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Volkelt-Briefe

GmbH-Interna: Bearbeiten Sie nur präzise Anfragen

Grund­sätz­lich steht allen Gesell­schaf­tern der GmbH ein umfang­rei­ches und aus­führ­li­ches Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten und Unter­la­gen der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz). Jeden­falls soweit nicht zu befürch­ten ist, dass der Gesell­schaf­ter sein Wis­sen über die GmbH zu sog. gesell­schafs­frem­den Zwe­cken nutzt. Aller­dings kann der Geschäfts­füh­rer zur Wah­rung des ord­nungs­ge­mä­ßen Betriebs­ab­lau­fes sicher­stel­len, dass der dafür in Anspruch genom­me­ne Auf­wand in einem für alle Betei­lig­ten ver­nünf­ti­gen Ver­hält­nis steht. Zum Bei­spiel dann, wenn Sie den Ein­druck haben, dass der anfra­gen­de Gesell­schaf­ter kein wirk­li­ches wirt­schaft­li­ches Erkennt­nis­in­ter­es­se hat, son­dern per­sön­li­che Moti­ve im Vor­der­grund des Aus­kunfts­er­su­chens ste­hen oder der Umfang des Aus­kunfts­er­su­chens schi­ka­nö­se Züge annimmt. Als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie des­halb von Ihren Gesell­schaf­tern ver­lan­gen, dass das Aus­kunfts- bzw. Infor­ma­ti­ons­er­su­chen so prä­zi­se gefasst wird, dass der Infor­ma­ti­ons­zweck auch tat­säch­lich erfüllt wer­den kann. Beispiele: … 

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Geld/Finanzen: Wann genügt die offene Ladenkasse?

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Umstel­lung auf mani­pu­la­ti­ons­si­che­re elek­tro­ni­sche Kas­sen­sys­te­me (vgl. Nr. 31 + 47/2016) bedeu­tet für vie­le Unter­neh­men zusätz­li­che Inves­ti­tio­nen. Die Kos­ten für eine ent­spre­chen­de Kas­se inkl. Soft­ware und War­tung lie­gen bei ca. 3.000 bis 5.000 € – je nach Modell. Müs­sen ver­schie­de­ne Arbeits­plät­ze neu aus­ge­stat­tet wer­den sum­miert sich das.

Zusätz­li­ches Pro­blem:

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Betriebsunterbrechungsversicherung: So profitiert das FA

Schließt die GmbH eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab, die auch den Aus­fall des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers deckt und für die laut Ver­si­che­rungs­po­li­ce die GmbH allei­ni­ger Bezugs­be­rech­tig­ter ist, dann darf das Finanz­amt die Ver­si­che­rungs­zah­lun­gen als Gewinn erhö­hen­de Ein­nah­me der GmbH anset­zen. Im Klartext: … 

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Kosten: Mit freien Mitarbeitern lässt sich sparen

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin hat jetzt noch­mals offi­zi­ell fest­ge­stellt, dass der freie Mit­ar­bei­ter, der die glei­che Tätig­keit erbringt, wie sie der im Unter­neh­men ange­stell­te Mit­ar­bei­ter ver­rich­tet, keinen … 

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GmbH-Krise: FA erschwert Sanierungen

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat den sog. Sanie­rungs­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 27.3.2003, IV A 6 – S 2140 – 8/03, hier: GmbHR 10/2003) außer Kraft gesetzt. Danach muss … 

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Aktuell

Der Kurz-Informations-Dienst für den Geschäftsführer in der GmbH und UG

 

Die The­men: Bei uns gibt es kein Fach-Chi­ne­sisch. Wir reden Klar­text und sagen Ihnen, was zu tun ist – alle rele­van­ten Busi­ness-The­men für den Prak­ti­ker und immer aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve.

Das Inter­net: Bei uns gibt es kein Papier. Alle News, Infos, Mus­ter­tex­te, Excel-Tabel­len bezie­hen Sie direkt aus dem Netz – über Ihren PC, über IPho­ne oder IPad. Wer will, kann trotz­dem ausdrucken.

Der Preis: Ver­gleich­ba­re Ange­bo­te auf Papier kos­ten ab 200 € im Jahr. Wir geben die ein­ge­spar­ten Druck- und Ver­sand­kos­ten voll an Sie wei­ter und neh­men gera­de ein­mal einen Inter­net-Preis – mit 5 Euro im Monat plus Mehr­wert­steu­er.

 

 

 

 

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BFH kassiert den Sanierungserlass

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat den sog. Sanie­rungs­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 27.3.2003, IV A 6 – S 2140 – 8/03) außer Kraft gesetzt. Danach muss die rech­ne­ri­sche Erhö­hung des Betriebs­ver­mö­gens, die sich aus dem Ver­zicht der Gläu­bi­ger auf For­de­run­gen ergibt, bei der Ermitt­lung der Ertrag­steu­ern (KSt, GewSt) berück­sich­tigt wer­den (BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15).

Im Ein­zel­fall kann das nun tat­säch­lich dazu füh­ren, dass eine Sanie­rung schei­tert und das Unter­neh­men inkl. Arbeits­plät­ze zer­schla­gen wer­den muss. Pech: Zwar ver­zich­ten die Gläu­bi­ger auf ihre For­de­run­gen. Der Staat darf sich nach der aktu­el­len BFH-Ent­schei­dung an der Sanie­rung aber nicht mehr betei­li­gen. Bleibt abzu­war­ten, wie das BMF reagiert.

 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2017

Mana­ger-Haf­tung: Middelhoff/Winterkorn – Wel­che Feh­ler Sie nicht machen soll­ten + GmbH-Ver­kauf: Wei­ter­ma­chen als Inte­rims-Geschäfts­füh­rer +  Mehr-Umsatz: Öffent­li­che Auf­trä­ge gezielt nut­zen + Steu­er­ge­stal­tung: Abrup­tes Ende für alle Lizenz-Model­le + Ach­tung: Betrü­ge­ri­sche E‑Mails von den Finanz­be­hör­den +  BISS

 

 

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Middelhoff/Winterkorn: Welche Fehler Sie nicht machen sollten

nach Arcan­dor-Chef Tho­mas Mid­del­hoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächs­te Mana­ger am Pran­ger – VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn. Es geht um Betrug. Mög­li­ches Straf­maß: bis zu 5 Jah­ren (§ 263 StGB). Bis­lang hält sich die deut­sche Jus­tiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweis­füh­rung nach deut­schem Recht deut­lich schwie­ri­ger zu erbrin­gen ist als das z. B. den ame­ri­ka­ni­schen Jus­tiz­be­hör­den mög­lich ist. … 

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GmbH-Verkauf: Weitermachen als Interims-Geschäftsführer

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die zum Abschluss ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn kür­zer tre­ten wol­len, ver­kau­fen zunächst ihre GmbH. In Abspra­che mit dem Käufer/Investor macht es dann Sinn, wei­ter als Geschäfts­füh­rer zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Damit wird die Kon­ti­nui­tät aller geschäft­li­chen Bezie­hun­gen zu den Kun­den sicher­ge­stellt. Sinn macht es auch, für eine Über­gangs­zeit einen zwei­ten Geschäfts­füh­rer ein­zu­stel­len. Der hat dann aus­rei­chend Zeit, sich in die Geschäf­te ein­zu­ar­bei­ten und die Beson­der­hei­ten des zuge­kauf­ten Unter­neh­mens ken­nen zu lernen.

Ach­tung: