Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs – Bußgeld für Blitzer-App

Der Ver­bots­tat­be­stand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahr­zeug­füh­rer wäh­rend der Fahrt ein Mobil­te­le­fon betriebs­be­reit mit sich führt, auf dem eine Blit­zer-App instal­liert und die­se App wäh­rend der Fahrt auf­ge­ru­fen ist (OLG Cel­le, Beschluss vom 3.11.2015, 2 Ss (Owi) 313/15). …

Pro­ble­ma­tisch kann das wer­den, wenn Sie Ihr Smart­phone über eine Frei­sprech­an­la­ge nut­zen, dazu GPS-Bereit­schaft ein­ge­stellt haben und zugleich eine Blit­zer-App instal­liert ist. Dann müs­sen Sie damit rech­nen, das Sie bei einer Kon­trol­le mit Buß­geld belangt wer­den. Und zwar auch dann, wenn Sie die Blit­zer-App gar nicht bewusst ein­ge­stellt haben und nut­zen. Anders liegt der Fall, wenn der Bei­fah­rer ein Smart­phone mit Blit­zer-App mit sich führt.

Schreibe einen Kommentar