Nach neuer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die Kriterien für eine Befreiung des GmbH-Geschäftsführers wesentlich strenger geworden. Folge: Die Rentenversicherung prüft jetzt auch verstärkt rückwirkend, ob in Zweifelsfällen nicht doch „Versicherungspflicht” vorlag und verlangt rückwirkend für 4 Jahre Beitragszahlungen nach.
Ausweg: Prüfen Sie Ihren Status in der Pflichtversicherung anhand der neuen Rechtsprechung, ggf. müssen Sie ihren Gesellschaftsvertrag anpassen. Gegen rückwirkende Beitragsbescheide können Sie sich möglicherweise auf „Vertrauensschutz“ berufen.
Unser Experte, Thomas Muschiol, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt betriebliches Sozialversicherungsrecht und spezialisiert auf Statusfragen von GmbH-Geschäftsführern, prüft, ob Sie Ihren Gesellschaftsvertrag anpassen sollten bzw. gibt Hinweise, wie Sie bei einer Status-Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) richtig reagieren und wie Sie einen Nachzahlungs-Bescheid u. U. doch noch abwenden können.
Kosten: Auf Anfrage machen wir Ihnen ein Angebot. Anfragen direkt an RA Thomas Muschiol