Für Geschäftsführer kleinerer Unternehmen, die schon bei geringen Steuervergehen belangt werden, bleiben Fragen: Wie ist es möglich, dass der Fall TelDaFax nicht als Bankrott bzw. als gewerbsmäßiger Betrug für die Beteiligten gewertet wird? Und das in einem Fall, bei dem es um die Veruntreuung von 500 Mio. EUR ging, der größte Schaden der Nachkriegsgeschichte (vgl. Nr. 4/2015). Es geht um die TelDaFax-Manager Bath, Josten und Koch. Hatte sich vor einigen Wochen angekündigt, dass die Verfahren eingestellt werden (Nr. 4/2016), so wurde jetzt der Großteil der strafrechtlich relevanten Vorwürfe (Bankrott, gewerblicher Betrug) fallen lassen.
Welche Schlüsse können Geschäftsführer aus diesen Vorgängen ziehen? …