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Geschäftsführer-Aufgabe: Maßnahmen gegen Gesetzesverstöße

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass in der Fir­ma Recht und Gesetz ein­ge­hal­ten wer­den (Com­pli­ance). Ihre Ver­ant­wort­lich­keit reicht von den Steu­er- und Ab­gaben­pflichten bis zur Ein­hal­tung des Min­dest­lohns und ande­ren gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Die Rei­he der Vor­ga­ben ist in Deutsch­land. Wich­tig ist, dass Sie sich exter­nen Fach-Rat ein­ho­len, wenn Sie einen Sach­ver­halt recht­lich nicht beur­tei­len kön­nen. Dazu sind Sie ver­pflich­tet. Auch die Gerich­te ver­lan­gen das (vgl. OLG Olden­burg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Im tag-täg­li­chen Ablauf soll­ten Sie die fol­gen­den Punk­te umsetzen: … 

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Neue Mitarbeiter: Zuschüsse für Asylbewerber

Der Arbeits­kräf­te­man­gel zwingt der­zeit vie­le Unter­neh­mer zum Impro­vi­sie­ren. Vie­le hel­fen sich damit, indem sie Ihre bewähr­ten Arbeits­kräf­te ent­las­ten und ihnen mehr Frei­raum schaf­fen, indem man ihnen für ein­fa­che Tätig­kei­ten weni­ger qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter zur Sei­te stellt. Hilf­rei­che Infos zur Beschäf­ti­gung von Asyl­su­chen­den gibt es bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit ( > www.arbeitsagentur.de > Arbeit und Aus­bil­dung für Asyl­su­chen­de). Neben spe­zi­el­len Ange­bo­ten für Asyl­su­chen­de gibt es aber auch zahl­rei­che För­der­pro­gram­me zur Ein­glie­de­rung von Arbeit­neh­mern, die Sie auch für Asyl­su­chen­de bean­spru­chen kön­nen. Im Ein­zel­nen sind das: … 

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Geschäftsführer-Gehalt: Zusage des Prüfers ist kein Freibrief

Selbst wenn die Höhe und Zusam­men­set­zung des Geschäfts­füh­rer-Gehalts nach einer Steu­er­prü­fung nach den Vor­ga­ben des Betriebs­prü­fers abge­än­dert wur­den, ist das kei­ne Garan­tie dafür, dass das Geschäfts­füh­rer-Gehalt bei der nächs­ten Betriebs­prü­fung nicht bean­stan­det wird. Das kann in der Pra­xis pas­sie­ren, wenn z. B. ein ehr­gei­zi­ger Betriebs­prü­fer den Fall über­nimmt, der zei­gen will, dass er beson­ders gründ­lich hin­schaut. Das Finanz­amt kann das Gehalt jeder­zeit anhand von Gehalts­struk­tur-Unter­su­chun­gen (Kien­baum Geschäfts­füh­rer-Gehalts­­stu­die/B­BE Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­­tungs-Stu­die) auf Ange­mes­sen­heit prü­fen (BFH, Beschluss vom 17.2.2010, I R 79/08). Beach­ten Sie die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den, die Karls­ru­her-Tabel­len. …

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Geld: Ungeklärte Einzahlungen erhöhen den Gewinn

Ist eine Gut­schrift auf einem GmbH-Kon­to aus einer Aus­lands­über­wei­sung nicht objek­tiv nach­voll­zieh­bar (Rech­nungs­stel­lung), kann das Finanz­amt die­sen Betrag als steu­er­pflich­ti­gen Umsatz behan­deln. Dar­aus wird Umsatz­steu­er fäl­lig. Dar­über hin­aus darf das Finanz­amt den vol­len Betrag dem Gewinn zurech­nen (FG Mün­chen, Urteil vom 9.12.2015, 7 V 2743/15). …

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Manipulationssichere Kassen gehen in die letzte Runde

Unter­des­sen steht der Gesetz­ent­wurf einer „Tech­ni­schen Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Geset­zes zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen(vgl. zuletzt Nr. 14/2016). Unter­des­sen hat der Steu­er­be­ra­ter­ver­band (DStV) dazu Stel­lung genom­men und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass mit der Kas­sen­nach­schau und den erhöh­ten Buß­gel­dern bei Miss­brauch und/oder Anwen­dungs­feh­lern dras­ti­sche Kon­se­quen­zen dro­hen (Quel­le: DStV-Stel­lung­nah­me S 05/16). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 19/2016

Volkelt-FB-01GmbH-Stra­te­gie: Wie digi­tal ist Ihre GmbH? + Feh­ler in der GmbH: So hal­ten Sie den Scha­den in Gren­zen + Steu­er-Straf­ver­fah­ren: Gerich­te machen Kom­pro­mis­se mit + GmbH-Recht: Direk­tor der „Limi­t­ed“ haf­tet nach deut­schem Recht + Arbeits­recht: Arbeit­neh­mer darf sei­nen Arbeit­ge­ber in der BILD-Zei­tung anpran­gern + Vor­ge­zo­ge­nes Erbe: Ver­lust­vor­trag der GmbH ent­fällt + BISS

 

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GmbH-Strategie: Wie digital ist Ihre GmbH?

Eine neue Bit­com-Stu­die belegt: In 91 % aller Fäl­len kommt die Anre­gung zu und die Umset­zung von (digi­ta­len) Inno­va­tio­nen von „innen“ – also von den eige­nen Mit­ar­bei­tern. Das gilt sogar für stra­te­gi­sche Lösun­gen, z. B. die kon­kre­te Umset­zung von neu­en Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen im Unter­neh­men oder für eine Über­ar­bei­tung des Geschäfts­mo­dells als Gan­zem. Nur zu 6 % set­zen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men auf eine Koope­ra­ti­on mit wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tun­gen, etwa mit den Fraun­ho­fer Insti­tu­ten, dem Karls­ru­her Insti­tut für Tech­no­lo­gie (KIT) oder der Indus­trie- und Arbeits­for­schung der TU Dort­mund. Und dass, obwohl der Bund sol­che Vor­ha­ben groß­zü­gig fördert. … 

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Fehler in der GmbH: So halten Sie den Schaden in Grenzen

Feh­ler pas­sie­ren in jeder Fir­ma. Noch grö­ßer wird der Feh­ler aller­dings, wenn Sie damit falsch umge­hen. Im schlech­tes­ten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter den Vor­fall öffent­lich macht, vgl. etwa dem Whist­le­b­lo­wing um die Pana­ma-Papers. Das Pro­blem: Das Anpran­gern der Fir­ma durch den Arbeit­neh­mer ist grund­sätz­lich durch den Grund­satz der Mei­nungs­frei­heit gedeckt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/8). Aller­dings kön­nen Sie ver­lan­gen, dass der Arbeit­neh­mer zunächst eine inner­be­trieb­li­che Lösung sucht. Kommt die Atta­cke durch einen Mit­ar­bei­ter völ­lig uner­war­tet, stei­gen damit Ihre Chan­cen, die­ses Ver­hal­ten als Ver­let­zung der Loya­li­täts­pflicht zu ahn­den und ggf. eine Kün­di­gung wegen Stö­rung des Betriebs­kli­mas und Unzu­mut­bar­keit einer wei­te­ren Zusam­men­ar­beit aus­zu­spre­chen. Die Chan­cen für eine Kün­di­gung ste­hen gut, … 

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Steuer-Strafverfahren: Gerichte machen Kompromisse mit

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über schwie­ri­ge Steu­er-Straf­ver­fah­ren, die im Anschluss an eine (nach­ge­wie­se­ne) Steu­er­ver­kür­zung bzw. Steu­er­hin­ter­zie­hung von Amts wegen betrie­ben wer­den, so zuletzt zu den schwar­zen Kas­sen eines Frei­bur­ger Metz­ge­rei­be­trie­bes (vgl. Nr. 40/2015). Wobei die­se Fäl­le durch­aus als reprä­sen­ta­tiv für das Vor­ge­hen von Betriebs­prü­fung und Staats­an­walt­schaft gel­ten können. … 

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Arbeitnehmer darf den Arbeitgeber in BILD anprangern

Sofern Ihre Fir­ma eini­ger­ma­ßen bekannt (pro­mi­nent) ist und einer Ihrer Arbeit­neh­mer sich in der BILD-Zei­tung wahr­heits­ge­mäß über die Fir­ma bzw. über Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Fir­ma äußert, müs­sen Sie das hin­neh­men. Ein Anspruch auf Unter­las­sung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem aktu­el­len Urteil des Arbeits­ge­richts Mön­chen­glad­bach (ArbG Mön­chen­glad­bach, Urteil vom 25.4.2016, 5 Ga 7/16). …