Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Beratungs-GmbH gönnte sich einen Maserati als Firmenwagen. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Berater ging er (zu selbstverständlich) davon aus, dass „ein Augenschein-Beweis“ dafür ausreichen müsste, dass der Wagen ausschließlich geschäftlich und nicht privat genutzt wird. Diese Art Beweisführung hat vor dem Bundesfinanzhof keinen Bestand. Der Geschäftsführer musste seinen privaten Nutzungsanteil nachträglich versteuern (BFH, Beschluss vom 30.9.2015, I B 85/14). …
Autor: volkelt
Zahlt die Firma regelmäßige Sonderzahlungen (hier: regelmäßig 2 halbe Monatsbezüge pro Jahr anteilig monatlich ausgezahlt), dann kann das bei der Berechnung des Mindestlohn einberechnet werden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.1.2016, 19 Sa 1851/15). …
Volkelt-Brief 06/2016
Geschäftsführer-Haftung: Die „Kleinen” hängen – der Freispruch für die Daimler-Benz AG ? + Firmenwagen: Auch das Finanzamt muss Beweise bringen + Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen? + Bargeld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten + GmbH-Zuschuss: Ihr Berater kann für Ihre GmbH bürgen – und den Verlust absetzen + Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke + Gläsern: Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs + BISS …
wenn Sie als Geschäftsführer vorsätzlich der Deutschen Rentenversicherung Sozialbeiträge vorenthalten, ist das ein strafrechtlich relevanter Vorgang. Allerdings: Vorsatz ist nicht gleich Vorsatz. Wenn die Daimler Benz AG z. B. die Arbeitsverhältnisse ihrer Testfahrer so lange gestaltet, dass diese schlussendlich „selbstständig“ tätig sind, dann – so jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart – kann einzelnen Personen, die am Gestaltungsprozess beteiligt sind, ein bewusst vorsätzliches und damit strafbares Verhalten nicht vorgeworfen werden (dazu in: Spiegel vom 25.1.2016). Schließlich haben die Kriterien, nach denen Scheinselbständigkeit vorliegt, eine gewisse Unschärfe. Wer an dieser Stelle gestaltet, handelt jedenfalls nicht vorsätzlich. …
Sind im Haushalt des Geschäftsführers private Pkw verfügbar, kann der Geschäftsführer die Lohnsteuer für den Firmenwagen einsparen, wenn er Fahrtenbuch führt und damit nachweist, dass keine privaten Fahrten mit dem Pkw unternommen werden. Für einen repräsentativen Firmenwagen (z. B. Audi A 6 mit Anschaffungskosten von 80.000 €) spart der Geschäftsführer damit Monat für Monat bis zu 400 EUR Lohnsteuer. …
Wollen Sie Flüchtlinge/Asylbewerber einstellen, dann brauchen die Bewerber neben der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) bzw. der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung zusätzlich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zur Aufnahme einer Beschäftigung In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist unterliegen, in der sie keine Beschäftigung aufnehmen dürfen. …
GmbHs, die Bargeschäfte mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion oder mit Taxametern abrechnen, müssen die verwendete Software/Hardware spätestens bis zum 31.12.2016 an die neuen Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Daten anpassen (BMF-Schreiben vom 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004–07). Dann läuft die bislang zugestandene Übergangsfrist aus. Damit ist die Schonzeit für die alten Kassensysteme, die bauartbedingt die vom Finanzamt geforderten Pflichtaufzeichnungen nicht ermöglichen, abgelaufen. …
Bürgt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH für einen seiner Mandanten (z. B. für Ihre GmbH), kann er die Aufwendungen dafür (Zinsen für ein dem Mandanten gewährtes Darlehen, Verlust) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (FG Münster, Urteil vom 15.10.2015, 3 K 472/14 E). …
Nicht zulässig ist es, nach mit der bei Amazon angebotenen Weiterempfehlungsaktion per E‑Mail weitere Kontakte zu bewerben, die keine Zustimmung zum Empfang entsprechender Werbebotschaften gegeben haben (OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2015, 4 U 59/14). …
Die Forderung nach Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter von kommunalen GmbHs (vgl. Nr. 2/2016) zeigt flächendeckend Wirkung. So sind die Gehälter der GmbHs mit städtischer Beteiligung in Freiburg/Baden-Württemberg ab sofort schwarz auf weis in der Badischen Zeitung vom 27. Januar 2016 nachzulesen. Darin wird nicht nur die Höhe des gezahlten Gehalts ausgelobt. Daneben sind die betroffenen Geschäftsführer mit Konterfei abgebildet. Wie die Betroffenen diese Öffentlichkeit bewerten, ist der Veröffentlichung nicht zu entnehmen und war dementsprechend auch kein Gegenstand der Recherche. …