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Volkelt-Briefe

Geld/Finanzen: Nicht nachrüstbare Kassen müssen raus

Zum 31.12.2016 läuft die Über­gangs­frist zur Nach­rüs­tung alter Kas­sen­sys­te­me ab, die nicht die gel­ten­den Auf­zeich­nungs- und Auf­be­wah­rungs­fris­ten erfül­len (vgl. Nr. 31 + 47/2016). Ach­tung: …

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ACHTUNG – neue Rechtslage: Wohnen in der GmbH-Immobilie

Für alle Geschäfts­füh­rer unan­ge­neh­me Begleit­erschei­nung der jeweils neu­es­ten BFH-Recht­spre­chung ist: Die Finanz­be­hör­den wis­sen dann ganz genau, wie Sie es anpa­cken müs­sen, um Feh­ler in der Steu­er­erklä­rung zu fin­den. So wie jetzt beim Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie – ein belieb­tes Steu­er­spar-Modell für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer von klei­ne­ren GmbHs. Danach gilt: „Der Geschäfts­füh­rer (pri­vat) muss min­des­tens eine Mie­te zah­len, die die Kos­ten der GmbH für den Kauf und die Unter­hal­tung der Immo­bi­lie deckt und zusätz­lich einen ange­mes­se­nen Gewinn­auf­schlag bringt“ (BFH, Urteil vom 27.7.2017, I R 12/15).

Ach­tung:

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Volkelt-Brief 48/2016

Volkelt-FB-01ACHTUNG – neue Rechts­la­ge: Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Die neue Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung + Indus­trie-GmbHs: Neue Ver­gleichs­zah­len für die Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter + Der Fall WCCB: Geschäfts­füh­rer haf­tet nur für Teil-Dar­le­hen GmbH-Ver­kauf: Pen­si­ons­zu­sa­ge gegen Ablö­se­zah­lung + BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Compliance: Die neue Arbeitsstättenverordnung

Das Bun­des­ka­bi­nett hat den Ent­wurf einer neu­en Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV) beschlos­sen (vgl. Nr. 8/2015). Sie müs­sen damit rech­nen, dass die neu­en Vor­schrif­ten zum 1.1.2017 wirk­sam werden.

Wich­tig:

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Industrie-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2016 vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Indus­trie-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten: … 

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Der Fall WCCB: Geschäftsführer haftet nur für Teil-Darlehen

Eigent­lich woll­te der ehe­ma­li­ge Geschäfts­füh­rer mit einem Pri­vat­kre­dit sei­ner ange­schla­ge­nen US Cen­ter Bonn GmbH aus einer finan­zi­el­len Schief­la­ge hel­fen. Für den pri­va­ten Kre­dit (hier: 11,7 Mio. EUR) muss­te der Geschäfts­führer eine Bürg­schaft sei­nes Arbeit­ge­bers ein­räu­men. Als es anschlie­ßend den­noch zur Insol­venz der gesam­ten dar­in ver­wi­ckel­ten Fir­men­grup­pe kam, for­der­te der Insol­venz­ver­wal­ter den gesam­ten Dar­le­hens-Betrag aus dem Pri­vat­ver­mö­gen des ehe­ma­li­gen Geschäftsführers.

Beson­der­heit:

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GmbH-Verkauf: Pensionszusage gegen Ablösezahlung

Wech­selt der Schuld­ner einer Pen­si­ons­zu­sa­ge gegen Zah­lung eines Ablö­sungs­be­trags, führt dies beim Arbeit­neh­mer nicht zum Zufluss von Arbeits­lohn, wenn dem Arbeit­neh­mer kein Wahl­recht zusteht, sich den Ablö­sungs­be­trag an sich selbst aus­zah­len zu las­sen (BFH, Urteil vom 18.8.2016, VI R 18/13). …

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Strategie: Nutzen Sie die 10%-Erfolgs-Formel

Erfolgs­for­meln brin­gen kom­pli­zier­te Sach­ver­hal­te auf den Punkt. So wie Nico­la Leib­in­ger-Kam­müll­er, Vor­sit­zen­de der Geschäfts­füh­rung des mit­tel­stän­di­schen Maschi­nen­bau-Glo­ba­lis­ten Trumpf GmbH & Co. KG und Mer­kel-Bera­te­rin, vor weni­gen Tagen im Vor­trag vor mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mern. Erfolgs­ga­ran­ten der Trumpf-Grup­pe sind danach … 

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Volkelt-Brief 47/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gie: Nut­zen Sie die 10%-Erfolgs-Formel + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Rechts­la­ge wird immer unkla­rer + Ein­zel­han­del-GmbHs: Neue Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter + Fuhr­park: Die rich­ti­ge Stra­te­gie gegen die Blaue Pla­ket­te + GmbH-Recht: Gericht ent­las­tet Geschäfts­füh­rer + NEU: GmbHs mit Kas­se – über­sicht­li­ches Merk­blatt + BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Rechtslage immer unklarer

So eben mal 7 Mrd. € Mehr­ein­nah­men könn­te die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) gegen die Alters­ar­mut gut gebrau­chen. Das wären in etwa die Mehr­ein­nah­men, wenn sich der Gesetz­ge­ber dazu ent­schließt, die nicht pflicht­ver­si­cher­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer in die DRV ein­zu­be­zie­hen (vgl. Nr. 25/2016). Die Rech­nung ist einfach: …