Sämtliche öffentlichen Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Auch wenn das längst noch nicht in allen Fällen und allen Ländern systematisch passiert, sind in den letzten Jahren zahlreiche Internet-Portale entstanden, mit denen die öffentliche Auftragsvergabe transparenter geworden ist. Dennoch: Viele kleinere Unternehmen nutzen die damit verbundenen Geschäftschancen nicht systematisch. Hauptgrund: „Da geht es fast immer um Großprojekte“. Ein Blick in die Ausschreibungsübersichten des Bundes und der Länder z. B. zeigt, dass auch in kleineren Tranchen ausgeschrieben wird, und zwar nach alle möglichen Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen (z. B. Büroausstattungen, Werkzeugausstattungen, medizinische Spezialgeräte, Weiterbildung, Beratungsleistungen, Leasingangebote usw.). …
Autor: volkelt
Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen der OECD und G20 entsprechen. Danach sollen die Steuern dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrunde liegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet (Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25.1.2017). Im Einzelnen heißt das: …
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt Steuerzahler und Betriebe vor E‑Mails mit dem Absender BZSt. Die Betrüger versuchen, per E‑Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Dabei wird behauptet, die betroffenen Steuerzahler hätten einen Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E‑Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden. Finger weg (Mitteilung des BZSt vom 26.1.2017). …
Volkelt-Brief 05/2017
Gratwanderung: Unternehmens-PR in Zeiten des Donald Trump + Forecast 2017: Gesellschafter-Beschlüsse in der GmbH/UG + Mitarbeiter: Was tun gegen Verweigerer + GmbH-Recht: Neue Rechtslage für GmbH-Erben + Steuer: Neues Urteil zu Gesellschafter-Darlehen + E-Commerce: Höchste Vorsicht mit Werbe-E-Mails + BISS …
Derzeit werden immer wieder Kollegen von den Wirtschafts-Redaktionen ihrer regionalen Tageszeitungen und Medien angefragt. Was halten Sie vom neuen US-Präsidenten Donald Trump und dessen wirtschaftspolitischen Plänen? Dabei ist eine polarisierende Darstellung verständliches Anliegen der Medien. Aber: Als Geschäftsführer tun Sie sich und insbesondere Ihrer Firma also nicht unbedingt einen Gefallen, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit und in diesem Umfeld – wie auch immer – positionieren (lassen).
Aus PR-Sicht sind zwei Dinge wichtig: …
Als Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer Unternehmergesellschaft sind Sie verantwortlich dafür, dass die Gesellschafter zu den notwendigen Gesellschafterversammlungen geladen werden (§ 49 GmbH-Gesetz). Dazu müssen vorab die Tagesordnungspunkte mitgeteilt werden. Sollen auf der Gesellschafterversammlung rechtswirksame Beschlüsse gefasst werden, muss der Beschlussgegenstand und ggf. der Beschlussinhalt mitgeteilt werden. Werden die Beschlüsse einstimmig gefasst, ist das unproblematisch. Gibt es aber abweichende Meinungen, müssen die strengen Formalien beachtet werden. Ansonsten sind Beschlüsse unwirksam und können damit gerichtlich „gekippt“ werden. Der Geschäftsführer ist also gut beraten, hierbei keine Fehler zuzulassen. Hier die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht: …
Einige Kollegen machen jetzt die Erfahrung, dass Mitarbeiter die für das Geschäftsjahr 2017 notwendigen Neuerungen und Änderungen (z. B. Arbeitsregelungen, Neu-Organisationen von Abläufen nicht mittragen, ablehnen oder sogar verweigern. Beispiele: …
Der Erbe eins GmbH-Anteils kann seine Gesellschafterrechte (Stimmrecht, Gewinnbezugsrecht) nur dann wahrnehmen, wenn er …
Hat ein potentieller Kunde oder ein ehemaliger Geschäftspartner Sie darauf hingewiesen, dass er keine Werbe-E-Mails erhalten möchte und dies …
Laut Finanzgericht (FG) Düsseldorf ist es nicht zu beanstanden, wenn die Zinsen für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen nach der …