesellschafter/Geschäftsführer in größeren Gesellschaften. |
Zur schnellen Vorab-Information geeignet ist unser Praktiker-Kurz-Kommentar aus der www-GmbH-GF.de-Datenbank > hier anklicken