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Volkelt-Briefe

TelDaFax-Urteil: Eine Einladung für (Höchst-) Risiko-Geschäfte

Für Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men, die schon bei gerin­gen Steu­er­ver­ge­hen belangt wer­den, blei­ben Fra­gen: Wie ist es mög­lich, dass der Fall Tel­Da­Fax nicht als Bank­rott bzw. als gewerbs­mä­ßi­ger Betrug für die Betei­lig­ten gewer­tet wird? Und das in einem Fall, bei dem es um die Ver­un­treu­ung von 500 Mio. EUR ging, der größ­te Scha­den der Nach­kriegs­ge­schich­te (vgl. Nr. 4/2015). Es geht um die Tel­Da­Fax-Mana­ger Bath, Jos­ten und Koch. Hat­te sich vor eini­gen Wochen ange­kün­digt, dass die Ver­fah­ren ein­ge­stellt wer­den (Nr. 4/2016), so wur­de jetzt der Groß­teil der straf­recht­lich rele­van­ten Vor­wür­fe (Bank­rott, gewerb­li­cher Betrug) fal­len lassen.

Wel­che Schlüs­se kön­nen Geschäfts­füh­rer aus die­sen Vor­gän­gen ziehen? …

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Freiwillig versichert: Auskunftsverweigerung kostet den Höchstbetrag

Ist der (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG frei­wil­li­ges Mit­glied in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, ist er ver­pflich­tet, der Kran­ken­kas­se gegen­über Aus­kunft über die Ein­künf­te sei­nes Ehe­part­ners zu geben. Unter­lässt er das, ist die Kran­ken­kas­se berech­tigt, die Höhe der Ein­künf­te über das Finanz­amt abzu­fra­gen (FG Baden-Würt­te­m­­berg, Urteil vom 22.4.2016, 13 K 1934/15). …

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Haftung: Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers

Auch wenn fest­steht, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer pflicht­wid­rig Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für sei­ne Mit­ar­bei­ter nicht abge­führt hat, trägt die kla­gen­de Ein­zugs­stel­le die Dar­le­gungs- und Beweis­last dafür, dass der Geschäfts­füh­rer vor­sätz­lich gehan­delt hat (BGH, Urteil vom 3.5.2016, II ZR 311/14). …

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Vorsicht: Gehaltserhöhung in der GmbH & Co. KG

Soll der Anstel­lungs­ver­trag des Geschäfts­füh­rers der Kom­ple­men­tär-GmbH ver­län­gert wer­den, dann ist eine Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kom­man­dit­ge­sell­schaft nicht erfor­der­lich. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung: Der Geschäfts­füh­rer ist zu Geschäf­ten mit sich selbst zuge­las­sen – die Befrei­ung vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens nach § 181 BGB ist erteilt (BGH, Urteil vom 19.4.2016, II ZR 123/15). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2016

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie Fes­te und Jubi­lä­en – aber pro­fes­sio­nell + Neu­es Gesetz: Behör­den bekom­men noch mehr Kon­troll­be­fug­nis­se + CMS: Die wich­tigs­ten Unter­neh­mens-Leit­li­ni­en für Ihre IT (II) + Geschäfts­füh­rer im US-Kon­zern: Gericht stärkt Kün­di­gungs­schutz + Kom­mu­na­le GmbH: BMF erleich­tert Zusam­men­ver­an­la­gung  + Ver­säum­nis­se: Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­schont Geschäfts­füh­rer + BISS

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Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – professionell

Ob Jubi­lä­ums­ver­an­stal­tung oder Tag der offe­nen Tür: Das sind gute Mög­lich­kei­ten, das Unter­neh­men zu prä­sen­tie­ren und Wer­bung für neue Mit­ar­bei­ter zu machen. Wie beein­dru­ckend sol­che Gele­gen­hei­ten sein kön­nen, konn­te ich zuletzt beim Schwarz­wäl­der Maschi­nen­bau­er J. G. Weis­ser Söh­ne GmbH & Co. KG erle­ben. Geschäfts­füh­rung, Mit­ar­bei­ter und Senio­ren brach­ten unter dem Leit­bild „Post­schmied-Saga“ die 160-jäh­ri­ge Fir­men­ge­schich­te des Unter­neh­mens ein­drucks­voll auf die Büh­ne. Die Bin­dungs­wir­kung auf die Mit­ar­bei­ter und deren Ange­hö­ri­gen war live zu spü­ren. Dass gut gemach­te Events zur Mund-zu-Mund-Emp­feh­lung für poten­ti­el­le Mit­ar­bei­ter tau­gen, ist kein Geheimnis.

Aller­dings:

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Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse

Wer schon ein­mal mit der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) zu tun hat­te, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wir­kung für den Publi­kums­ver­kehr kaum oder gar nicht Rück­sicht genom­men wird. Der Image­scha­den kann beträcht­lich sein. Fin­ger­spit­zen­ge­fühl sieht anders aus (vgl. Nr. 19/2013, 41/2015).

Ach­tung:

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CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II)

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie auch für die tech­ni­sche Sicher­heit und die recht­lich kor­rek­te Nut­zung der IT in Ihrem Unter­neh­men ver­ant­wort­lich. Die tech­ni­schen Stan­dards sind bestimmt nach der DIN ISO 27001. Dazu zäh­len z. B. The­men wie der Frei­ga­be von Gast­zu­gän­gen, die Aus­ge­stal­tung der Fire­wall oder ent­spre­chen­der Con­tent-Fil­ter, auch Benut­zer­richt­li­ni­en, Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen zum Daten­schutz und Vor­ga­ben zur Doku­men­ta­ti­on. Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind dazu auf den Report der Fach­abteilung angewiesen.

Ande­re Maßstäbe …

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Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz

Erst letz­te Woche haben wir über eine noch unge­klär­te Rechts­fra­ge zur Kün­di­gung eines Geschäfts­füh­rers wegen Form­feh­lern berich­tet („Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen“). Jetzt gibt es zu die­ser Fra­ge ein inter­es­san­tes neu­es Urteil, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, die in einer deut­schen GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaft tätig sind, die zu einem US-Kon­zern gehört.

Danach gilt:

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Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung

Mit Schrei­ben vom 11.5.2016 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die neu­en Grund­sät­ze ver­öf­fent­licht, die bei der Zusam­men­le­gung von gewerb­lich täti­gen kom­mu­na­len GmbHs berück­sich­tigt wer­den müs­sen (Hier: Zusam­men­le­gung eines Block­heiz­kraft­werk mit einer kom­mu­na­len Bäder­ge­sell­schaft). Die­se Grund­sät­ze sind auf alle dazu noch offe­nen Steu­er­fäl­le anzu­wen­den – nicht bean­stan­det wird, wenn die bis dahin gel­ten­den Rechts­vor­schrif­ten für Zusam­men­le­gungs­fäl­le noch bis zum 1.1.2017 von den Finanz­be­hör­den ange­wandt wer­den (Quel­le: BMF-Schrei­ben IV C S 2706/08/10004). …