Ein wichtiger Baustein für wirtschaftlichen Erfolg ist Disziplin. Aber: In der Alltagshektik ist das leichter gesagt als getan. Als Chef sind Sie gefragt. Sie geben vor, wie man mit Disziplin einen Baustein für den Erfolg legt: …
Autor: volkelt
Wird der Gesellschafter, der aus der GmbH ausgeschossen werden soll, nicht ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen oder wird ihm nur eine Ersatzzustellung eigenhändig in den Briefkasten geworfen, dann ist …
Jetzt ist raus, dass die neuen Regelungen für die steuerliche Selbstanzeige noch vor der Sommerpause in eine konkrete Verwaltungsvorschrift (Quelle: Finanzministerium BW) gebracht werden sollen. Das sind die neuen Eckdaten:
- Der Strafzuschlag wird verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur straffrei bleiben, wer ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 EUR einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 EUR greift).
- Steuerbetrüger müssen in Zukunft die Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nachreichen. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 EUR.
- Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
- Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.
De facto wird die strafbefreiende Selbstanzeige damit fast abgeschafft. So wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Diese beträgt mindestens 10 % des Hinterziehungsbetrages. Dazu kommen die Hinterziehungszinsen. Auch die Ausdehnung des Meldezeitraums auf 10 Jahre bedeutet de facto eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von bisher 5 auf 10 Jahre.
Mit der Pensionszusage kann die GmbH eine Steuer sparende Rückstellung bilden und zugleich den Geschäftsführer im Alter absichern. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen eingehalten werden. In der Praxis kommt es mit den Finanzbehörden immer wieder zu steuerlichen Anerkennungsproblemen, die in vielen Fällen erst vom Finanzgericht geklärt werden (vgl. zuletzt Nr. 14/2014).
Jetzt gibt es ein weiteres wichtiges Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in Sachen Pensionszusage, das alle Geschäftsführer betrifft, …
Als Arbeitgeber dürfen Sie bestimmen, ob Ihre Mitarbeiter einen Hund mit an den Arbeitsplatz bringen dürfen. Erlauben Sie das, …
Eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), die im Handelsregister eingetragen wird, ist damit auch Pflicht-Mitglied in der IHK und muss den Mindestbeitrag zahlen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.7.2013, 8 LA 16/13). …
Stellt ein Unternehmen während der gesetzlich vorgeschriebenen 5‑jährigen Mindest-Laufzeit (gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) eines Gewinnabführungsvertrages das Wirtschaftsjahr so um, dass die Laufzeit tatsächlich auf 4 ½ Jahre verkürzt wird, ist das Finanzamt nicht berechtigt, …
Volkelt-Brief 15/2014
Themen heute: Geschäftsführer-Altersvorsorge: Weiterarbeit nach Ausscheiden wird mit Mehr-Steuer bestraft + GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität + Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten + GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss + Behörden: Register-Eintrag entscheidend über IHK-Beitragspflicht + Steuern: Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages + BISS …







Online-Banking – so fing Alles an. Ahnen Sie überhaupt, was das für weit reichende Folgen hat? Nicht nur, dass die Zahl der Bank-Filialen von 50.000 auf magere 36.000 geschrumpft ist. Viele größer ist das Problem, dass die abertausend Anlageberater in den Banken niemanden mehr haben, den sie beraten können. Keiner kommt mehr. Und schon haben sich die cleveren Manager von der Bank was einfallen lassen. Zuerst hat die Deutsche Bank die uncoolen Beratungs-Büros in den oberen Etagen in Boutiquen-Landschaften umgestylt, in denen man/frau teure Markenklamotten zu günstigsten Preisen einkaufen können. Stichwort Trendlabor Q 110. In der Commerzbank sind Cafe, Kuchen und Schnittchen Standard. Cafe-Banking und 360 Grad-Cafes schießen wie Pilze in Manhatten und bis nach Honolulu. Im Gütersloher Volksbank Restaurant „Bankery“ serviert Gastronom Ralf Schubert Kohlroulade, Specksoße und Salzkartöffelchen, während die netten Damen von der Bankfiliale zwischen Hauptgang und sündhaft leckeren Desserts die emotionale Bindung zum Kunden schaffen und massenhaft Neuverträge abschließen. Neuester Trend: Nursing Home Banking. Und wie so oft im Bankgeschäft: Der Schweizer hat´s erfunden. Die UBS investiert in Pflegeheime. In der gehobenen Version arbeiten hier ausschließlich diplomierte Vermögensverwalter mit geriatrischen Grundkenntnissen und Jurastudium. Vergütung auf Provisionsbasis. Ein dickes All-Win-Paket. Hätten wir auch drauf kommen können. Im Gemeinschaftsraum wird schon längst nicht mehr gespielt. Hier wird richtig gezockt.
Liebe Wirtschafts-Redaktion,
peppen Sie Ihre Wirtschaftsseiten ein wenig auf – und das für Sie und Ihren Verlag ohne zusätzliche Kosten. Der Abdruck unserer BISS-Wirtschafts-Satiren ist für Sie kostenfrei. Lothar Volkelt – Herausgeber des Internet-Dienstes www.GmbH-GF.de für Geschäftsführer – beschreibt mit Leidenschaft und ganz, ganz viel Humor den täglichen Wahn in den Betrieben und der Welt der Wirtschaft. Auf den Punkt, gut lesbar und mit dem gehörigen BISS, der zum Lachen gehört wie der Senf zur Wurst.
Jede Menge Muster und Beispiele finden Sie unter > https://www.gmbh-gf.de/kategorie/biss. Der BISS erscheint regelmäßig und zeitnah (minutennah) zu aktuellen Ereignissen. Quellenhinweis erforderlich (www.GmbH-GF.de – Fach-Informationsdienst für Geschäftsführer). Zum Fall Hoeneß ist uns jedenfalls ein Volltreffer gelungen, für den wir jede Menge Komplimente und Lacher einheimsen konnten > https://www.gmbh-gf.de/biss/der-boss.
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