Als Fahrer eines GmbH-Firmenwagens macht es derzeit Laune zu tanken. Die Preise sind deutschland- und europaweit auf Tiefststand. Zuletzt gab es Literpreise im 90-Cent-Bereich in den Jahren 2004/2005. Des einen Freud ist des anderen Leid. In den OPEC-Staaten wächst die Unruhe. Die Staatseinnahmen sinken drastisch und damit auch die Investitionsbereitschaft. Was bringt der Ölpreis-Verfall für kleinere mittelständische Unternehmen in Deutschland? …
Autor: volkelt
Verspricht ein GmbH-Gesellschafter bei Gründung auf einen übernommenen GmbH-Anteil von 15.000 € einen PKW im Wert von 9.725 € zu übereignen, so handelt es sich um eine sog. Mischeinlage. Eine solche Mischeinlage kann nur so gestaltet werden, dass der Pkw vor der Eintragung übereignet und auf die Bareinlagepflicht ein Viertel eingezahlt werden muss (OLG Celle, Beschluss vom 5.1.2016, 9 W 150/15). …
Nach einigen BFH-Urteilen und neueren Entscheidungen zur Abgeltungssteuer hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einige der noch offenen Fragen per 120-seitigem Erlass neu geregelt. Wichtig für die GmbH-Besteuerung: Ab sofort zu beachten sind neue Anwendungsvorschriften zu § 43, 44 EStG. Danach gelten neue Vorgaben für die Erhebung und Abführung der Kapitalertragsteuer in einigen Sonderfällen (BMF-Schreiben vom 18.1.2016, IV C 1 S 2252/08/10004). …
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 3.11.2015, 2 Ss (Owi) 313/15). …
Volkelt-Brief 07/2016
Geschäftsführung: Kein Job für Angsthasen + GmbH-Steuern: Neue Urteile der Finanzgerichte + Geschäftsführer-Gehalt: Tantieme-Anteil sinkt auf Tiefststand + E‑Mail vom Chef: Neue Methoden im Internet-Betrug + Vorsorge: Geschäftsführer-Altersversorgung wird entlastet + Steuer: Geschäftsführer-Firmenwagen ist keine Lizenz zur Steuerbefreiung + Arbeitskosten: Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen + BISS …
„Wenn ich irgendwelche Sorgen habe, habe ich Niemanden, den ich anrufen kann“. Auf diesen Nenner brachte zuletzt Niki Lauda, Rennfahrer-Legende und ehemaliger Geschäftsführer der Lauda-Airline, seinen Seelenzustand – befragt zum Thema Ängste von Führungskräften. Den meisten Führungskräften – auch Geschäftsführern – fällt es nicht leicht über solche Befindlichkeiten zu reden. Das weiß auch Siegfried Greif, Coach und Geschäftsführer des Instituts für wirtschaftspsychologische Forschung und Beratung in Osnabrück. O‑Ton: „Darüber redet man in Chefetagen nicht gerne. Das gilt als Zeichen von Schwäche“. …
Kaum kommt das Geschäftsjahr 2016 in die Gänge, müssen sich die Steuerberater von GmbHs wieder auf Neuerungen im Besteuerungsverfahren einstellen. Im Januar hat der Bundesfinanzhof gleich 2 wichtige Urteile veröffentlicht, die auch Sie als davon betroffener Geschäftsführer einer GmbH kennen sollten. Im Einzelnen gilt: …
Lange Zeit galt der Grundsatz, dass die Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH höchstens 25 % der Gesamtbezüge betragen darf und dass die Tantieme höchstens 50 % des steuerlichen GmbH-Gewinns betragen darf (50 % – Regel). Unterdessen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zu Gunsten von Gesellschafter-Geschäftsführern geändert (z. B. BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02 oder I R 80/01). Die sog. 25%-Regel wird vom Finanzamt nicht mehr angewendet. Vorteil: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Gehalt flexibel an die Ertragslage der GmbH anpassen, ohne dass er seinen Anstellungsvertrag abändern muss (Gehaltserhöhung, Gehaltsreduzierung). …
Anruf in der Telefonzentrale: „Sagen Sie, wer in Ihrem Haus ist denn Handlungsbefugt?“. Hat der Anrufer erst einmal die für ihn wichtigen Informationen zusammen getragen, ist dem Missbrauch Tür und Tor in die Firma geöffnet. Fakt ist: Ungebremst auf dem Vormarsch ist die organisierte Cyber-Wirtschaftskriminalität. Dabei entwickeln die Täter immer neue Formen.
Neueste Masche: …
Laut Kabinettsbeschluss werden GmbHs, die für Betriebsrenten Rückstellungen bilden, steuerlich entlastet werden. Dazu wird der Rechnungszins, nach dem die Höhe der Rückstellung berechnet wird, dem allgemein niedrigen Zinsniveau angepasst, indem der Durchschnittsberechnungszeitraum für diesen Zins von 7 auf 10 Jahre verlängert wird. Folge: Die Rückstellungen müssen in Zukunft nur noch moderat erhöht werden. Umgekehrt soll aber der so entstandene zusätzliche Bilanzgewinn nicht besteuert werden. …